Mietrecht-Kinderwagen/Brandschutz

Hallo,

haben seit Wochen Streitigkeiten mit einem Nachbarn,weil ihn unserer Kinderwagen im Hausflur stört.
Ihm fällt nach 7 Monaten (!!!!) ein,daß es doch gegen das Brandschutzgesetz verstößt #kratz (hat in bild gesehen,daß in Leipzig Kinderwagen angezündet wurden)

Wir wohnen im EG,die ganzen Nachbarn müssen nur,wenn Sie in den Keller/TG müssen dort vorbei und es ist so viel Platz,daß sogar ein Rollstuhlfahrer (wohnt mit uns im EG und ihn stört Wagen nicht) vorbei kommt.
Die Ausgangstür und Fluchtmöglichkeit des Hauses befindet sich im langen geräumigen Flur uns gegenüber.

Niemand stört der Kinderwagen,selbst der Vermieter hat nach der Eigentümerversammlung nix weiter gesagt.
Nun will DIESER EINE NACHBAR (Eigentümer einer Wohnung im Mehrfamilienhaus) eine Unterlassungsklage machen:-[
Laut BGB darf man Kinderwagen im geräumigen Hausflur stehen lassen.
Nun pocht dieser gute Mann aber wegen Brandschutz darauf,daß Kinderwagen dort weg kommt.
Habe aber nix im Brandschutzgesetz dies bezüglich gefunden und die Fluchtmöglichkeit aus der Haustür ist ja auch nicht blockiert und niemand wird ja runter in TG rennen#kratz

Vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus.
Werde auch Anwalt einschalten sobald was Schriftliches kommt.

Dieser nette Nachbar wird eh immer weiter machen,ist der Kinderwagen mal weg,sucht er nach anderen Kleinigkeiten :-[
Der hat ja selbst schon das Fahrrad von meinem Freund auf die gegenüberliegende Strassenseite gestellt :-[ er hätte gedacht es gehört niemanden :-[

Bin dankbar für jede Info
LG Mandy#winke

ELTERN -
Die besten Kinderwagen 2024

Top Preis-Leistung
schwarzer Kinderwagen Kinderkraft MOOVE 3 in 1
  • 3-in-1 Kombifunktion
  • geringes Gewicht
  • große Liegefläche
zum Vergleich
1

Hallo

Spar dein Geld für den Anwalt bis es zur Verhandlung kommt.
Da hast du noch genug Zeit dir einen Anwalt zu suchen.
Wenn die Haustür und kein Fluchtweg versperrt ist kann der Kinderwagen da stehen bleiben.

Für Kinderwagen gibt es ein Sonderrecht.
Fahrräder usw dürfen da nicht stehen. Da gibt es Urteile drüber.

2

Mir wär das zu blöd. Was ist wenn er in den Kinderwagen aus lauter Frackigkeit ne Stinkbombe legt?
Ich würd den einfach mit in die Wohnung nehmen. Ihr wohnt doch im EG. Sollte doch kein Problem sein oder?

Mir haben sie meinen Kiwa zwei (!) Wochen nach der Geburt aus dem Flur geklaut. Seitdem buckle ich den Kiwa in den ersten Stock. (In den Aufzug passt er nicht)

3

Hi,
als wir vor Jahren mal geforscht haben, wie das mit dem Recht von Kinderwagen im Hausflur ist war damals REchtsprechung (zumindest soweit wir als Laien das ersehen konnten), dass der KiWa nur dann im Treppenhaus stehen kann, wenn die Mitnahme in die Wohnung unzumutbar ist, der Mieter auf einen anderen Abstellplatz angewiesen ist. Was bei einer Wohnung im EG für mich sehr schwer vorstellbar ist.

Aber das muss natürlich nichts heißen und kann auch inzwischen anders sein.

Vielleicht hat dein Nachbar einfach von dem Fall gehört, wo in Berlin im Treppenhaus ein KiWa angezündet wurde. Die Folge waren drei Tote, darunter übrigens ein Säugling.

"Brandschutz" heißt nicht nur, dass alle raus können (theoretisch zumindest), sondern Brände überhaupt möglichst vermieden werden. Und es ist leider offenbar Volkssport von irgendwelchen gestörten Menschen geworden, in Hausfluren von Mehrfamilienhäusern abgestellte leicht brennbare Gegenstände anzuzünden. Und Kinderwagen zählen nun mal eindeutig dazu.

Ich kann die Sorge deines Nachbarns erheblich besser verstehen als du. Und vollkommen unabhängig von der Frage, wie es rechtlich aussieht würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob es bei einer Wohnung im Erdgeschoss wirklich unbedingt notwendig ist, dieses zusätzliche Risiko für alle, die im Haus wohnen einzugehen.

Feuerwehr und Polizei raten jedenfalls dringend davon ab.

Klar, du kannst dir einen Anwalt nehmen und auf Urteile pochen - oder überlegen, ob das wirklich sein muss und der KiWa nicht doch woanders besser aufgehoben ist.

Viele grüße
Miau2

4

ich kenne es auch so wie Miau es geschrieben hat.
Kinderwägen dürfen nur dann im Flur stehen wenn sie keien Fluchtwege versperren, kein vorgesehener Platz im Keller dafür gibt UND wenn es unzumutbar ist den KiWa mit in die Wohnung zu nehmen.
Was im Erdgeschoß ja wohl nicht der Fall ist... den kann man gut mit reinnehmen und zusammen klappen.

allerdings... so nachbarn können nerven... ich wurde angemault weil ich den kiWa zu laut aufklappe... weil 3 Topf Leitungswasser vom Balkon getropft sind..
Seit ich für mich bschlo0ssen haben, dass 2 Damen in diesem Haus nicht existieren hab ich auch keine probleme mehr.

5

http://www.123recht.net/article.asp?a=1781&ccheck=1