Der Stress mit dem Vermieter beginnt - Kündigung Wohnung

So hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand von euch etwas weiter helfen. Und zwar haben wir endlich eine andere Wohnung gefunden und jetzt ist hier die Hölle los. Der jetzige Vermieter dreht vollkommen ab.
SO meine Fragen:

- Kündigung ist zum 31.12.2011 Darf der Vermieter die Kaution einbehalten obwohl wir Ende diesen Monat schon ausziehen und die Nebenkostenabrechnung nächste Woche kommt?

- Vor x Jahren (2001) wurde eine zusätzliche Erweiterung des Mietvertrags gemacht. In dieser steht: 30€ mehr Miete ist zu zahlen aufgrund der starken Abnutzung der Wohnfläche durch den Hund

- der Teppichboden ist auf jeden Fall abgewohnt da steinalt, dennoch wollen sie die Wohnung nachher sanieren mit der Kaution (O-Ton: Von der Kaution werden sie wohl nichts mehr wieder bekommen wenn alles saniert worden ist)

- ansonsten ist hier keine übermäßige Abnutzung, wenn man bedenkt das mein Mann hier 12 Jahre gewohnt hat bis jetzt. Davor war die Wohnung auch schon vermietet.

- Wir haben die Rohre erneuert am Waschbecken im Bad da diese abgerostet waren

- die Badewannenarmatur ist allerdings kaputt, allerdings altersbedingt

- die Fenster von innen wurden gestrichen

- Einzig wie gesagt der Teppichboden ist komplett zu nichts mehr zu gebrauchen aber bestimmt 15 Jahre alt

- Und die Tapeten müssten erneuert werden (was bei unserer Deckenhöhe nicht selber möglich ist, da über uns wo eigentlich normalerweise die Bühne ist keine vorhanden ist und wir somit eine extreme Deckenhöhe haben

Ich denke das die Vermieter keinen Anspruch auf die Kaution haben da diese durch die Mieterhöhung die sich nur auf die Abnutzung der Wohnung bezieht schon über 10 Jahre Geld eingestrichen wurde. Wenn sie jetzt nochmal Geld fordern hätten wir die Abnutzung ja doppelt gezahlt, oder sehe ich das falsch?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

In den sauren Apfel 3 Monate irgendwie doppelt Miete zu zahlen müssen wir wohl leben, denn ein entgegenkommen lehnen die Vermieter komplett ab. Da wir aber schon Ende des Monats ausziehen werden, aber dennoch Miete zahlen müssen, dürfen die Vermieter aber auch dennoch bis Ende Dezember nicht in der Wohnung renovieren oder? Und wenn diese es doch tun? Kann ich dann die Miete einbehalten?

Fragen über Fragen. Ich freue mich wenn mir jemand weiter helfen kann.

Lg

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Zum ersten Teil kann ich nichts sagen aber wenn ihr bis 31.12.2011 die Miete bezahlen müsst, bekäme auch der vermieter erst die Schlüssel am 31.12.11.
Vorher hat er in der Wohnung nichts zu suchen.

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Ich würde das auch so machen. Schlüssel bis zum letzten Tag behalten - Basta!

Wenn Wände, Decken, Fußboden, etc. neu gemacht werden müssen, dann solltest du die Rechnungskopien verlangen, wenn die Arbeiten wirklich über eure Kaution gedeckt werden sollten.

Gehe zu Leuten, die sich mit Mietklauseln auskennen.

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Danke euch, das Problem ist das der Vermieter noch einen Schlüssel hat und auch diesen nie rausgerückt hat, falls mal ein Notfall ist. Vor Jahren stand sie dann schon bei uns in der Wohnung weil das Dachfenster noch offen war und es leicht geregnet hat und wir es nicht sofort zugemacht hatten.

Lg

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Du solltest dir beim Mieterschutzbund Rat holen, denn hier scheint einiges schief zu laufen.

Du wirst hier einige Antworten bekommen, aber ob die juristisch haltbar sind, mag ich bezweifeln. Beim Mieterschutzbund sieht es anders aus.

Also: Mietvertrag einpacken und zum Mieterverein.

Salat

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Das denke ich auch.

Allein dieser seltsame Zusatzvertrag, weil ein Hund mit in der Wohnung lebt. Hab ich ja noch nie gehört.

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Kenne ich auch nicht zumal Hundehaltung schon 1999 erlaubt wurde, solange sich die anderen Wohnungseigentümer nicht beschweren.

Lg

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Hallo,

ich würde dir raten dir professionelle Hilfe zu suchen (Anwalt etc.).
Zur Problematik mit dem Schlüssel kann ich nur sagen, dass ich schon lange das Schloss getausch hätte. Da du die Wohnung bis 31.12.2011 gemietet hast steht dir das auch jetzt noch frei - ich würde es tun.

