Zusatzversicherung für ungeborenes mit Trisomie 21

Hallo Community,

ich brauche euer Schwarmwissen was private Zusatzversicherungen angeht.
ich bin aktuell in der SSW18 und gesetzlich versichert.
Unser Wunschkind wird wahrscheinlich T21 haben laut Harmony Test. Wir warten hier aber bereits seit 16 Tagen auf das Ergebnis der Fruchtwasseruntersuchung.

Jetzt habe ich hier einige Versicherungsfragen, da das Thema leider eilt !
Wenn unser Kind geboren ist und hat bei Geburt bereits eine Beeinträchtigung, nimmt es kein Versicherer.
Umgehen kann man das wohl, indem mein Mann oder ich diese Zusatzversicherungen mind. 3 Monate vor Geburt selber abschließen. Dann besteht wohl ein sogenannter Kontrahierungszwang und Sie müssen das Neugeborene ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung mit aufnehmen.

Wir möchten folgende private Zusatzversicherungen für uns bzw. dann für unser Kind abschließen:

- Krankenhauszusatzversicherung
- private Krankenzusatzversicherung inkl. Brille/Hörgeräte/Heilpraktiker
-private Pflegezusatzversicherung

Ich hatte bei der ersten Versicherung bereits angefragt, die haben mich jetzt abgelehnt weil ich schwanger bin.

Wie und wo kann ich solche Versicherungen bekommen ? Anscheinend darf ich nicht sagen, dass ich schwanger bin und das mein Kind evt. eine Beeinträchtigung hat.

Hat da wer Erfahrungen wo ich mich hin wenden kann ? Mein Geburtstermin ist Mitte April ‚24. Demnach möchte ich die Versicherungen gerne zum 01.12.23 abschließen. Also ist doch etwas eilig 😏

Danke Euch !
Kermit + Krümel

Hier nochmal der genaue gesetzliche Auszug der Bedingungen:

Gemäß § 2 Teil II Abs. 3 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) werden Neugeborene, für die eine Krankheitskosten- und/oder Krankenhaustagegeldversicherung beantragt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen ohne Wartezeiten und auch ohne Risikoprüfung versichert.
Dies bedeutet, dass Neugeborene ab Geburt vollen Versicherungsschutz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens 3 Monate beim Versicherer versichert sein,

die Anmeldung zur Versicherung für das Kind muss spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Geburtstermin erfolgen

der Versicherungsschutz für das Kind darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Es besteht jedoch die Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Versicherungsumfanges – Es kann sich für den umfangreicheren Versicherungsschutz eines der beiden versicherten Elternteile entschieden werden.

Da bei Erfüllung dieser Voraussetzungen keine Risikoprüfung erfolgt, besteht auch für angeborene Missbildungen und Krankheiten, die während der zweimonatigen Anmeldefrist aufgetreten sind, voller Versicherungsschutz.

1

Hallo,
ich würde mich erstmal erkundigen, was davon überhaupt sinnvoll ist und in welchem Umfang. Die GKV leistet nämlich für Kinder sehr viel mehr als für Erwachsene.
Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen:
Die private Pflegezusatz würde ich abschließen. Meine Kinder haben beide einen PG und das Geld, was man dort bekommt ist, solange die Kinder noch sehr klein sind ein netter Bonus (weil man eben sowieso zu Hause geblieben wäre), aber spätestens ab Kindergartenalter merkt man den Einkommensverlust doch deutlich. Mit zunehmenden Alter wird die Pflege auch immer fordernder und irgendwann wird es auch passieren, dass du dir eingestehst, dass einfach (auch körperlich) nicht mehr zu können.
Krankenhauszusatz … ja was willst du denn konkret alles inkludiert haben? Nur das Krankenhaustagegeld? Wir hatten das bis meine Kinder in der 3./4. Klasse waren. Genaugenommen waren die Beiden in der Voll-PKV damals, ein Teil war eben KHT. Obwohl meine Kinder wirklich oft im Krankenhaus waren, macht das KHT (auf die Jahre betrachtet) nicht wirklich viel aus. Chefarzt und Einbettzimmer als Wahlleistungen sind auch nicht so ganz ohne. Ein Krankenhaus unterscheidet zwischen PKV-Patienten, Zusatzversicherten und GKV-Patienten. Die ganz wenigen Einzelzimmer, die es gibt, gehen eigentlich an die Kinder, bei denen es medizinisch notwendig ist. Das, was noch übrig bleibt, wird von den PKV-Kids belegt. Wenn du das abschließen möchtest um den Bonus ausgezahlt zu bekommen, dann mach es. Ansonsten sehe ich Krankenhauszusatzversicherungen als sinnlos an. Meine Kids (beide fast volljährig) sind jetzt GKV. Wir hatten nie Probleme. Das zahlt die GKV auch einfach, da „medizinisch notwendig“.
Krankenzusatzversicherung…auch hier würde ich mir überlegen, was überhaupt sein muss. Die Kosten für Brille, Hörgeräte & Co. übernimmt die GKV bei Kindern zu 100%. Mein Jüngster hat auch Hörgeräte. Das ist kein Problem. Wir haben keinen Cent bezahlt. Mein Neffe hatte die gesamte Kindergarten- und Grundschulzeit eine spezielle Brille. Mein Bruder hat nie etwas dafür gezahlt. Heilpraktikerkosten werden auch von einigen GKV gezahlt.

