Anwälte hier? Renovierung bei Auszug, Vermieter will Geld!?

Hallo ihr Lieben,

wir ziehen in ein paar Wochen um und jetzt habe ich mir eben unseren Mietvertrag angesehen.
Es sind zwar starre Fristen vorgegeben, wann was renoviert werden sollte, aber eine weitere Klausel besagt, dass wenn der Mieter vor Ablauf dieser Renovierungsfristen auszieht, er einen Kostenvoranschlag von einem Maler einholen muss und dann anteilig die Renovierungskosten zahlen muss, angerechnet auf die Zeit wie lange er in der Wohnung gelebt hat.
Ist das rechtens?

Anscheinend haben zwei Rechtsanwälte den Mietvertrag aufgesetzt, aber das erscheint mir doch etwas... komisch.

Wir dachten uns jetzt, dass wir dann lieber die komplette Wohnung streichen als noch was-weiß-ich-wieviel für eine Renovierung zu zahlen (die dann vielleicht nie durchgeführt wird, wer weiß, können wir ja nicht mehr prüfen).
Allerdings steht im Mietvertrag AUCH, dass der Vermieter keine Renovierungsmaßnahmen dulden muss, die nicht fachmännisch durchgeführt wurden.
Dann müssen wir ja sowieso einen Maler engagieren oder?

Irgendwie hört sich das so verfahren an...
Hatte jemand von euch so eine Stuation auch schonmal?

Ist zufällig auch ein Anwalt heir? Bin gerne bereit, per PN mal die beiden Klauseln komplett abzuschreiben...

Liebe Grüße, Chrissy

1

ich bin zwar kein anwalt ,aber der bgh hat schon lange alle klauseln in der richtung
festgelegte renovierungen ,malerfirma muß die arbeiten ausführen für nichtig erklärt

2

kannst nachlesen

http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter-muessen-beim-Auszug-nicht-renovieren.html

3

Das hatte ich schon auch so verstanden, bzw. aus meinem Mietvertrag entnommen, vor allem weil wir noch nicht mal 36 Monate in der Wohnung wohnen (nach 36 Monaten werden die ersten renovierungsarbeiten "fällig").
Trotzdem besagt die weitere Klausel folgends (habe den exakten Wortlauf unseres Mietvertrags im Internet gefunden):

"Endet das Mietverhältnis, bevor die Schönheitsreparaturen gem. §14 erstmals oder erneut erforderlich und fällig werden, ist der Mieter zur Abgeltung der während der Mietzeit eingetretenen Abnutzung der Mieträume verpflichtet, sich an den Kosten künftiger Schönheitsreparaturen durch Zahlung eines Geldbetrages zu beteiligen.

Die Höhe der von dem Mieter geschuldeten Zahlung richtet sich auf der Grundlage eines von dem Vermieter bei einem vom Vermieter einzuholenden Kostenvoranschlages nach dem Verhältnis des gemäß §14 Ziff. 2 vereinbarten allgemeinen Renovierungsfristen zu dem Vertragsbeginn bzw. zu der letzten Renovierung. Im allgemeinen - die Bestimmung gemäß §14 Ziff. 6 gilt entsprechend - hat der Mieter dem Vermieter somit die wie folgt zu berechnenden Renovierungskostenalteile zu erstatten:

Veranschlagte Renovierungskosten jeweils getrennt ermittelt für Nass, Wohn- und Nebenräume X (Zeitraum seit Vertragsbeginn bzw. seit letzter Renovierung in Monaten/ allgemeine Renovierungsfristen gemäß § 14 Ziff. 2 in Monaten z.B. 36, 60 oder 80 Monate)

Berechnungsbeispiel: Der Mieter zieht nach 20 Monaten Mietzeit aus. Voranschlag für Nassräume 1800€

1800€ * (20 Monate /36 Monate) = 1000€

Weist der Mieter binnen zwei Wochen ab Zugang des Kostenvoranschlages, der für die Ermittlung des von ihm zu tragenden Renovierungskostenanteils bestimmt ist, durch den Voranschlag eines anderen Malerfachbetriebs einen geringeren Kostenaufwand nach, so ist dieser maßgebend, es sei denn, dass dieser Fachbetrieb die Ausführung der Arbeit ablehnt.

