Bebauungsplan - Vollgeschosse und Höhe

Hallo zusammen

Wir sind momentan auf Bauplatzsuche und haben uns auch schon den Grundriss unseres zukünftigen zu Hauses ausgedacht.
Wir haben EG, 1. OG und ausgebautes DG geplant.
Nun haben wir uns den Bebauungsplan des Baugebiets angesehen und da steht max. 2 Vollgeschosse und max. Höhe bis Dachhaut 6,10m.
Sind damit alle unsere Pläne hinfällig?
Können wir dann überhaupt die Stockwerke wie geplant bauen?

Mit einer Höhe von 6,10m kommen wir so doch auch nicht hin, oder?

Danke schon mal für eure Antworten.

VG
Milkie

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Huhu,

Vollgeschosse:
Das kommt ganz darauf an, wie hoch zum Beispiel eure Decken sind, ob das EG vielleicht teilweise in der Erde steckt und wie hoch die Räume im DG sind!
Kann mir kaum vorstellen, dass das DG als Vollgeschoss zählt, wenn es ein recht "normales" DG ist, selbst, wenn es ausgebaut ist!
Schau Dir dazu die Definition eines Vollgeschosses in der Bauordnung Deines Bundeslandes an!

Ist mit 6,1m die Wandhöhe gemeint? Dann könnte das (zumindest in Ba-Wü, kenne mich nur da aus) reichen, denn da zählt je nach Dachneigung nur ein Teil der Höhe des schrägen Wandteiles dazu!

Habt ihr den Grundriss selbst erstellt oder ein Architekt? Der müsste sich eigentlich in der Bauordnung seines Bundeslandes auskennen...

Liebe Grüße,
Elfchen

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Wir bauen auch in BW.
Habe aber noch keinen Architekten da wir darauf warten das der Bauplatzkauf abgeschlossen ist. Im Bebauungsplan steht:

Gemessen von der Sockelhöhe bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit Oberkante Dachhaut=6,10m
Ist das dann die Wand bis zur Dachschräge oder die bis zum First?

Danke und vg

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Ah,

gut, in BW kenne ich mich ein wenig aus:

Das ist (wenn es da tatsächlich genau so steht) die Außenwand, ohne die Schräge! Also die Verlängerung der Hauskante durch den Dachaufbau durch, bist zur Dachhaut! Achte aber darauf, dass auch sicher kein Hinweis auf Anrechnung von Teilen der Schräge drin stehen. In Ba-Wü wird zum Beispiel bei der Berechnung der Abstandsflächen ein Dach von zwischen 45 und 70°zu einem Viertel und bei mehr als 70° komplett zur Wandhöhe dazu gerechnet. Davon sollte also im Bebauungsplan keine Rede sein!

Die Abstandsflächen müsst ihr natürlich trotzdem einhalten, wenn nicht gerade was gegenteiliges Im Bebauungsplan steht (z.B: Grenzbebauung erlaubt oder sogar erwünscht). Für ein hohes Haus muss also das Grundstück groß genug sein! In der Regel ist das 0,4 mal mittlere Wandhöhe (mit evtl. Anteilen der Schräge) über der Geländeoberfläche, in jedem Falle aber mindestens 2,5 m zu jeder Grenzlinie.

Damit das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss gewertet wird, darf nur (weniger als) 3/4 der Fläche eine Höhe von 2,3 m oder höher sein! Das ist ja bei den wenigsten Dachgeschossen so, eher noch deutlich weniger!
Fall das EG teilweise in einem Hang liegt, könnte da auch das Vollgeschoss wegfallen, aber davon hattest Du ja nicht gesprochen...

Falls Du noch Fragen hast, nur zu! ;-)

Liebe Grüße,
Elfchen

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Hallo Milkie,

bei uns ist das auch so, dass wir 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss haben werden. Im Bebauungsplan steht auch zwei Vollgeschosse, soweit ich weiß zählen damit die Geschosse, die eben "voll" berechnet werden was die Quadratmeterzahl angeht (also ohne Dachschräge). Keller zählt natürlich auch nicht mit, denn der ist ja zumindest teilweise unter der Erde.