Kurz und knapp:
Von allen Versicherungen würde ich nur die Pflegezusatzversicherung abschließen. Ganz wichtig wäre in meinen Augen außerdem noch die Wahl der RICHTIGEN GKV. Welche das bei euch sein wird, kann man natürlich jetzt noch nicht sagen. Wichtig ist einfach, dass ihr eine GKV findet, die die Kosten für euer Kind problemlos übernimmt. Teure Diagnostiken zahlt, teure Hilfsmittel zahlt und hier auch nicht bei der Doppelversorgung streikt, bei dem Pflegegeld und der Verhinderungspflege alles korrekt und pünktlich abrechnet und auszahlt, bei der Kostenübernahme für Krankenhausaufenthalte und Therapien nicht herumdiskutiert,… naja, die Liste ist unendlich lang.

3

Zudem frage ich mich, ob das Kind, solange es eben ein Kind ist, überhaupt ein Einzelzimmer haben will. Wenn es dieses mit Trisomie 21 dringend braucht, weil vielleicht ein Elternteil zwingend mit im Krankenhaus übernachten muss, wird es das Zimmer hoffentlich auch so bekommen.

Ist es aber vom kopf her fit genug und es muss oder kann kein Elternteil in der Klinik übernachten oder täglich 20 Stunden am Bett sitzen (weil zum Beispiel ein jüngeres Geschwisterkind da ist, der allein lebenden Schwiegermutter beide Arme eingegipst wurden, wegen Corona Besuchsverbot herrscht etc.), möchte es vielleicht doch gern ein anderes Kind auf dem Zimmer haben zum Quatschen, Spielen etc.

9

Hi,
man muss das EZ nicht in Anspruch nehmen. Zum einen kommt es sowieso immer erst mal darauf an, ob überhaupt eins frei ist und dann kann man auch sagen, dass man keines in Anspruch nehmen möchte. Manche KK erstatten dann die Differenz zum Zweibettzimme, ob das alle machen weiß ich nicht. Aber man kann definitiv sagen, ich möchte kein EZ und keine Chefarzt Behandlung.
VG

2

Für alle: Da sind wirklich wichtige Versicherungen dabei, in Kombi mit einer Pflegetagegeldversicherung sehr hilfreich. Und es ist wichtig, sich so rechtzeitig darum zu kümmern wie du es tust.

@TE: Ich habe dir eine (mehrere) PNs geschickt. Hoffe du findest jemanden, der weiterhilft.

4

Ich frage mich nur gerade, wie es bei solchen Versicherungen rechtlich läuft. Meines Wissens kann einen zum Beispiel die Privathaftpflicht rausschmeißen, wenn man zu viele Schäden verursacht, oder die Tierhalterhaftpflicht, wenn mein Hund jede Woche eine andere Person anspringt und ihr die Jacke zerfetzt (beim Beissen würde sich ohnehin das Ordnungsamt einschalten).

Wie sieht das aus, wenn die Versicherung euch auf due rote Liste setzt, weil der Verdacht aufkommt, ihr habt das Kind absichtlich vor der Geburt versichert, weil ihr von der Behinderung wusstet, und sich dann quer stellt, oder weil das Kind "zu oft" ins Krankenhaus muss und dort "länger bleibt als nötig"? Kann die Versicherung den Vertrag dann kündigen oder es euch schwer machen, indem zum Beispiel eine von der Kasse nicht finanzierte Reit- oder Ergotherapie als nicht notwendig angesehen wird?

5

Stimmt ja … die Privathaftpflicht unbedingt überprüfen. Sie sollte Schäden von Deliktunfähigen und Pflegebedürftigen ohne Prüfung übernehmen.

6

Du kannst das auch über den Vater abschließen und das Kind im Nachhinein über ihn versichern.
So haben wir es gemacht

7

Vielen Dank für deine Antwort. Wo habt ihr denn die Versicherung abgeschlossen ? Weißt du den Tarif ? Wir würden das wahrscheinlich auch über meinen Mann machen, jedoch wenn man erwähnt das man sein ungeborenes Kind nach der Geburt ohne gesundheitsprüfung mit versichern möchte, dann möchte einen keiner mehr 😔

8

Das musst du auch nicht erwähnen.

Wir haben das bei der barmenia abgeschlossen.
Schreib mir gerne ein private Nachricht, dann geb ich dir da nochmal alle Infos die du brauchst. Oder wir können auch gerne telefonieren.
Am besten du schreibst mich erstmal an.

10

Eine etwas späte Antwort aber würde bei einer Trisomie 21 eventuell auch über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken, oft gibt es Probleme mit den Zähnen oder auch kieferorthopädischen Behandlungsbedarf.