!!!! Zur Abwendung der Zahlungsverpflichtung gemäß §18 Ziff. 2 hat der Mieter die Möglichkeit, die bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. !!!!! "

SPRICH: Entweder ich streiche oder ich muss zahlen...

Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

4

von wann ist denn der text.....meiner meinung ist das alles ungültig geworden .und das du einen kostenvoranschlag von einer fachfirma akzeptieren muß ist sowieso nicht drin
wenn die wohnung nicht total ruiniert ist brachst du auch nicht renovieren

selbst verrauchte wohnungen braucht man nicht renovieren da hat der vermieter pech gehabt

sieh mal focus

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8451/mietwohnung_aid_232004.html

5

Hi,

lass diesem Mietvertrag mal beim Mieterschutzverein prüfen (auch wenn Ihr nicht Mitglied seid, es lohnt sich DESWEGEN einzutreten).

Bin mir zu 99% sicher, dass es sich hier um einen alten Mietvertrag handelt und dieser Passus eh nicht gültig ist...

Hatten wir auch, lief leider auf einen Rechtsstreit hinaus und wir mussten im Nachhinein WEDER renovieren, NOCH zahlen. Auch wir hatten VOR Auszug (weil wir auch dachten, was im Mietvertrag steht ist rechtens und müssen wir einhalten) einen Malermeister bestellt und einen Kostenvoranschlag beauftragt (kostenfrei). Davon waren wir dann bereit, einen prozentualen Anteil (wie in dem veralteten Mietvertrag beschrieben) zu übernehmen.
Dies hatte ich unserer Ex-Vermieterin sogar noch schriftlich "zugesagt" (sie wollte nämlich die gesamten Kosten auf uns abwälzen). Lt.unserer Anwältin (wurde vom Mieterschutzverein gestellt) hätte ich dies besser nicht getan, denn die Vermieterin hatte gar keinen Anspruch (weil sie ja bewußt den alten, nicht rechtswirksamen Passus im Vertrag hatte) auf etwaige Renovierungskosten#klatsch.

Egal, dachte ich mir, besser die anteiligen Kosten als komplett. Da sich unsere Vermieterin jedoch mehr als furchtbar in der Gerichtsverhandlung aufgeführt hat und beim 2. Termin (den sie gewünscht hatte) gar nicht erst erschien, wurde ein Versäumnisurteil erteilt und wir haben unsere Kohle nebst Zinsen und Anwaltskosten wiederbekommen...

Geh zum Mieterschutzverein, lohnt auf jeden Fall oder google mal "Mietverag ungültig" oder Renovierungs-Passus oder so ähnlich, gibt bestimmt zig Treffer :-)

Viel Erfolg!

6

Also anteilige Zahlung auf eine eventuelle Renovierung in der Zukunft dürfte im Prinzip hinfällig sein. Die damit verbundenen starren Fristen sind ja auch nicht mehr rechtsmässig.

Die Frage ist ja sind prinzipiell gültige Schönheitsreparaturen vereinbart wurden... der letzte Passus in eurem Mietvertrag: "Zur Abwendung der Zahlungsverpflichtung gemäß §18 Ziff. 2 hat der Mieter die Möglichkeit, die bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. " könnte so ausgelegt werden.

Zu dieser Frage ob überhaupt rechtskräftige Klauseln zur Durchführung von Schönheitsreperaturen noch übrig sind in eurem Mietvertrag kann euch nur ein Anwalt oder der Mieterbund weiterhelfen.

Prinzipiell ist die Notwendigkeit von Malerarbeiten nicht von Dauer der Nutzung oder des Mietverhältnis abhängig sondern nur vom aktuellen Zustand der Mietsache.

Sieht alles noch schick aus braucht ihr nicht malern, ist irgendwas beschädigt oder zu stark abgewohnt würd ich einfach selber malern und schon kann euch keiner was

Die Renovierungsmassnahmen bzw eher die Schönheitsreparaturen müssen fachgemäss ausgeführt sein d.h. mit der entsprechenden Farbe und Sorgfalt aber es muss nicht von einem Fachmann gemacht werden sondern kann man auch selber übernehmen egal was dazu im Mietvertrag steht.

