Lieferschwierigkeiten beim Hausbau, wie verhalten?

Hallo,

wir stecken derzeit mitten im Hausbau mit einem Architekten. Bisher läuft alles recht gut, nun gibt es erste Schwierigkeiten mit unserem Fensterbauer. Noch kein Ärger, aber schon ärgerlich.

Problem ist, das die Haustür mit Seitenteil und Oberlicht nicht geliefert wird. Wir haben die Tür beim Fensterbauer vor 3 Monaten bestellt, bisher kein Liefertermin. Langsam wird es aber eng, das Ding muss nun rein. Angezahlt ist glücklicherweise noch nichts.

Die Firma bzw. unser Ansprechpartner redet sich raus: ja, bald habe er den Termin. Er hätte das Ding bei 2 Herstellern angefragt und nun beim 3. bestellt. Der Rahmen sei aus Aluminium und derzeit würden die Firmen Aufträge bunkern o.ä. Alles bla bla. Unser Architekt ist zwar auch immer am Ball, aber wir kümmern uns auch selbst. Uns kommt das etwas komisch vor.

Können wir den Auftrag einfach wieder stornieren oder wie machen wir dort wirksam Druck? Oder können solche Aussagen stimmen? Kann doch nicht sein, das so etwas nicht zu liefern ist. Standartbestellung aus dem Katalog!#schein#kratz

LG Mary

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Hi,

natürich kannst du stornieren, was sollen die auch machen? Ihr habt ja nichts angezahlt.

Setzt schriftlich eine Frist von 10 Tage, dann muss die Tür bei euch sein, sonst storniert ihr den Auftrag.

Wenn nach 10 Tagen nichts da ist einfach schriftlich stornieren und woanders eine Tür kaufen.

VG Cunababy

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Hallo,

#derzeit würden die Firmen Aufträge bunkern o.ä. Alles bla bla. #
Das ist Unsinn.
Der Fensterbauer ist pleite, und muss alles bei seinem Lieferanten bar bezahlen, sonst bekommt er nichts - so einfach ist das.
Schriftlich eine Frist von 14 Tagen setzen und in der Zwischenzeit schon einen anderen suchen.
Du solltest auch mit dem Architekten Rücksprache halten.

freundliche Grüsse Werner

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Ne halt, langsam...du kannst nicht einfach stornieren..
Fakten sortieren. Ich arbeite im Baurechtsbereich.

Was hast Du für einen Vertrag mit ihm? Schriftlich? Wäre schon mal gut. Auf welcher Basis? VOB oder BGB? Was steht drin. Von wann ist der?

Das kommt schon mal maßgeblich drauf an.

Weitere Antworten folgen dann :-)

Lg

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Hallo,

wir haben einen Vertrag nach BGB, abgeschlossenen am 17.11.09 und jetzt vor 3 Monaten den Auftrag für die Tür schriftlich erteilt. Ist nicht nur die Tür, sondern eben mit Lichtelement bis unters Dach. Nichts billiges, sondern schon was, wo die auch dran verdienen werden.

Zahlungen für die Fenster, die wir schon getätigt haben, gingen auf ein Konto mit Bankbürgschaft, "Montan ...irgendwas", fällt mir gerade nicht ein.

LG Mary (die jetzt nochmal den Vertrag liest...)

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Ok, also normales Werksvertragsrecht.
Du sagst der Vertrag ist vom 17.11.09 aber ihr habt vor 3 Monaten den Auftrag für die Tür erteilt? Ist eventuell nur das Angebot vom 17.11.09 ?
Weil der Vertrag muss ja dann von Januar o.ä. sein...

Steht denn irgendein Liefertermin drin? Oder sonst irgendein Satz der sich darauf bezieht? Habt Ihr verbindliche Fristen vereinbart? Lieferung/ Fertigstellung?

