Bitte "Expertenrat": Vormieter - Nachmieter, Ablöse für Eigenleistung???

Hallo liebe Urbianer,

nach einem endlosen Haus-zur-Miete-Besichtigungs-Marathon haben wir nun endlich eine sehr schöne DHH gefunden *freu* und können nun nächste Woche mit dem Umzug beginnen.

Nur ein klitzekleines Problem ist da noch: die Vormieterin hatte einige Sachen in Eigenleistung gemacht, z.B.:

Bepflanzung im Garten
Terassenplatten (ca 30 Stück aus Holz, 30x30cm)
Aussenleuchte
Teppich (mit T.Kleber verlegt)
div. Stromleitungen
Duschkabine

Nun will sie von uns eine Ablöse dafür.

Wie sieht die Rechtslage aus????
Geht das denn nicht automatisch in den Besitz des Vermieters über?
Es steigert auch den Wert des Hauses nicht, da der Teppich z.B. potthässlich ist und wir im Keller die Stromleitungen nicht benötigen. Auch die Bepflanzung möchten wir selbst vornehmen.

Sind wir verpflichtet zu zahlen?
Wenn nicht, hat die Vormieterin dann das Recht die Sachen zu entfernen?
Wenn ja, muss sie dann für den einwandfreien Ausgangszustand sorgen?
Und können wir ihr eine Frist setzen? (Wenn sie jetzt 3 Wochen rummehrt um die Sachen zu entfernen, dann geht uns diese Zeit ja verloren, weil wir z.B. die Zimmer mit besagtem Teppich nicht renovieren, bzw einrichten können)

Gibt es Gesetztestexte oder eindeutige Urteile dazu? Das Haus ist so toll und wir wollen uns das nun echt nicht vermiesen lassen.

Eins noch: die Vormieterin wohnt schon seit einigen Monaten woanders, das Haus stand bis jetzt leer. Sie hätte also ohne Probleme längst alles mitnehmen können.

Wir kennen uns wie gesagt nicht aus und wären für ein paar Tipps dankbar.

LG, Sylvi

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>>> Bepflanzung im Garten <<<
Gesetzte Pflanzen gehen automatisch in den Besitz desjenigen über, dem das Grundstück gehört, also eurem Vermieter (hab ich vor einigen Jahren bei einem Nachbarschaftsstreit mitbekommen).

>>> Terassenplatten (ca 30 Stück aus Holz, 30x30cm) <<<
Hm, ne gescheite Terrassenoberfläche ist eigentlich Sache des Vermieters, sonst ist sie ja nicht als Terrasse zu nutzen (nur meine Meinung).
Meint ihr, sie würde sich die Arbeit machen, das rauszunehmen??

>>> Aussenleuchte <<<
Die kann sie ja mitnehmen, wenn ihr sie nicht bezahlen wollt.

>>> Teppich (mit T.Kleber verlegt) <<<
War sas mit dem Vermieter überhaupt abgesprochen, das sie Teppichkleber benutzen darf? Soll sie den Teppich doch mitnehmen, aber das ist ne Sauarbeit.

>>> div. Stromleitungen <<<
#kratz Die Dame scheint ja ne echte KorinthenK*****in zu sein.

>>> Duschkabine <<<
Schau mal nach, ob die sich überhaupt noch entfernen läßt. Wir wollten auch mal eine Duschkabine von der Mietwohnung ins Eigenheim mitnehmen, das Teil war damals irre teuer gewesen, aber wir habens nicht mehr rausbekommen, ohne die Fliesen oder die Duschtasse zu beschädigen.
Wir waren sogar froh, dass unsere Nachmieter nicht drauf bestanden haben, dass wir das Teil rausreißen, hätte uns noch Geld gekostet.

Also, wenn ihr das ganze Zeug nicht wollt, dann zahlt auch keinen Euro dafür.

>>> ... dann geht uns diese Zeit ja verloren, weil wir z.B. die Zimmer mit besagtem Teppich nicht renovieren, bzw einrichten können <<<
Ihr habt doch sicher einen Termin, ab wann das "eure" Wohnung ist, daran muß sie sich schon halten.

