Glasbruch wer muss Zahlen?

Hallo

Wir wohnen in einem Haus zur Miete nun ist mir aufgefallen das bei einer Fensterscheibe gesprungen ist nur die Innenscheibe! Ich habe aber keine Ahnung wie es dazu kam. Vielleicht ist das Metallgestell des Sofas gegen die Scheibe gekommen. ( zu mind. Ist dies meine Theorie) aber 100% kann ich es wirklich nicht sagen.

Eine extra Glasversicherung haben wir nicht. Nur eine Privatehaftpflicht Verseicherung und über den Vermieter eine Gebäudeversicherung.

Nun ist meine Frage wer muss für den Schaden auf kommen? Die Versicherungen, der Vermieter oder wir Privat?

MfG
Teufelchen

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Hallo,

wenn ihr die Verursacher seid, denke ich, ist deine Privathaftpflicht zuständig.

Ich würde dem Vermieter den Schaden melden, sagen, dass du die Ursache nicht kennst und dann soll der Handwerker entscheiden, wie es dazu gekommen sein könnte. Vielleicht wars ja auch irgend ein Materialfehler? #kratz *blondspekulier*

Wobei ich persönlich immer seltsam finde: Der Vermieter hat eine Gebäudeversicherung, die der Mieter mit seinen Nebenkosten bezahlt (wir jedenfalls).

Verursacht der Mieter aber einen Schaden, muss seine Privathaftpflicht ran. Find ich seltsam. Beiträge darf der Mieter zahlen, verursacht er aber einen Schaden, ist er über die GV nicht abgesichert.

Ich könnts ja noch verstehen, wenn die Gebäudeversicherung bei Mietobjekten billiger wäre. Ist sie aber meines Wissens nicht (hab gerade den direkten Vergleich, weil ich baue und die neue GV ist genauso teuer wie die in unserem Mietshaus).

Sorry, das hat mit deiner Frage nix zu tun. Aber vielleicht macht mir irgendwer hier den Erklärbär. #schein

LG ;-)

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Hmm unsere GV übernimmt auch Glasschäden im versicherten Rahmen und der betrifft Feuer, Wasser, Sturm und Hagel.... ich glaub den Mieter kann man als Schadensverursacher darin nicht versichern :-p #winke Ansonsten brauchst du im eigenen Haus für von dir verursachte Glasschäden auch eine Hausratversicherung die das mit einschliesst.. Korrigiert mich falls meine laienhafte Erfahrung hier falsch ist :-)

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Das kommt auf die Gebäudeversicherung an, aber im Prinzip hast du Recht.

Es ging mir grad ums Prinzip. In anderen Dingen ist es ja genauso: Bohre ich ein Loch in die Wand und treffe eine Wasserleitung, zahlt die GV den Schaden, wenn das Haus mir gehört.

Mache ich dasselbe als Mieter, tritt die GV an mich heran und will ihr Geld zurück... obwohl ich die Beiträge als Mieter genauso zahle.

Naja... ;-)

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Hi,

wir hatten in unserer alten Mietwohnungen, in welche 2 Glastüren zu Bruch gingen.
Glas ist in unserer Haftpflicht NICHT mitversichert gewesen!
Wir haben dann extra eine Glasversicherung abgeschlossen, die kostet ca. 5.- im Monat.

Wie es mit Mietshäusern ist, weiss ich nicht.
Bislang blieben hier alle Türen & Fenster heil.

Ruf doch mal Deine Versicherung an und frage nach.

Gruß.

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Äh....

"wir hatten in unserer alten Mietwohnungen, in welche 2 Glastüren zu Bruch gingen."

Wir hatten in unserer alten Mietwohnung Glastüren, von denen gingen zwei kaputt.

Besser? :-p#rofl

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Hallo,

ist zwar nicht die feine englische Art, aber habt ihr nicht einen Bekannten der das auf seine Versicherung macht? Wir hatten vor Jahren den Fall mit einer Glastüre und da ist der Cousin meines Mannes für uns in die Tür "gestolpert".

Gruß
Corinna

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Feiner Versicherungsbetrug#contra

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Hallo,

nein, die Haftpflichtversicherung kommt dafür nicht auf. Auch für die Gebäudeversicherung ist das kein Schaden. Ihr bräuchtet eine Glasversicherung.

vg, m.

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ihr privat!