Wer muss den Schornsteinfeger zahlen?

Ich bin ehrlich gesagt stinksauer. Wir zahlen gerade 1800€ an Stromnachzahlung ab, weil die Kabel in der alten Bude alle falshc verlegt waren und normale Haushaltsgeräte schön über die Heizungszähler liefen (Nachtspeicher). Für den Nachbarn haben wir scheinbar auch fleissig mitbezahlt.

Nun sind wir zu 01.04 ausgezogen und unsere Ex vermieterin hat mir ernsthaft die Rechnung für den Schornsteinfeger (gefegt wurde am 21.06.11) geschickt. Ich soll für die Reinigung zweier Schornsteine 96,62 zahlen. Begründung: das wäre ja noch unser Dreck vom letzten Winter (einen Schornstein davon haben wir für den Ofen genutzt)

Ich bin der Meinung, das wir nichts mehr damit zu tun haben. Die jetzigen Mieter müssen meiner Meinung nach die Reinigung zahlen.

Wer hat recht?

lg

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Wie oft wird denn gereinigt?
Erfolgt die Reinigung regelmäßig, dann ist das Bestandteil der Nebenkostenabrechnung und ihr müsst dies dann anteilig zahlen.

2

Gereinigt wurde 1-2 x im Jahr. Die Rechnung ist nicht in den Nebenkosten abgerechnet, die sollen wir extern zahlen.


Das teuerste daran ist der Grundwert für Kehr- und Überprüfungsarbeiten je Gebäude einschl. anteiliger Arbeits- und Begehungspauschale.

Ich seh grad nicht ein, diese 48,31 für die neuen Mieter zu übernehmen. Denn zum teitpunkt der Begehung haben wir da ja schon gar nicht mehr gewohnt. Nach unserem Einzug musste ich auch schon nach 3 Wochen die erste Schornsteinfegerrechnung zahlen. Die haben auch nicht meine Vormieter übernommen.

lg

3

Ausgewiesen ist das allerdings als Jahresabrechnung 2011 und ich bin der Meinung das ich nur von januar bis einschl. April dafür aufkommen muss und den Rest die neuen Mieter zahlen müssen

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6

Hallo,

Bei den Schornsteinfegerkosten sind zwei Fälle zu unterscheiden.

1) Habt Ihr Einzelschornsteine mit Einzelfeuerstätten, dann gehören die Schornsteinfegerkosten zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr.12 BetrKV.

2) Bei Zentralheizungsanlagen und Schornsteinen, an denen Feuerstellen mehrerer Wohnungen hängen (in Miethäusern die Regel) erfolgt die Umlage hingegen gemäß § 2 Nr. 4-6 BetrKV in Verbindung mit der Heizkostenverordnung (§ 7 Absatz 2 HeizKV).

In jedem Fall erfolgt die Abrechnung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für 2011, im ersteren Fall als eigener Posten, im zweiten Fall als Unterposten der Heizkostenabrechnung.
Natürlich nur anteilig für die Monate, in denen ihr im Haus gewohnt habt (im ersten Fall) oder anteilig nach dem Verteilungsschlüssel für die Heizkosten (im zweiten Fall).

Außerdem müssen die Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt werden, explizit im Mietvertrag aufgeführt sein (das betrifft nur den ersteren Fall). Sollte das bei Euch ausnahmsweise nicht der Fall sein (in den meisten Mustermietverträgen ist dies allerdings in Form eines Verweises auf § 2 Nr. 1 - 16 BetrKV standardmäßig vorgesehen), bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.


LG

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Höflich schreiben, dass diese Rechnungen nach Eurem Auszug entstanden sind und sie das in die Nebenkostenabrechnung für die neuen Mieter übernehmen kann, ihr jedoch keine Zahlung mehr leisten werdet.

haben die noch Kaution von Euch?

Gruß

Manavgat

8

Aber für Januar bis April muss ich zahlen oder?