Gruß
geha

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aber es ist so, dass Du die verscheidnenen rechtsverhaeltnisse trennen musst- das zwischen Vor-und Vermieter und das zwischen Euch und vermieter. Ihr und die Vormnieterin habt kein Mietrechtsverhaeltnis- udn rechte und Pflichte aus einem vertrag gelten immer nur zwischen den Partien, also inter partes.
Zunaechst ist zu klaeren, wie sich da Vormeiter und Vermieter geeinigt haben- und ob.Regel ist laut Gesetz, dass der Mieter nicht geneehmigte Massnahmen auf eigene Kosten rueckbauen muss- ausser die haben sich anders geeinigt.Sprich, die Vormieterin muesste die aschen auf eigene Kosten entfernen. Das ist sogar dann der Fall, wenn jemand den Wohnwert verbessert.

Da sie Euch die aschen verkoppen will, vermute ich, dass sie mit dem vermieter keine regelung getroffen hat- es waeren ja sonst seine Sachen.

In Zeiten der Wohnungsknappheit haben Mieter haeufig so Geld verdienen wollen udn nur Leuten, die ihren Ramsch kaufen wollten, die Nummer des Eigentuemers gegeben.Das sieht heute anders aus.

Wenn Ihr Euch mit dem Vermieter einig seid, dann wuerde ich die Dame auffordern, entweder ihr Zeug auf ihre Kosten zu entfernen ( so wie es das gesetz vorsieht) oder drinzulassen ( wenn es Euch gefaellt und sie damit einverstanden ist, wuerde sie am billigsten kommen).

Nur dass Zeug im Garten gehoert jetzt dem eigentuemer, weil es mit dem Grundstueck verwachsen ist udn das gesetz sagt, Eigentum an Biden und was drauf ist, darf nach deutschen Recht nicht auseinanderfallen.

Also- redet mit dem vermieter und sagt, dass Ihr das zeug nicht kaufen wollt. Pech habt Ihr, wenn er darauf an jemand anders vermietet, wenn das HAus ein Schnaeppchen ist und es viele Interessenten gibt. Dann kannst Du ja nochmal schreiben.

Benedikte

3

-die Rechtssituation wurde ja schon u.a. von benedictine angerissen (ist so)

das erste, was ihr braucht, ist der beiderseits unterschriebene MIETvertrag.


Dann Empfehlung:


Terassenplatten (ca 30 Stück aus Holz, 30x30cm)
->> soll die Mieterin bitteschön AUF ALLE FÄLLE ausreißen, die veralgen. ist Mist. Kann man nach einiger Zeit nur noch verheizen.

Aussenleuchte
->> kann hilfsweise bleiben, läßt Euch dann bestätigen, dass die Elektromontage gemäß VDE und dem Stand der Technik erfolgte (evtl. Rechnungsbeleg der Elektrofirma für zumindest die Abnahme dieser Installation). Wenn nein: raus damit .

Teppich (mit T.Kleber verlegt)
->> den soll die Mieterin AUF ALLE FÄLLE fristgemäß zum Auszug rausmachen und den Ursprungszustand wiederherstellen. Das Abschleifen etc. des Klebers sowie Entsorgung des Teppichs ist TEURER als nur die Neuverlegung

div. Stromleitungen
->> kann drinbleiben, wenn gemäß VDE und Stand der Technik, sowie dokumentiert. Ansonsten : Raus damit und neu verputzen und streichen (muß Mieterin bis Auszug machen !) Ohne das Objekt zu kennen: Verputzen, Verputz anpassen, Streichen sicherlich Euro 400 BAT - Tarif (bar auf Tatze). - Was dies der Mieterin kostet.


Duschkabine
-->> kann drinbleiben für nen Abstand bis 200 Euro, wenn noch i.O. Ansonsten: raus damit und Rückbau. Viel Spaß bei den Fliesen - müssen ggf. neu verfugt und mit Silikon ausgespritzt werden.



Diesen gesamten zusätzlichen Aufwand kann ja mal gegenrechnen bei interessanten Sachen . Teppich muß auf alle Fälle raus.

Gruß
Klaus