Fakt ist jedenfalls, du kannst auf keinen Fall einfach so kündigen. (Also Du KANNST natürlich schon, aber dann machst Du Dich schadensersatzpflichtig).
Du bist gezwungen ihm eine Nachfrist zu setzen. Die muss auch angemessen sein, also mindestens zwei Wochen.
Wenn ihr nichts vereinbart habt, dann ist die Leistung noch nicht fällig! Du mußt ihn also erstmal in Verzug setzten. Unverbindliche Fristen (Nicht-Vertragsfristen) haben nur Organisations und Warnfunktion, ihre Überschreitung führt nicht zum Verzug und damit auch nicht zu Kündigungsrechten oder Schadensersatzansprüchen.
Würdest Du jetzt kündigen hättest Du eine sog. "freie Kündigung" ausgesprochen, die Dich selber - entschuldige die Ausdrucksweise :-p - richtig in den Sack haut... wenn der Handwerker clever genug ist. Aber auch die gibt es...


Also ACHTUNG: 1. Schritt: Fälligkeit herbei führen. Brief schreiben...blabla..wir fordern sie auf die Leistung bis xy zu erbringen.

Wenn er dem nicht nachkommt:
2. Schritt: MAHNEN! und großes ACHTUNG! in die Mahnung muss eine sogenannte Kündigungsandrohung. Diese dort benutzte "Floskel" muss wirksam sein und nicht larifari. Also genauer Wortlaut: "Sie haben die nach Vertrag vom xy usw. geschuldete Leistung nicht erbracht, mit der wir sie bereits zum xy in Verzug gebracht haben. Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf die geschuldete Leistung bis zum xy zu erbringen. Nach nochmaligem fruchtlosen Fristablauf werden wir das Vertragsverhältnis beendigen."

Wenn man die Kündigungsandrohung gar nicht oder nicht ausreichend formuliert rein schreibt bist du auf dem gleichen Stand wie heute. Stichwort "freie Kündigung". (Sowas weiß natürlich keine Sau :-p )

Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag wirksam gekündigt werden. Sollte es soweit kommen, und ich liege nicht gerade auf der Entbindungsstation und kann nicht antworten, kann ich Dir gerne behilflich sein. Schreib dann einfach eine PN :-)

So das war die rechtliche Seite.
Jetzt mal die menschliche. Diese ganze Juristerei läßt die meisten Handwerker schlichtweg kalt weil die meisten KEINE Ahnung von den Gesetzen haben.
Meine Erfahrung: Richtig Druck machen, nerven und dem Mann ganz klar sagen dass er so lange auf die Kohle warten kann bis er nen Mahnbescheid schickt wenn er sich nicht um sofort darum kümmert dass die blöde Tür bis dann und dann drin ist.
Das ist die Sprache die die meisten Firmen verstehen. Immer mit dem Chef sprechen (kleine Firma oder großer Betrieb? ).
Schreiben vorlegen lassen in denen der Lieferant bestätigt dass es zu Lieferschwierigkeiten kommt (übrigens...gähn...diese Ausrede ist Standard.. meistens haben die zu spät bestellt oder das falsche bestellt).
Oft werden dann auch Schreiben vom Lieferanten vorgelegt, die gar nicht stimmen. Ich seh es jedoch immer so, es macht wenigstens Mühe und wenn der Handwrker ersteinmal weiß Du bist auf das Thema angesetzt und nervst, dann wird er sich eher bemühen als wenn Du nur Briefe schreibst...

Wir machen dass auf der Arbeit nur über Briefe, aber da ist halt die Sachlage eine andere. Ich arbeite bei einer großen Handelskette in der Projektierung und wir bauen Supermärkte (die mit den 4 Buchstaben :-p ) da arbeitet aber jede Firma gern für weil sie da sicher sind dass sie Ihre Kohle sehen (was ja im Baugewerbe oft nicht sicher ist).
Da wirkt das.
Bei kleineren Baustellen.. hmm.. nimmt die Tendenz halt ab.

LG
Jeannylie

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