Was kann man machen wenn Schaden nicht der Versicherung gemeldet wird?

Hallo ihr Lieben...
folgendes: Wir wohnen im EG, haben eine überdachte Terasse mit 4 Stufen in den Garten hinein.
Nun ist vor ca 2-3 Monaten der Dame im DG ein riesen großer Ton-Blumentopf von der Brüstung ihrer Loggia gefallen, auf unser Terassendach. Riesen Loch in dem Wellblech und ein Stück von der Treppenstufe wurde abgeschlagen.. Wir waren im ersten Moment nur froh dass da niemand stand, der Schädel wäre wohl in 1000 Teile.... #schock Nun ist unser Verhältnis zu der guten Dame nicht dass Beste, sie ist seit einem Jahr auch nur noch alle 14 tage mal kurz hier und dann wieder weg..weiß der Geier warum. Da wir sie nie antreffen konnten hatten wir ihr einen Zettel an die Klinke geklebt mit der Bitte den Schaden der Versicherung zu melden und die anderen Blumentöpfe die dort noch stehen zu entfernen weil es einfach gefährlich ist... NIX! ein zweites Schreiben fertig gemacht... NIX! Gelesen hat sie die Zettel denn sie waren dann ja weg aber sie meldet es einfach nicht. Was kann man denn da tun???Will ja nicht selber auf den Kosten sitzen bleiben...

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Anzeigen - Sachbeschädigung

Wer nicht hören will muss fühlen

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Ihr müsst sie nicht auffordern, es der Versicherung zu melden, sondern, Euren Schaden zu ersetzen. Ob sie das dann aus ihrem Sparstrumpf nimmt oder eine Haftpflichtversicherung bemüht, braucht Euch nicht zu interessieren.
LG

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"Da wir sie nie antreffen konnten hatten wir ihr einen Zettel an die Klinke geklebt mit der Bitte den Schaden der Versicherung zu melden"

Ihr könnt die Dame nicht zwingen, den Schaden zu melden...möglicherweise ist sie gar nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung.

Unabhängig davon hat sie selbstverständlich für den angerichteten Schaden geradezustehen.

Ich an eurer Stelle würde mich zunächst an einen Anwalt wenden, ihn ein entsprechendes Schreiben an die Nachbarin aufsetzen und bei weiterer "Nichtbeachtung" ggf. Klage einreichen lassen.

Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung kommt m.E. nicht in Betracht, da dieser Straftatbestand Vorsatz voraussetzt, was hier nicht gegeben sein dürfte.

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Warum interessiert Euch deren Versicherung? Woher wollt Ihr wissen, ob sie überhaupt haftpflichtversichert ist? Anwalt einschalten.

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Geht entweder zum Anwalt und laßt den machen oder laßt der Dame eine entsprechende Kostenaufstellung zukommen mit der Aufforderung (Fristsetzung!) die Kosten zu erstatten.

Woher sie das Geld nimmt, ist ihre Angelegenheit.

Gruß,

W

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Einschreiben.
Dann habt ihr den Beweis, dass sie es hat.

Habt ihr damals Fotos gemacht Topf/Schaden ?

Wenn sie sich immer noch nicht meldet, Anzeige.

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Den Schaden muss sie nicht melden und woher wollt ihr denn wissen, ob sie das nicht schon längst gemacht hat?

Trotzdem muss sie natürlich für den Schaden aufkommen. Dafür solltet ihr einen Brief schreiben und mit Fristsetzung und Kopie der Rechnung für den entstandenen Reparaturkram bei ihr einreichen. Angemessen zur Bezahlung sind ca 2 Wochen. Sollte das Geld bis dahin nicht bei euch eingegangen sein, könnt ihr online einen Mahnbescheid beantragen. Damit spart ihr euch viel Ärger, den Anwalt und könnt die Infos auf der Seite nachlesen:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=5872590-1313077194815&Command=start

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evtl mal mit dem Vermieter reden?? Oder Einschreiben mit Rückantwort oder wenn alles nicht fruchtet, würde ich wirklich über einen Gang zum Anwalt bzw eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nachdenken.
kisrett