hauskauf, wie eintrag ins grundbuch regeln

Hallo,

wenn ein Partner deutlich mehr an Kapital einbringt, als der andere (das Doppelte), beide zusammen aber abbezahlen werden zu gleichen Teilen - was schreibt man in den Grundbucheintrag. Schreibt man beide rein oder wäre das blauäugig im Falle einer Trennung?
Die Partner sind verheiratet.
Soll man dann nicht mehr aufs Geld gucken und das Kapital, das man mehr einbringt einfach nicht weiter thematisieren und die Tatsache, mehr eingebracht zu haben, vergessen?

Oder wäre das idiotisch?

Gibt es die Möglichkeit prozentuale Anteile festzulegen?

Tendiere zu der Variante, beide zu gleichen Teilen einzutragen, weiss aber nicht, ob da ein Fehler gemacht wird...
Danke und gruß
Kyra

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Hallo --

sofern keine Gütertrennung besteht, dann bringt auch ein unterschiedlicher Eintrag nichts.

Einfach die Regelung über die Wohnung mit in den Gütertrennungsvertrag mit aufnehmen ist das sicherste.

Besteht keiner, dann gilt bei verheirateten in Gewinn wie in Verlust "mitgehangen,mitgefangen".

lg
tanja

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Hallo Kyra,

also ehrlich gesagt, sind wir gar nicht auf die Idee gekommen, das Grundbuch nach Kapitaleinbringung zu teilen bzw. eintragen zu lassen...
Mein Mann bringt mehr ein als ich und wir haben es je zur hälfte eintragen lassen...
Ob es Prozentual geht, weiß ich gar nicht.
Wichtig ist für uns beide gewesen, das beide Eingetragen werden und dies jeder zur hälfte. Damit zum Schluss niemand mit leeren Händen da steht (was auch immer geschieht).

Wieso sollte es ein Fehler sein, wenn beide je zur hälfte eingetragen werden?

lg

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Hallo,

meine Ex Frau und ich standen auch jeweils zur Hälfte im Grundbuch, obwohl das ganze Eigenkapital von mir stammte. Nach der Trennung wurde das Haus verkauft und ich habe meinen Eigenkapital wieder über den Zugewinnausgleich zurück bekommen.
Ihr könnt euch also ruhig jeweils zu 50 % eintragen lassen.

Gruß

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Hallo

Selbstverständlich ist es möglich nahezu jede denkbare Aufteilung im Grundbuch eintragen zu lassen.
Denke nur mal an Gemeinschaftsflächen zu Eigentumswohnungen, von denen jeder 1/13 oder so hat...

Dass es unwichtig ist, wie hier behauptet, stimmt auch nicht. Durch den Grundbucheintrag wird das Kapital eindeutig einer Person zugeordnet, gehört somit zu dessen Vermögen.

Im Falle einer Trennung wird zwar in den meisten Fällen nur der Zugewinn geteilt und es wäre damit unwichtig, wenn klar ist, welches Kapital während der Ehe erwirtschaftet wurde. Man muss aber auch an andere Fälle denken.

Z.B. haftet ein Ehepartner nicht für die Schulden, die ausschließlich der andere Ehepartner macht. Bei Selbständigen könnte es interessant sein, wenn das Vermögen bei dem Partner liegt ;-)

Oder der Erbfall: Der Verstorbene vererbt natürlich nur sein eigenes Vermögen, also das, was im Grundbuch steht. Wenn es neben dem Ehepartner noch weitere Erben gibt (Kinder?), dann muss man dies auch bedenken.

Gruß, H.H.