wann müssen wir ausziehen? (Kündigung zum 01.11.09) bitte lesen!!!!

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe eine Frage...

Wir haben ordnungsgemäß am 01.08. gekündigt und können somit zum 01.11. ausziehen in die neue Wohnung.

Damit beginnt unser Problem. Heute kam vom jetzigen Vermieter einen Brief dass wir die Wohnung zum 30.10. auszuräumen haben und am 31.10. in der früh den Schlüssel übergeben zu haben... da die Wohnung zum 1.11. neu vermietet ist.

Wir bekommen aber den Schlüssel zur neuen Wohnung auch erst am 31.10. oder 1.11. je nachdem wie die jetzigen Mieter
es schaffen mit dem auszug...
Meine Frage ist jetzt: Wann müssen wir raus? Wir dachten eigentlich da wir zum 1.11. gekündigt haben machen wir an diesem Tag gegen Vormittag-Mittag die Schlüsselübergabe...
Wir kommen am 30.10. gar nicht in die neue Wohnung um die Möbel dort einzustellen.
Wir haben doch auch bis zum 1.11. bezahlt.
Kann mir da jemand helfen?

Ich danke euch im Vorraus für die Hilfe.
LG
Jasmin

1

Hallo

da ihr zum 1.11.gekündigt habt müßt ihr am 31.10.raus sein und die Schlüssel übergeben haben.

Gruß

2

hmmm... aber wann am 31.10. ist egal oder? Dann verstehe ich nicht warum unsere neue Vermieterin gesagt hat dass ihre jetzigen Mieter wahrscheinlich erst am 1.11. draussen sind und wir dann erst in der Früh die Übergabe machen?!
Sie meinte dass das das recht von den jetzigen Mietern ist und sie da leider nichts machen kann.
Liegt die Vermieterin dann falsch?
Also sehe ich richtig dass ich rein theoretisch die Schlüssel bis 23.59 Uhr des 31.10. haben kann?

Denn wir müssen alles dann am 31.10. machen und bis Vormittag schaffen wir das nie.

Danke für deine Antwort
LG

3

Rein Theoretisch siehst Du das richtig ABER Du kannst es Dienen Vermietern nicht zumuten nachts die Wohnung zu übernehemn....

Deine Neue Vermieterin liegt da falsch es sein denn eure vormieter haben einen anderen Kündigungszeitpunkt.

aber wann habt ihr denn die neue Wohnung gemietet? Ab diesem Zeitpunkt muß sie euch auch voll zur Verfügung stehen.

weitere Kommentare laden
4

Hallo,

die Kündigung ist zum 31.10., d.h., ihr müsst am 31.10. die Wohnung verlassen!
Deshalb gibt es Leute, die 2 Mieten während des Umzugsmonats bezahlen, das ist zwar teuer, aber manchmal sinnvoll ;-)!

LG, andalucia#sonne

7

das vielleicht schon aber wir zahlen bereits 1400 € Kaution + 750 € Miete + Umzug + neue Küche weil wir eine EBK hier hatten und in der neuen Wohnung nicht.

Die Kosten reichen uns schon, da habe ich lieber 1-3 Tage stress und dafür zahle ich 550€ weniger... :)

LG
Jasmin

6

Am 31.10. bis Mitternacht müsst ihr die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand verlassen und den Schlüssel abgegeben haben. Da so eine Übergabe natürlich nicht Nachts stattfindet ist klar.
Und ihr habt bis einschl. 31.10. eure alte Wohnung bezahlt. Aber nicht mehr für den 1.11. mit.

8

danke, das wollt ich nur wissen.
Nein, so spät wird es nicht.
Ich denke bis spätestens 21 Uhr sind wir am 31.10. draussen.

LG

12

und wie willst du die Wohnung in einen noch ordentlichen Zustand bringen.
eventuelle malerarbeiten und putzarbeiten????

weitere Kommentare laden
16

Hallo,

abends gegen 21 Uhr ist es Ende Oktober dunkel. Auch um 20 Uhr ist es bereits dunkel.

Kein Vermieter ist verpflichtet um diese Uhrzeit eine Wohnung abzunehmen.

Ihr müsstet in jedem Zimmer die Lampen drin lassen damit der Vermieter alle Zimmer ansehen kann.

Ich würde es an eurer Stelle so machen wie es die eine Userin geschrieben hat. Nachmittags schon alles raus räumen und dann gegen 16 Uhr die Wohnung in ordentlichem Zustand übergeben.

Nicht das euch euer Vermieter noch einen Strich durch die Rechnung macht und ihr unter Umständen sehr viel mehr an Kosten habt...

LG Mona

17

die Lampen waren drin und bleiben somit auch drin. Also kann er alles anschauen.

Ich habe den ganzen Tag noch Miete bezahlt deswegen sehe ich nicht ein ihm Mittags den Schlüssel schon zu geben ausser wir sind rechtzeitig fertig.

LG

20

Hallo, es fehlen leider genaue Angaben zum Wohnraum-Mietvertrag. Wer eine gute Hilfe braucht, sollte auch genaue Angaben machen.

In den ersten Jahren beläuft sich die gesetzliche Kündigungsfrist auf 3 Monate und muss die Kündigung am 3ten Werktag (also spätestens am 03.08.)(Anfang Oktober 2017 war das der 05.10.17 zum 31.12.17) rechtswirksam zugestellt werden, um am Ende des Übernächsten Monats am 31.10. zu wirken. Eine unübliche Kündigung zum 01.11. schein der Vermieter nicht angenommen zu haben, muss er auch nicht! Termin bleibt also 31.10 oder 30.11. Der Vermieter hat scheinbar zum 31.10. angenommen.(*) Späteste Räumung also am 31.10 und späteste (aber auch früheste) Schlüsselrückgabe am 01.11. um 8 Uhr (zwingend vom Mieter dem Vermieter an zu bieten - sonst folgen unnötige Verzugskosten).

Wenn der Bezug der neuen Wohnung vor dem 01.11. nicht möglich ist, müssen Sie den Hausrat einlagern, oder dürfen Sie nicht zum 31.10 kündigen bzw. müssen mit dem Vermieter verhandeln (z.b der 15.11. als Rückgabe - machen die meisten Vermieter mit) dann können Sie sehr früh die alte Wohnung gemeinsam begehen, Mängel feststellen und problemlos bis zum 15.11.beseitigen. Wozu also der Geiz die doppelte Miete sparen zu wollen. Der massive Stress und andere Folgekosten! Das bringen doch unter dem Strich nichts, nur Mehrkosten und kostenintensive Streitigkeiten und Nerven!

Spätestens bei Kündigungsannahme waren Sie einem guten Mietverhältnis verpflichtet und sollten Sie den Kontakt zum Vermieter aufnehmen und verhandeln (besser jedoch vorher). nicht aber einen 01.11. als Räuming erzwingen.

Beachten Sie, das nach Dauer des Mietverhältnisses sich die Kündigungsfristen auf 6 oder 9 Monate erhöhen. Aber auch das kann man in den meisten Fällen höflich mit dem Vermieter verhandeln.

Woher kommt der Irrglaube einer Kündigung zum 01.11. Muß ein besonderer Mietvertrag sein, der aber sicher von keinem Vermieter angeboten wird!

mfg