Nö, Kaution haben sie nicht von uns :-)

LG

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Das kommt auf die Abrechnungsperiode an.

Die Frage ist: würden die Euch für die paar Kröten verklagen?

Gruß

Manavgat

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1. Würde ich mich wegen der Stromabrechnung an den Mieterbund wenden und von der Vermieterin Geld zurückholen. Es ist nicht Eure Schuld, dass die Kabel wild verlegt wurden.

2. Warum müsst Ihr überhaupt den Schornsteinfeger bezahlen? Ihr habt eine Nachtspeicherheizung und die läuft ohne Schornstein.

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Ja, das mit dem Mieterschutzbund hab ich mir auch gedacht. Ich glaub, das wird mal Zeit.

Wir haben die Nachtspeicheröfen unten alle rausgenommen und stattdessen mit Holz geheizt. Ich möchte nicht wissen, wie die Rechnung sonst ausgesehen hätte.

lg

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Ist Nachtspeicherstrom nicht billigerer Srom? #kratz Wenn ihr wisst, dass ihr für die Nachbarn mitzahlt, warum legt ihr dann gegen diese Rechnung keinen Widerspruch ein?

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Du frag mich nicht wie das alles lag. Die haben da alles umgelegt, da da vorher Verwandschaft drin wohnte und die da irgendwas gechincht haben da die Nachbarn nie Strom hatten. Ich kanns dir nicht genau sagen. Ich weiß das auch erst sicher seit diesem Jahr im März/April, dass das so war. Vorher wars nur eine Vermutung. Mittlerweile sind die Kabel umgelegt. Ich weiß nicht in wie weit da ein Beweis möglich ist. Die erste horrende Nachzahlung kam im Herbst 2010, woraufhin wir über 300€Abschlag zahlen mussten (waren da von der Arge abhängig, die haben den Großteil übernommen) und der zweite Hammer kam nach dem Auszug mit der Schlussrechnung. Nochmal 1200€ nachzahlen.

Kann mir dabei auch der Mieterschutzbund helfen?

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Ich würde das auf jeden Fall versuchen. Die wollen euch doch echt abzocken! Lasst euch das nicht einfach so gefallen.

Viel Erfolg

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Hallo,

ihr könnt doch froh sein das die Haushaltsgeräte über den Nachtstromzähler gelaufen sind, sonst wäre eure Rechnung noch viel höher, Nachtspeicherstrom ist doch viel günstiger.
Wir haben auch NAchtspeicherheizungen und bei uns läuft die Waschmaschine und der Trockner nur Nachts wenn es Nachtstrom gibt.

Ich denke schon das ihr die Rechnung vom Schornsteinfeger zahlen müsst, da ihr ja den ganzen Winter noch mit dem Kamin geheizt habt und es ja auch euer Dreck ist den er wegmacht. Zumindest für den Schornstein an dem euer Ofen angeschlossen ist.

Erkundige dich doch mal beim Mieterschutz.

LG Pummelchen

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Ich denke schon das ihr die Rechnung vom Schornsteinfeger zahlen müsst, da ihr ja den ganzen Winter noch mit dem Kamin geheizt habt und es ja auch euer Dreck ist den er wegmacht.
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Nööö, so isses nich.
Bei Einzelfeuerstätten gehören die Schornsteinfegerkosten zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr.12 BetrKV, die ganz normal über die Jahresabrechnung der Nebenkosten umgelegt werden.
Für den Mieter nachteilige Abweichungen von den Regelungen der BetrKV sind nach BGB ausgeschlossen und unwirksam.

LG

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Nebenkostenabrechnung; anteilig bis zum Auszug!
Schornsteinfeger ist umlagefähig als Betriebskosten.


Und mal ehrlich, ausgezogen seid ihr nach der Heizperiode. Und zumindest bei uns kommt der Schornsteinfeger wann es ihm passt und nicht wenn grad Mieterwechsel ist.