Was steht denn da genau bei Höhe? Nur Höhe wird es wahrscheinlich nicht sein, denn dann weiß man ja nicht, ob es sich um die Firsthöhe oder die Traufhöhe handelt.
Die Firsthöhe meint den höchsten Punkt des Hauses (klar, der Dachfirst), das ist bei uns 12,5m (wnen ich es noch richtig weiß).
Die Traufhöhe ist UNGEFÄHR auf Höhe der Regenrinne (Traufe), aber nicht ganz. Diese beträgt bei uns 6,8m.

Wenn bei euch 6,1m steht und zwei Vollgeschosse würde ich davon ausgehen, dass mit 6,1m die Traufhöhe gemeint ist und damit solltet ihr schon hinkommen.

Also um deine ursprüngliche Frage zu beantworten: Nein, ich denke nicht, dass eure Pläne hinfällig sind! Das kann euch euer Architekt dann aber sowieso besser erklären!

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Viel Spaß beim Bauen! Liebe Grüße, Chrissy

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Hey wir haben angegeben ist die Höchstgrenze Gebäudehöhe mit Schnittpunkt der Außenwand mit Oberkante Dachhaut.
Welche Wand ist das denn dann?
LG

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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann handelt es sich dabei um die Traufhöhe und da reichen euch die 6,1m vollkommen!

Viel Freude noch beim Planen! ;-)

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Ich kenn mich leider auch nicht gut aus, bin auch nur eine stille Mitleserin.
Bei uns war das so, dass die max. Traufhöhe angegeben war, aus der wurde dann der max Kniestock des Dachgeschosses ersehbar.
Ich denke bei euch ist das so, dass du 2 Vollgeschosse machen darfst, steht ja auch so drinn, dass aber vom Erdgeschossrohfussboden bis zu dem Punkt wo die Außenwand in Verlängerung auf den Dachziegel stöst (also oben vom Dachziegel das Lot durch die Außenmauer runter bis zum Rohfussboden, ich hoffe du verstehst was ich meine) max 6,10 m sein dürfen. Da eine Geschosshöhe glaub ich incl. Decke ca 2,80 m sind, kannst du zu deinen 2 Vollgeschossen mit je 2,80 m (also zusammen 5,60 m) im Dachgeschoss einen Kniestock von 30 cm (20 cm hab ich für die Dicke das Daches abgezogen) machen, was ehrlich gesagt nicht mehr besonders viel ist.
Jeder Architekt oder Hausplaner kann dir das aber genau erklären.
Gruß Anja

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Also im Bebauungsplan steht:
Höchstgrenze Gebäudehöhen
Gemessen von der Sockelhöhe bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit Oberkante Dachhaut=6,10m

Was genau bedeutet das denn dann?

Wir haben noch keinen Architekten da wir erst den Bauplatz fest in der Tasche haben möchten bevor wir einen konsultieren.
Unsere Sockelhöhe wird Straßenhöhe sein. Also EG ist eben zur Straße hin.

Und danke für die Info

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huhu!

wir sind auch gerade am planen, haben unseren Bauplatz fest reserviert, (ist noch nicht vollständig erschlossenes Neubaugebiet, daher dauert es noch ein paar Wochen bis es überhaupt im Grundbuch steht) aber wir sind schon am planen mit einer freien Architektin die für die Baufirma arbeitet für die wir uns entschlossen haben.
Uns wars wichtig dass unser Haus so wie wir uns es vorsellen dorthin darf :-)

Soll heissen, vorher schonmal grob planen ist vllt nicht schlecht?! ;-)

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Hallo!

Ein ausgebautes Dachgeschoss ist i.d.R. (kommt auf die Wohnfläche an) kein Vollgeschoss, somit dürftet ihr so bauen.
Was die Höhe angeht, kann ich Euch allerdings nicht weiterhelfen, aber ihr müsst für den Bauantrag ja ohnehin einen Architekten bemühen, der wird wissen, wie das klappt. Aber wenn 2 Vollgeschosse erlaubt sind, muss das eigentlich auch passen.

Liebe Grüße!