brauche eure Hilfe zwecks Umzug ung Wohngeld

Hallo
wir überlegen umzuziehen da wir unser 2. Baby erwarten.

Habe auch eine größere Wohnung gefunden könnte ich da sofort einziehen? Wie lange ist denn die Frist?

Hatte einen Wohngeldantrag gestellt für die andere Wohnung wurde aber abgelehnt. Jetzt werden wir ja bald 4 und die Wohnung größer und etwas teurer mein Mann macht im Moment auch Kurzarbeit meint ihr wenn ich nocheinmal einen Antrag stelle die jetzt bewilligt wird?

Habe gerade im Internet wegen Wohngeld gelesen, da stand: Miete/ Belastungs höchstgrenze. In unserem Fall 649€ heißt das das wir erst eine Miete bezuschusst bekommen wenn es über 649€ ist??

Danke für die Antworten

LG Semra

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Hallöchen,

du kannst einen neuen Antrag stellen, es hat sich ja auch einiges geändert, Einkommen vom Mann, Miete, Anzahl der Haushaltsmitglieder... da ist auch ein Punkt(wenn ich mich recht erinner) wo gefragt wird, ob schon mal ein Antag gestellt wurde, da dann richtig Antworten. Ich geb unseren Antrag im Bürgeramt ab, da kann man sich auch beraten lassen, event.gibt es bei euch ja auch eine Beratungstelle.

Wann war den die Ablehnung, hatte da dein Mann schon Kurzarbeit???

Wenn eure Wohnung über der Bemessungsgrenze liegen sollte, wird nur die Bemessungsgrenze genommen bei der Berechnung, zahlt ihr mehr, wird das nicht berücksichtigt. So ist es bei uns.

LG.Co.

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Hallo
nein mein Mann hatte da nicht Kurzarbeit da verdiente er rund 300-400€ mehr und ich bekamm Elterngeld davon wurde 95€ mit gerechnet.

Also ist diese 649€ die Bemessungsgrenze?

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Ich versteh nicht ganz, was Ihr da vorhabt.
Ihr habt vorher - mit niedrigerer Miete und mehr Einkommen - bereits einen Antrag auf Wohngeld gestellt und wollt jetzt mit weniger Einkommen eine teurere Wohnung mieten, ohne vorher zu klären, ob Ihr dann Wohngeld bekommt????

Gruß,

W

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Die Belastungshöchstgrenze bedeutet, dass maximal 649 Euro berücksichtigt werden. Sollte die Wohnung teurer sein, werden nur 649 Euro berücksichtigt und wenn sie günstiger sein sollte dann eben nur den entsprechenden Betrag.

Das ganze sagt aber noch nichts darüber aus ob ihr Wohngeldanspruch habt oder nicht. Es kommt drauf an ob ihr zuviel oder zu wenig Einkommen habt.