Terrassenfläche zählt zur Grundfläche der Wohnung?

Eine Terrasse an der Wohnung(Erdgeschoß)-darum geht es.Wie darf die Grundfläche der Terrasse zur Wohnfläche dazugerechnet werden.Die Terrasse ist nicht überdacht,dh.von zwei Wohnungen aus kann draufgeschaut werden.Nach rechts und links kein Sichtschutz.Rechts ist der Hauseingang und Mülltonnen.Links das nächste Grundstück.Nach vorn gehts in den Gartenanteil an dem ein Weg für alle Mieter langgeht.Noch weiter ist eine Hauptstrasse.
Die Wohnung ist eine Mietwohnung.

Wie wird die Terrasse angerechnet?Zur Hälfe,ein Viertel oder gar nicht? Vielleicht kennt sich da ja jemand aus und kann mir weiterhelfen.Vielen Dank!SANDRA

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...kommt drauf an, wie berechnet wird.

Nach Wohnflächenberechnungsverordnung ?

"§ 4 - Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen
.......
von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte,
anzurechnen.

Daneben gibts noch DIN und vielleicht noch anderes.


WICHTIG: die Wohnflächenberechnungsverordnung ist für SOZIALwohnung bindend, nicht für den Rest.


Gruß
Klaus