Verjährungsfrist bei Widerspruch gegen Betriebskosten?

Hallo!

Seit 3 Jahren bekommt unser Vermieter jährlich einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung, da er den Wasserpreis gestaltet wie er passt, Abwasser das Gleiche (obwohl es feste Preise von der Stadt gibt). Auch konnte uns bis heute nicht erklärt werden wie sich die Heizungspreise zusammensetzen und warum unsere alten Zähler innerhalb von einem Jahr über 200 % teurer in der Miete geworden sind. Von der Grundsteuer die mehr als doppelt so hoch geworden ist ganz zu schweigen. Auch habe ich Einsichtnahme in die Unterlagen gefordert, leider erfolglos.

Jedenfalls liegt das letzte Schreiben zu unserem ersten Einspruch fast 2 Jahre zurück. Der Vermieter meldet sich nicht und ich mich auch nicht, schließlich will der ja Geld und nicht ich.

Meine Frage nun, gibt es da auch Verjährungsfristen? Ne Bekannte meinte mal nach 2 Jahren wäre die Frist um, stimmt das? Finde leider nichts im Netz!

#danke, Nudelmaus

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Hallo,

ist die übliche Frist, jeweils Rest des Jahres bis 31.12., und dann 3 komplette Jahre.
Ein Einspruch ohne Einsicht in die Unterlagen ist völlig wirkungslos.
Aber was willst du denn ? Sei doch froh, dass er sich nicht mehr meldet.

freundliche Grüsse Werner

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1) wie meinst du das, dass ein Einspruch ohne Einsicht völlig wirkungslos ist? Meinst du so, dass z. B. die Nebenkostenabrechnung von 2006 wenn nichts geklärt wurde am 31.12.2009 verjährt ist? #kratz

2) Was ich will? Das Geld was ich einbehalten habe für was anderes ausgeben :-p! Hätte ich es unter Vorbehalt bezahlt wäre ich ewig hinterhergerannt. Die Erfahrung haben diverse andere Mieter sammeln dürfen.

Gruß, Nudelmaus

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Zu 1: die NK-Abrechnung 2006 hast du ja erst 2007 erhalten.
Einspruch eingelegt, also nachweisbar erhalten.
12 Monate keine Einsicht in Belege genommen, also auch anerkannt.
Verjährung ab 31.12.07 drei Jahre = 31.12.10

zu 2: leg es lieber auf ein Sparbuch.

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