MfG und viel Erfolg!
Tine

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Die Frage ist doch jetzt eher, wie die Wohnung übernommen worden ist. Also renoviert oder halt unrenoviert.

Wenn sie unrenoviert übernommen wurde und das auch so im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgehalten worden ist, dann könnt Ihr auch so wieder verlassen.

Wurde Sie renoviert übernommen, ganz klar, dann müßt Ihr sie auch in diesem Zustand wieder zurückgeben.

Wenn Ihr bis zum 31.12. Miete zahlt, ist die Wohnung Euer. Betritt der Vermieter ohne Euer Einverständnis die Wohnung ist es Hausfriedensbruch und kann angezeigt werden - so einfach ist das.

Das die Nebenkostenabrechnung für 2011 nächste Woche kommt, halte ich für ein Gerücht, kein Mensch kann für 2011 jetzt schon abrechnen. Vielleicht bekommt Ihr die für 2010 ? Aber für 2011 auf gar keinen Fall. Hier hat der Vermieter dann das Recht einen angemessenen Teil der Kaution zurückzuhalten.

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Hallo!

Huch, so viele Fragen #schwitz
Also, ich lege mal los:

1. Der Vermieter darf nur einen Teil der Kaution einbehalten und zwar in der Höhe, in der er die Nebenkostendifferenz erwartet, sonst für nichts! Die Nebenkostenabrechnung kommt ja bald, also das fällt schon mal flach. Ausserdem darf er nicht einfach so mit Eurer Kaution die Wohnug renovieren. Er muss Euch Fristen setzen und Euch damit die Möglichkeit geben, die Reparaturen selbst durchzuführen

2. Ein 15 Jahre alter Teppichboden ist einfach seine Sache. Er dürfte Euch normalerweise einen Zeitwert in Rechnung stellen, aber nach dieser Zeit muss er den Teppich selber bezahlen (irgendwo habe ich etwas mit 8 Jahre gelesen, danach ist der Teppich auf jeden Fall futsch und dafür kann kein Ersatz gefordert werden)

3. Das mit dem Hund klingt komisch #kratz Unsere Mieter haben einen Hund und mir würde nie im Leben einfallen dafür eine Entschädigung zu verlangen

4. Wann muss die Wohnung, laut Mietvertrag, renoviert werden? Entweder macht Ihr das beim Auszug oder eben der Nachmieter beim Einzug. Wenn er dazwischen funken möchte, dann bitte auf eigene Kosten (ich schätze mal, dass er einfach die Wohnung aufpimpen und mehr Miete verlangen will)

5. Den Wohnungsschlüssel bitte sofort verlangen, droh ihm ruhig mit Anwalt etc. Ausserdem bekommt er ihn, wie alle schon richtig sagten, erst bei Eurem Auszug. Die Wohnung gehört Euch, solange Ihr die Miete bezahlt.

Am besten geht Ihr schnell zu einem Anwalt für Mietrecht. Das erste Gespräch ist kostenlos und da bekommt Ihr schon genug Wissen mit, um für den lieben Vermieter einen tollen Brief zustande zu bringen

Viel Erfolg und LG

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Hallo, danke euch für eure Antworten. Ich hatte da gerade eine Überlegung wegen der Vereinbarung mit dem Hund.
Dies war ja eine Sondervereinbarung zusätzlich zum Mietvertrag, der Hundehaltung erlaubt. Diese Vereinbarung besagt das monatlich die 30€ zu entrichten sind aufgrund der Abnutzung durch den Hund.
Das der Teppich jetzt keinen Wert mehr haben wird nach der Zeit ist eigentlich klar. Andere Schäden hat der Hund nicht verursacht.
Kann ich jetzt nicht hergehen und schriftlich fordern das nach Auszug das gesamte Geld aus der Sondervereinbarung zurückerstattet werden muss, da diese zweckgebunden war? Denn wenn es schon so genau definiert ist kann sie das Geld doch auch nur einbehalten wenn dadurch Mängel beseitigt werden müssen die auch durch die Hundehaltung entstanden sind.
Eine "richtige" Mieterhöhung in dem Sinne war es ja nicht.

Lg

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Warum befolgst Du nicht die Ratschläge, Dich an einen Mieterverein zu wenden?
Dort hast Du fachkundige Anwälte, die Dir bei allen Fragen helfen.

Du stellst Fragen über Fragen, die man zwar zum Teil beantworten kann, aber z.B. diese Frage hier sollte Dir ein Anwalt beantworten.

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