ab wann gilt eine Wiese als verwildert? Probleme mit Vermieter

Hallo an euch alle,

wir haben seit 1 Jahr eine Wohnung mit Garten angemietet (3Familienhaus, unten drin 2 Geschäfte, Vermieter wohnt nicht hier). Vor unserem Garten ist ein kleiner Wiesenstreifen, der Gemeinschaftsgarten ist, aber in Absprache mit dem Vermieter von uns mitgemäht wird (unentgeldlich ), wenn wir unsere Wiese mähen. War für uns kein Problem und haben wir auch regelmäßig gemacht.
Nun war es so, dass mein Mann in den letzten Wochen keine Zeit hatte zum Rasen mähen (krank, Überstunden, das Wetter hat nicht mitgespielt, usw., war immer was dazwischen gekommen), so dass das Gras stellenweise ca. 10cm hoch war. Aber da er diese Woche Urlaub hat, haben wir mit dem Mähen nicht pressiert, wollte er in seiner Urlaubswoche erledigen.
Als er nun vor ein paar Tagen ein Motorgeräusch aus unserem Garten hörte, ist er runter gegangen und musste feststellen: der Vermieter hat einfach jemanden engagiert, um den Gemeinschaftsrasen incl. unseren angemieteten Rasen zu mähen!!!!

Das kann doch nicht wahr sein!

Also hat er beim Vermieter angerufen. Der war sehr pampig am Telefon und meinte, mein Mann sei selbst schuld, hätte er halt mal nen Rasenmäher angefasst, hätt er niemanden engagieren müssen. Er sei neulich am haus vorbei gegangen und habe nunmal gesehen, dass wir mind. 3 Wochen nicht gemäht hätten.
Als mein Mann wissen wollte, wie das denn dann umgelegt wird, ob der Rasenmähermann in Zukunft das Gemeinschaftsrasenstück mähen wird bzw. deutlich gemacht hat, dass wir mit Anmietung unseres Rasens ja die Pflicht und das RECHT zum Rasenmähen haben, außerdem ja niemand einfach auf von uns gemietete Grundstücke einfach so gehen könne, wurde er sehr pampig. Zu erstem meinte er, das käme ja wohl auf uns an, und dann hat er einfach ade gesagt und aufgelegt! #schock

Obwohl mein Mann sehr ruhig war, hat er meinem Mann gegenüber einen Tonfall an den Tag gelegt, das war echt unverschämt!

Was meint ihr dazu?
Kann er uns vorschreiben, wie oft wir mähen müssen/ wie hoch das Gras maximal sein darf (ist übrigens Wildgras, kein gepflegter engl. Rasen oder so, sondern besteht vorwiegend aus Löwenzahn, Klee, Spitzwegrich usw.)?
Kann er einfach so jemanden engagieren, der unseren Rasen mäht, ohne uns abzumahnen?
Muss er uns nicht vorher über evtl. entstehende Kosten aufklären? bzw. hat er nicht auch jetzt die Pflicht, uns über die Kosten aufzuklären?

Ich bin echt von den Socken :-[

Ich weiß gar nicht, wie wir jetzt vorgehen sollen, ein Gespräch mit ihm scheint nicht möglich, so brüsk wie er gestern einfach das Telefonat beendet hat bzw. so wie sein Tonfall vom ersten Wort an war... Er wohnt auch nicht mal eben so um die Ecke, dass wir das persönliche Gespräch suchen könnten (ich hab ihn in der ganzen Zeit, wo wir hier wohnen ganze 2mal gesehen).

Wie sieht denn die rechtliche Lage aus?
Ich les im Netz immer von "der Garten darf nicht verwildern" - aber ab wann gilt ein Garten als verwildert? Laut Definition unseres Vermieters nach 3 Wochen nichtmähens.... aber ist das tatsächlich so subjektiv auslegbar? Zumal es ja grad auch heiß ist und es dem Gras gar nicht so gut tut, wenn es da zu kurz gehalten wird, oder? Wie groß ist unser Ermessensspielraum?


viele liebe Grüße und dankeschön an euch,
Violinista

1

nunja......man hat es jedenfalls so in Ordnung zu halten das des "Bild" nicht gestört wird.

Die Kosten kann er euch nicht umwälzen. Er hätte ja mal anfragen können was denn los sei.

aber warum hast du nicht mal gemäht wenn Dein Mann krank war??

2

hallo Krokolady,

wir sahen das einfach noch nicht als so nötig an, das Gras war da noch nicht hoch und da ich grad schwanger bin (20. Woche) muss das nicht unbedingt sein, zumal ja mein Mann diese Woche Urlaub hat und das Rasenmähen da vorhatte.

Aber die Frage ist doch: Ab wann wird "das Bild" gestört? Wie viel Ermessensspielraum haben wir Mieter?

viele liebe Grüße, Violinista

3

also ganz ehrlich ? !
wie so hast du nicht gemäht , du brauchst doch nur schieben ist keine Körperliche Arbeit !
auch wenn man schwanger ist !
habe Rasengemäht und auch andere Gartensachen wie häckseln oder Äste abgesägt als ich hochschwanger war !
und das war ich 3 mal ( mit 3 Risikoschwangerschaften )
aber das musst du selber wissen !
normalerweise musst der Vermieter dir eine Aufforderung mit einer Frist schicken ! und dann noch eine Nachfrist setzen und was genau passiert wenn du nichts machste !!!

da er es nicht gemacht hat , darf dir nichts in Rechnung setzen ! Er darf auch nicht ohne deine Genehmigung einfach deinen Garten ( welcher im Vertrag stehen muss ) was er darf ist das allgemein Stück mähen , sofern nichts schriftlich fixiert wurde !
Mündlich zählt leider nicht !!!!


4

Die Kosten kann er nicht auf euch umlegen!

Eine Fristsetzung ist unumgänglich!

Hierbei ist schon unterstellt, dass eine Pflicht zum Rasenmähen wirksam vereinbart wurde.