Fristlose Kündigung!!!

Hallo,meine Freundin hat heute von der GWG die fristlose Kündigung bekommen!!!!Sie kam mit den Nachbarn nie aus,wäre immer zu Laut,würde nie die Kehrwoche machen usw!Aber das stimmt nicht,und sie machte immer die Kehrwoche,nur den Damen im Haus war es nie recht!:-[sie bekam schon Abmahnungen und setzte sich mit der GWG in verbindung und erzählte denen alles,aber jetzt soll sie innerhalb 4Tage ausziehen.Geht das den überhaupt?Sie hat ein Sohn mit 6Jahren!!!LG Sandra die grad durcheinander ist.

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weiß zwar nicht was die GWG ist, allerdings bekommt man wegen so etwas keine fristlose Kündigung. Die bekommt man nur, wenn man die Miete nicht bezahlt hat. Hast Du sie diesbezüglich mal gefragt ?

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wenn mehrere abmahnungen erfolgt sind??? könnte dann schon gerechtfertigt sein! allerdings würd ich hier nen anwalt einschalten!

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Ja hab ich,aber die Miete wird ihr ja bezahlt,sie meinte sie müßte bis 31.12.drausen sein.Ich erreich sie grad nicht ich glaub sie ist zum Anwalt,mensch das ist ja ne Sch.....und da sieht man mal was die Nachbarn erreichen können!!!

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ob die fristlose gerecht ist oder nicht, auf keinen fall dürfen sie verlangen, innerhalb von 4 tagen auszuziehen. das geht ja gar nicht! sie soll widerspruch dagegen einlegen und zum anwalt gehen, denn wie sich die gwg hier verhält, ist mehr als unseriös. keine normale wohnungsbaugesellschaft fordert einen auszug innerhalb von 4 tagen. eine aufforderung mit den worten "unverzüglich" wäre da angebrachter gewesen. wenn sie jedoch allem ärger aus dem weg gehen will, sucht sie sich wirklich ne neue wohnung. allerdings die fristlose würd ich durch nen anwalt abwenden lassen! viel glück!

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Es ist immer blöd, etwas nur vom hörensagen zu kennen und für einen Dritten um Rat zu fragen. Deine Freundin sollte entweder zum Anwalt/Mieterverein gehen und/oder mal selber hier schreiben.

Fakt: für einen oder auch mehrere verpasste Kehrwochen ist eine FRISTLOSE Kündigung ganz sicher nicht angemessen. Eine fristGERECHTE Kündigung nach mehrmaligen schriftlichen Abmahnungen wegen "Störung des Hausfriedens" könnte vor Gericht allerdings unter Umständen Bestand haben.

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Hallo

Ich denke die Kündigung ist rechtens denn so Wohnnungsbaugesellschafften kennen sich da sicher aus.
Und wenn sich alle immer wieder beschweren kann es so sein.

Mit der Treppenhausreinigung hätte sie die Nachbarn ja mal fragen können was sie falsch macht.

Wenn sie abends sich normal verhält sollen sie ihr sagen welcher Lärm die denn stört.

In der Wohnung über mir wohnt u.a ein 10 jähriges Mädchen und sie übt öfter Flöte spielen. Wenn es bei mir ganz ruhig ist höre ich es.
Der eine sagt vielleicht das es Lärm ist ich finde aber sie spielt sehr schön und höre heimlich zu :-).

Gruß Arienne