Pflegegrad abgelehnt. Finanzielle Unterstützung.

Hallo.

Leider wurde der Pflegegrad bei meinen Kindern abgelehnt und die Wiederspruchsfrist ist rum. Hatte einfach keine Kraft mehr in Wiederspruch zu gehen, weil ich bereits seit 6 Jahren darum Kämpfe, dass wir endlich mal ernst genommen werden.

Nun ist aber die finanzielle Belastung sehr groß und die Kosten für Pflegemittel und Produkte, sowie Spritkosten um zu Ärzten oder Therapien zu fahre ist enorm hoch und als Alleinerziehende einfach nicht machbar.

Gibt es für sodass finanzielle Unterstützung?

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Vielleicht ist es möglich, Stiftungsmittel zu beantragen. Auskunft gibt es wahrscheinlich bei der Stadt. Zumindest in meiner Stadt werden die gemeinnützigen Stiftungen von der Stadt verwaltet und vergeben.

Ich werde jetzt wahrscheinlich wieder viel Kritik für einen unkonventionellen Vorschlag ernten so wie bei dem Hund, der das Kind immer weckt, aber:

Ich habe auch ein behindertes Kind und ohne meinen Mann hätte ich es nicht geschafft. Er verdient gut und fängt alles auf, was ich nicht bezahlen oder kräftemaßig nicht mehr leisten kann.

Er ist nicht der Vater des Kindes, der hat mich so im Regen mit allem stehen lassen, dass ich mich habe scheiden lassen. Es gibt auch bessere Männer, die eine gut organisierte und liebevolle Frau mit netten Kindern schätzen.

Alle 6 Monate kannst du einen neuen Pflegegrad beantragen, hast du alle Arztberichte mitgeschickt?

Lass dich auch mal bei der Diakonie beraten, evtl. fällt denen etwas ein.

Bearbeitet von Inaktiv
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Du kannst nach 6 Monaten einen neuen Antrag stellen.

Was ich wirklich nicht verstehe ist, warum du die Frist hast verstreichen lassen.

Wird der Pflegegrad seit 6 Jahren schon immer wieder abgelehnt?
Bist du wirklich sicher, dass deinen Kindern einer zusteht?
Hast du die Ablehnungen vom Anwalt prüfen lassen? Dann könntest du das nächste mal gegebenenfalls vor Gericht gehen.
Gibt es ein Gutachten eines Pflegesachverständigen?

Zum finanziellen: einige Hilfsmittel etc werden auch von der Krankenkasse bezahlt, hast du dort nachgefragt oder Rechnungen eingereicht?

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Steht denn eine Rechtsmittelbelehrung im Bescheid? Wenn die fehlt, beträgt die Widerspruchsfrist 1 Jahr.

Ansonsten tust du dir keinen Gefallen, wenn du das immer wieder beantragst und dem dann nie ernst nachgehst. Deine ganzen Anträge und dein Verhalten sehen doch die Gutachter. Der Gutachter weiß doch schon beim Besuch, dass du nichts machen wirst. Das hast du schon die letzten 6 Jahre nicht getan.

Also mach das beim nächsten mal ernsthaft. Beantrage das für EIN Kind und zwar das, wo die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist. Mehrere Kinder in einer Begutachtung gehen nie gut. Mindestens ein Kind kann immer, was der Gutachter sehen will. Ich habe das einmal gemacht bei meinen Jungs … nie wieder … und die Beiden haben die Pflegestufe (damals gab es noch keinen Pflegegrad) seit 13 Jahren ununterbrochen. Alle anderen Kinder sollten bei der Begutachtung wirklich nicht dabei sein. Die stören nur deine Konzentration. Du kannst aber gern eine Person, die sich mit der Thematik auskennt zu deiner Hilfe holen und anwesend sein lassen. Ich habe meinen Mann immer mit dem Bruder zu der Zeit auf den Spielplatz geschickt und die Begutachtung allein mit dem betreffenden Kind gemacht. Ist das Kind kognitiv fit und kennt seine Einschränkungen, dann solltest du im Voraus mit dem Kind unbedingt (kindgerecht) die Module durchgehen. Es ist nicht hilfreich, wenn das Kind dem Gutachter immer wieder auf die Nase bindet, wie toll es alles alleine kann und in Wirklichkeit rennst du immer hinterher.

Hat dein Kind einen Schwerbehindertenausweis? Der ist meines Erachtens nach leichter zu bekommen, denn hier braucht es kein neues Gutachten vor Ort. Da reichen die Gutachten der Fachärzte, die ihr schon haben solltet. Den Ausweis unbedingt dem Gutachter des MD zeigen. Dein Kind ist ja schulpflichtig, wenn du seit 6 Jahren kämpfst … welche Schule besucht dein Kind? Eine Förderschule oder ist dein Kind inklusiv beschult? Hat dein Kind eine Schulbegleitung? Nachteilsausgleiche? Das solltest du alles dem Gutachter erzählen, auch wenn er nie danach fragt.

