Abflussreinigung - wer trägt die Kosten?

Hallo,

wir wohnen im Erdgeschoss einer Mietwohnung. Letzten Winter war unser Abfluss in der Küche verstopft. Hausverwaltung wurde informiert, Rohrreinigunsfirma kam, Rohr wurde frei gemacht und die Sache war erledigt. Diesen Winter wieder Rohr verstopft! Also wieder der Hausverwaltung Bescheid gegeben. Rohr wurde wieder frei gemacht.

Heute bekam ich ein Schreiben von der Hausverwaltung inklusive Rechnung der Rohrreinigungsfirma. In dem Schreiben steht unter anderem :

" Nach dem mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag sind Sie verpflichtet, Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten bis zu 90 € zu tragen. "

Ich kann nichts dergleichen im Mietvertrag finden. Letztes Jahr mussten wir ja auch nichts bezahlen. Es kommt nur Winter vor. In den "warmeren" Monaten hatten wir noch nie Probleme. Ist das in Ordnung das wir nun die Kosten zahlen müssen? Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Hat das überhaupt was mit "Instandsetzungsarbeiten" zu tun? Wir verstopfen unser Rohr ja nicht! Wir haben ein Sieb sodass von uns kein Dreck in den Abfluss kommt. Ich denke es hat etwas mit dem gesamten Haus zu tun. Oder irre ich mich?

Vielen Dank für eure Meinung!

LG
Dani

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Also nur, weil ihr ein Sieb im Abfluss habt heißt das ja nicht, dass ihr das Rohr nicht doch verstopft. Wenn ich z.B. flüssiges Fritierfett in den Ausguss kippe, dann geht das auch durch das Sieb durch, kann dann aber im Rohr fest werden und ausflocken. Außerdem bilden sich ja auch durch flüssige Lebensmittelreste einfach Ablagerungen im Rohr.

Also euer Vermieter spielt auf die sog. Kleinstreparaturklausel an. Anscheinend habt ihr ja offenbar so eine Klausel in eurem Mietvertrag. Das hat nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun, sondern tatsächlich mit den Instandhaltungsmaßnahmen. Da musst du nochmal schauen. Auf jeden Fall ist so eine Umlage auf den Mieter bis zu einer gewissen Höchstgrenze tatsächlich erlaubt.

Schau nochmal in euren Mietvetrag. Wenn ihr dort eine entsprechende Klausel habt, dann musst du die Rechnung wohl übernehmen. Wenn dort tatsächlich nichts zu finden ist, dann würde ich die Forderung freundlich, schriftlich zurückweisen mit dem Hinweis, dass ihr keinerlei Vereinbarung diesbezüglich im Mietvertrag geschlossen habt.

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Hallo Dani,

was in deinem Mietvertrag alles drin steht, z.B. kostenübernahme kleinerer Reparaturen kannst nur du beurteilen, da du allein im Besitz dieses Mietvertrages bist, nicht wir.

Ob eine verstopfte Rohrreinigung die frei gelegt wurde eine Reparatur darstellt wäre nach meiner Meinung noch zu diskutieren.

In Mehrfamilienhäusern wird eine Rohrverstopfung meist durch die oberen Geschosse verursacht. Selten im Erdgeschoss.

Ist eine Kostenübernahme von Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 90,00 € nicht Vertraglich vereinbart, so müsste der Vermieter dem Mieter die Verursachung dieser Verstopfung nachweisen. Kann der Vermieter das nicht, muss er für diesen Schaden, d.h. für diese Mangelbeseitigung aufkommen.

Deshalb würde ich mir von dem Schreiben des Vermieters und der beigefügten Rechnung eine Kopie machen. Dem Vermieter würde ich diese Original Rechnung zu deiner Entlastung retour schicken und eine Kostenübernahme zurück weisen.

Ist der Vermieter damit nicht einverstanden, hat er die Klagemöglichkeit. Nach der hier erörterten Sachlage sehe ich aber schlechte Chancen für den Vermieter.

Viel Glück!
Nobility

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Hallo,

also ich stimme meinen Vorrednern allen zu, brauche ich nicht wieder niederschreiben.

Vielleicht solltet ihr noch klären, ob ihr für Eure Wohnung einen eigenen Abflussanschluss habt, so wie bei uns im EG der Fall. Wenn ihr nicht ein eigenes Abflussrohr habt und du keine Klausel im Mietvertrag findest, würde ich diese Rechnung ohne Weiteres zurückschicken mit der Bitte, diese Rechnung an alle beteiligten Mieter aufzuteilen oder wie meine Vorschreiber geschrieben haben vorzugehen.

Viel Erfolg.

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Wir hatten einen ähnlichen Fall, da war es allerdings die Badewanne.

Ich habe einen freundlichen Brief an die Hausverwaltung geschrieben und nochmals betont, dass auch wir ein Haarsieb verwenden. Des weiteren habe ich als Lösung für die Zukunft vorgeschlagen, dass ich einmal im Quartal den Abfluß selbst mechanisch reinige; dauert ca. 5 min (in Eurem Fall wäre das vielleicht 1x/Monat Rohrreiniger reinkippen und über Nacht stehen lassen).

Dann habe ich vorgeschlagen, die Handwerkerrechnung zu teilen - keine weitere Schlägerei mit Rechtsanwalt, Sachverständiger, etc. So kam es und seitdem ist alles gut.

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Ich danke euch für die tollen Antworten und Tipps! Ich werde wohl die Hausverwaltung anschreiben. Ich bin nur froh das ich mit meiner Meinung nicht alleine da stehe. Sonst hätte ich mich wahrscheinlich nicht getraut etwas zu unternehmen ;) JA ich bin ein Feigling was sowas angeht ;-)

Danke euch!

LG
Dani