kündigungen der garage - geht das einfach so?

hallo #winke
vielelicht kennt sich ja hier jemand damit aus.
es geht um die kündigung zweier garagen.
Wir haben seit 2008 und 2009 2 Garagen angemietet die mängel aufweisen. Diese haben wir nun zum wiederholten Male der Vermieterin bekannt gegeben und auch gesagt, dass wir die Miete kürzen wenn nicht was repariert wird. Angeblich will sie das nun im Herbst tun...
Gleichzeitig wollte Sie dann aber auch, dass wir die Garagen kündigen, weil wir ja nun was von ihr verlangen und die arme Frau hat nunmal kein Geld...Als ich ihr sagte, dass wir das nicht wollen, meinte sie, dass sie uns dann die garagen kündigen wird.
Gesagt getan, nun haben wir die Kündigungen vorliegen ;-( und das nur, weil wir mängel beanstandet haben... kündigung ist zum 31.07.12
im vertrag steht, dass das mietverhältnis mit einer frist von 4 wochen zum monatsende zu kündigen ist. aber nichts davon, dass dies beide parteien können oder das der mieter mit einer frist x und der vermieter mit einer frist y kündigen kann.
nur, dass der vermieter ohne frist außerordentlich kündigen darf, wenn der mieter seinen verpflichtungen nicht nachkommt wie zahlungsrückstand, überlassung an dritte, erhebliche belästigung an vermieter oder andere mieter, verstoß gegen umweltschutzbedingen.
dies trifft aber nicht zu. in der kündigung ist auch kein grund genannt.
ist diese kündigung rechtens?
wie sollen wir uns nun verhalten?
vielen dank schonmal

schnegge

1

Hallo,

wenn im Vertrag steht das 4 Wochen zum Monatsende ist doch alles klar. Es ist jetzt ende Juni und zum 31.07.12 hat sie euch gekündigt.

Ich kann jetzt nicht erkennen wo das Problem ist. Die Garagen gehören ihr und du bist als Mieter eh nicht zufrieden und wenn sie es sich nicht leisten kann die Garage so zu reparieren wie du es gerne hättest.

Ich denke schon das die Kündigung rechtens ist.

Gruß
Corinna

2

Da ist der Schuss wohl nach hinten losgegangen.

Deine Vermieterin darf natürlich ohne Angaben von Gründen kündigen (solange sie die Fristen einhält).

Sunny

3

Wenn ich es richtig verstehe, dann habt Ihr die Garagen unabhängig von der Wohnung gemietet?

Tja, dann hast Du Pech gehabt, da kann ohne Grund gekündigt werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm

4

"im vertrag steht, dass das mietverhältnis mit einer frist von 4 wochen zum monatsende zu kündigen ist. aber nichts davon, dass dies beide parteien können oder das der mieter mit einer frist x und der vermieter mit einer frist y kündigen kann."

Die gesetzliche Kündigungsfrist dürfte nicht eingehalten und die Kündigung damit unwirksam sein. Guckst du hier:

Eine Garage ist kein Wohnraum. Die Mieterschutzvorschriften (Kündigung, Kündigungsfristen usw.) gelten deshalb nicht für separat vermietete Garagen. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis über eine Garage ohne Beachtung besonderer Fristen oder Formen kündigen. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis auch aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen ( § 543 BGB). Dieses außerordentliche Kündigungsrecht kann in Formularmietverträgen nicht ausgeschlossen werden.

Sollten die Mietverträge über eine Garage oder Stellplatz auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein (bei monatlicher Mietzahlung), können sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm

Weiters steht da, dass "mitvermietete" Garagen nicht isoliert gekündigt werden können, weil sie ein einheitliches Mietverhältnis bilden. Ob das bei euch der Fall ist, weiß ich ja nicht.

5

Die Sache ist schon blöd gelaufen. Was ist denn jetzt rausgekommen?

6

Das ist ja echt doof. Was ist denn jetzt rausgekommen?

7

Hi Schnegge29 )) habe hier nichts mehr von Dir gehört... Will hoffen, dass es alles gut für dich gelaufen ist. Habe bisschen recherchiert, was das Thema Mietgarage bzw. Mietvertrag für eine Garage angeht und den folgenden Artikel hier gefunden http://www.fertiggarageninfo.de/blog/vermieter/garagenvermietung-mietpreise-mietvertraege-und-wissenswertes-zu-der-vermietung-von-garagen-und-stellplaetzen.html. Ich finde, der Artikel hat schon wertvolle Informationen für deinen Fall. Liebe Grüße und sag bitte kurz Bescheid, wie der Stand der Dinge ist. LG Anna