Was sind bei dir Pflegemittel und -produkte? Hast du überlegt, ob es Dinge gibt, für die vielleicht gar nicht die Pflegekasse zuständig ist, sondern die Krankenkasse? Oder ob die gewünschten Dinge gar nicht von der Versicherung übernommen werden?

Spritkosten, um zu Ärzten und Therapien zu fahren werden dir nur ersetzt, wenn dein Kind einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG und/oder Bl und/oder H oder PG3 + Mobilitätseinschränkung oder PG4 oder PG5. Du musst dabei aber bedenken, dass du bei jeder Fahrt einen Eigenanteil in Höhe von 10% (mindestens 5€, höchstens 10€) zu leisten hast. Die Befreiung der Zuzahlung geht erst ab Überschreiten der Belastungsgrenze. Ansonsten kannst du die Fahrtkosten grundsätzlich in deiner Steuererklärung angeben.

Gegebenfalls könntest du bei der Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen Hilfen beantragen. Nur hier musst du eben auch aktiv agieren und Fristen wahren. Über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann man manchmal einiges argumentieren. Vielleicht könnten deine Kinder so mehr Freizeit haben, ohne dass du sie begleiten musst.

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Liebe Sina,

Es tut mir leid zu hören, dass der Pflegegrad für deine Kinder abgelehnt wurde, und ich kann verstehen, wie frustrierend und belastend diese Situation sein muss. Es ist wichtig zu wissen, dass es in der Regel alle sechs Monate möglich ist, einen neuen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.

Zusätzlich zur Pflegegradüberprüfung gibt es auch andere Unterstützungsmöglichkeiten. Du könntest dich bei örtlichen Sozialdiensten oder gemeinnützigen Organisationen informieren, ob es finanzielle Hilfe oder Unterstützung bei den Pflegekosten gibt. Als Alleinerziehende könntest du auch prüfen, ob du Anspruch auf andere soziale Leistungen oder finanzielle Unterstützung hast, um die zusätzlichen Kosten zu bewältigen.

Außerdem habe ich diesen Ratgeber gefunden, der dir vielleicht helfen kann neue Informationen zu sammeln:

Tipps für die Vorbereitung auf die Begutachtung
Um die Begutachtung zu ermöglichen, wird der Gutachter mit Ihnen in Kontakt treten und einen Termin vereinbaren – unangekündigte Besuche gibt es nicht!

Mit etwas Vorbereitung können Sie dazu beitragen, dass der Gutachter alle erforderlichen Informationen erhält, keine Fehleinschätzung erfolgt und nichts übersehen oder vergessen wird:

Gesprächsvorbereitung – Der Gutachter wird verschiedene Fragen stellen, um den Pflegegrad korrekt einzuschätzen. Gehen Sie vorbereitend die oben genannten Lebensbereiche durch und notieren Sie sich, was Sie dazu sagen möchten – in der Aufregung des Begutachtungstermins fällt einem oftmals nicht alles Wichtige sofort ein!
Gesprächsbegleitung – Angehörige und/oder Betreuungspersonal dürfen und sollten bei dem Termin zugegen sein. Deren Ergänzungen zu den Angaben der pflegebedürftigen Person sind besonders wichtig, wenn bspw. aus Scham verfälschte Angaben gemacht werden oder Demenz zu einer falschen Selbsteinschätzung führt.
Pflegetagebuch – Dokumentieren Sie den täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand im Verlauf einer Woche. Wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst engagiert ist, sollte die Pflegedokumentation vorgelegt werden.
medizinische Dokumente – Halten Sie weitere Informationen bereit, die den Pflegebedarf begründen, insb. Medikamentenplan, Liste genutzter Hilfsmittel, aktuelle Berichte von Ärzten bzw. Entlassungsberichte von Klinik bzw. Reha-Einrichtung, ggf. Schwerbehindertenausweis.
( Quelle: https://www.sanitaets-online.de/pflegeratgeber/pflegegrad )

Ich hoffe, dass sich die Situation für deine Kinder und dich bald verbessert, und du die Unterstützung erhältst, die du benötigst.

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Hallo Sina,

ergänzend dazu - es gibt auch vorgefertigte Pflegetagebücher, hier z.B.

https://fruehchen-portal.de/fruehchen-portal-buchkiste/

Das macht das ausfüllen und "nichts vergessen" einfacher, weil vieles für einen selbst ja normaler Alltag ist, sodass man selbst evtl. das ein -oder andere Detail schnell vergisst.

LG

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Darf man fragen, welche Erkrankungen deine Kinder haben?
Kümmert sich der Vater nicht?