7

"Es sind zwar starre Fristen vorgegeben, wann was renoviert werden sollte, aber eine weitere Klausel besagt, dass wenn der Mieter vor Ablauf dieser Renovierungsfristen auszieht, er einen Kostenvoranschlag von einem Maler einholen muss und dann anteilig die Renovierungskosten zahlen muss, angerechnet auf die Zeit wie lange er in der Wohnung gelebt hat.
Ist das rechtens?"

Mit den starren Fristen ist m.W. die komplette Renovierungsklausel unwirksam.

Guckst du hier (unter: Welche Folgen hat eine unwirksame Klausel):

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_renovierungsfristen.jsp

9

Nicht unbedingt!

Empfiehlt die Klausel nur die Renovierung innerhalb dieser Fristen, kann die Schönheitsreparaturklausel durchaus wirksam sein.

8

Hallo,

>>... Ist das rechtens?<<

Ja, das ist rechtens!

>>Allerdings steht im Mietvertrag AUCH, dass der Vermieter keine Renovierungsmaßnahmen dulden muss, die nicht fachmännisch durchgeführt wurden.
Dann müssen wir ja sowieso einen Maler engagieren oder?<<

Nein müsst ihr nicht! Das ist eine benachteiligung des Mieters und ist so nicht zulässig!

ABER bevor ihr euch mit euerm VM "anlegt" und viel ärger habt würde ich zum Mieterschutzbund gehen, den MV kontrollieren lassen und ihr seid auf der sicheren Seite!

Denn nur EINE unrechtmäßige Klausel und schon sind jegliche Schönheitsreperaturen hinfällig! ;-)

Und ja, ich habe gerade erst so eine ähnliche Situation hinter mir! :-)

Alles gute!

10

Hallo,

wir sind vor ca. 1 Jahr ausgezogen und hatten einen Mietvertrag mit starren Fristen. Wir haben uns beim Anwalt beraten lassen und hätten nicht renovieren müssen.

Aber: Wir haben die Wohnung beim Einzug in einem Top Zustand übernommen. Deshalb haben wir uns entschlossen die Wohnung genauso wieder zu übergeben. Vielleicht bin ich zu gut für diese Welt, aber ich hätte es als unfair empfunden, jetzt die Renovierung dem Vermieter zu überlassen. Letztendlich habe ich die Wohnung auch genutzt.

Wie haben sofort die Kaution zurück bekommen und alle Seiten sind zufrieden.

MfG

11

Hallo,

also dass ich die Wohnung in einem Top-Zustand übergebe versteht sich für mich von selbst.
Wir haben 2,5Jahre hier gewohnt und nicht geraucht und dementsprechend sehen die Wände auch noch aus wie neu!
In den beiden Zimmern, in denen wir mit Farbe gestrichen haben, werden wir auf jeden Fall nochmal mit weiß überstreichen egal ob wir das müssen oder nicht.
Das finde ich, bin ich meinem Nachmieter schuldig!
Auch das wir die Löcher zuspachteln ist klar.
Von daher werden wir die Wohnung auf jeden Fall "herrichten", ich sehe es nur nicht ein in einer Art Rundumschlag komplett alle Wände zu streichen wo diese noch aussehen wie neu!

Liebe Grüße, Chrissy

13

Wie haben alles weiß gestrichen und die Löcher zugespachtelt. Fertig.

Allerdings haben wir 8 Jahre dort gewohnt und die letzte Renovierung lag ca. 3 Jahre zurück.
Wir hatten aber auch in jedem Zimmer farbige Streifen und ähnliches.

MfG

12

Vielen Dank euch allen für eure umfangreichen und informativen Antworten!

Das Thema ist doch ziemlich komplex und für uns juristische Laien nicht ganz klar, weshalb wir dem Mieterschutzbund beitreten werden.
Die können uns dann wohl sagen, was genau zu tun ist!

Liebe Grüße und einen schönen Tag!

Chrissy