Blumenkästen auf dem Balkon, außen oder innen?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einer Eigentümergemeinschaft. Wir haben einen Balkon und die Nachbarn über uns haben eine Terrasse mit Brüstung, an der sie ihre Blumenkästen nach außen angebracht haben.

Nun ist es in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen, dass Dinge auf unserem Balkon gelandet sind. Insgesamt waren es 1 kompletter Blumenkasten, 1 Sonnenschirm und nochmals ein Blumenkübel (Blumenampel).

Nun zu meiner Frage:

Ich habe unsere Nachbarn schon mehrfach darum gebeten, die Blumenkästen bitte aus Sicherheitsgründen nach innen zu hängen. Wir haben eine kleine Tochter und ich möchte mir erst gar nicht vorstellen, was passieren könnte, wenn........

Leider stoße ich bei den Nachbarn mit meinem Wunsch auf taube Ohren.

Kann mir jemand sagen, ob ich darauf bestehen kann, dass die Blumenkästen nach innen gehangen werden müssen?

Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten!

Gruß

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Hallo Matti,

wir wohnen auch in einer Eigentümergemeinschaft und bei uns ist in der Hausordnung geregelt, dass Blumenkästen auf Balkonen nur INNEN angebracht werden dürfen - eben aus Sicherheitsgründen und wg. z.B. Gießwasser was sonst nach unten tropft usw.

Schau doch mal, ob Du die Hausordnung hast oder besorgen kannst (ggf. beim Hausverwalter) und lies nach, ob es bei Euch auch so drin steht. Dann hättest Du was in der Hand.

Ansonsten kanns Du ja in der nächsten Eigentümerversammlung einen entsprechenden Antrag stellen (ruhig schildern, dass schon einige schwere Dinge bei Euch unten gelandet sind und Lebensgefahr fürs Kind besteht...), dass das künftig so geregelt wird. Dafür brauchts aber einen Beschluss und dafür widerum eine Mehrheit (ich glaube einfache Mehrheit, also 51% ist ausreichend). Da kannst Du ja schon mal etwas vorfühlen bei den Miteigentümern - einfach immer mal Deine Angst schildern, aber ohne die Nachbarn von oben "schlecht" zu machen und sagen, dass Du das bei der nächsten Versammlung ansprechen willst. (Dafür am Besten dem Verwalter schonmal einen Hinweis geben, damit das in die Tagesordnung aufgenommen werden kann).

Soo, das was jetzt ein Roman, aber vielleicht hilft's Dir ein bisschen.

Grüßle vom Schlafratz
#gaehn

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Hallo Schlafratz,

ich habe mich mal nebenbei noch ein wenig informiert. Laut WEG (Wohnungseigentümergesetz) ist es sogar eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung der anderen Eigentümer bedarf. Sollte die Mehrheit dafür sein, dass sie nach außen gehangen werden, haben wir Pech gehabt und wir müssen es akzeptieren.

Eine Hausordnung in dem Sinne haben wir leider nicht. Doch kann ich dir sagen, dass unsere Nachbarn von oben einfach nur Querolanten sind. Sie regen sich über alles auf, das alles teurer wird usw., haben aber im Gegenzug leider von nix ne Ahnung.

Unser Anliegen ist bereits für die nächste Eigentümerversammlung für die Tagesordnung vorgemerkt. Ich bin ja mal gespannt, was die anderen dazu sagen.

Gruß
Matti

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Wir haben auch eine ETW ,unsere Balkonkästen hängen aussen ...
gab auch noch nie Probleme ....

Sprich es doch auf der nä. Versammlung an ...

LG Kerstin

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ich denke, dass es aufgrund der Geschehnisse ist, dies zum Anlass zu nehmen und es vorzuschreiben... oder fachkundige Halterung....

Klärt das in der Versammlung