GdB beantragen

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Hallo zusammen,
Heute war endlich das abschlussgespräch beim SPZ.
Unser sohn wurde mit klumpfuß beidseits geboren, ist mittlerweile fast 4, spricht nicht und ist in der Entwicklung zurück, bzw ziemlich langsam. Er konnte mit 20 Monaten laufen.
Zudem ist er adipös, 23 Kilo auf 118cm.

Jetzt wurde beim spz festgestellt, dass er 2 Gendefekte und einen Herzfehler hat und uns wurde nahe gelegt einen GdB zu beantragen.

Beim zuständigen Versorgungsamt habe ich den antrag bereits abgeholt, unterlagen kopiert usw.

Wie lange hat es bei euch gedauert, bis ihr Bescheid bekommen habt? Und welche vorteile hat der GdB (abgesehen von steuerlichen)?
Mal vom steuerlichen vorteil abgesehen, ist so ein GdB notwendig/nützlich?

Anbei noch die ergebnisse vom labor, vielleicht kann ja der ein oder andere etwas damit anfangen, im moment stehen ich vor gefühlt 1000 Fragezeichen.

Ich würde mich über eure erfahrungen freuen.
LG, Schokokeks

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Hallo,
zunächst einmal „rennt“ die Zeit. Beantrage das lieber heute als morgen. Denn die Nachteilsausgleiche des SBA gibt es maximal 4 Jahre rückwirkend und du willst das Ganze ja sicher für die Steuererklärung ab Geburt rückwirkend haben.

Bei uns hat es unterschiedlich gedauert. Mein Jüngster war da am Schnellsten mit ca. 3 Wochen. Er bekam 100 B, G, H ab Geburt ... allerdings hat er auch genügend Diagnosen um wahrscheinlich einen GdB von 300 und alle Merkzeichen doppelt zu bekommen. Es war also wirklich sehr, sehr eindeutig bei ihm.
Mein Ältester bekam auch seinen SBA nach 3 Wochen. Ich musste hier aber in einen Teilwiderspruch gehen. Das dauerte dann nochmal 2 Monate. Er hat 70 H rückwirkend ab seinem 2. Geburtstag (bei Antrag war er 4 und der Kleine 3 Jahre).
Bei beiden Kindern hatte ich sämtliche Unterlagen, Gutachten und Berichte der Ärzte und Therapeuten gleich mitgeschickt.
Mein SBA war etwas kniffliger, da ich so gar keine Arztberichte habe. Das hat 6 Monate gedauert. Mein Arzt war zwischendurch einfach noch in Urlaub und einmal krank und konnte die Anfrage des Versorgungsamtes nicht bearbeiten. Ich habe einen GdB von 50, aber einen unbefristeten SBA.

Ich empfehle dir also unbedingt sämtliche Gutachten zu besorgen und GANZ GENAU (!) durchzulesen. Die Familienanamnese habe ich immer geschwärzt, jedoch die Überschrift stehen lassen ... so war erkennbar, dass ich nichts relevantes verheimliche. Und dann schicke das mit. Habt ihr einen Pflegegrad, dann wäre auch das Gutachten eventuell hilfreich, sofern dein Kind einen höheren PG hat. Hat dein Kind eine I-Kraft oder besucht einen Sonderkindergarten, dann musst du das unbedingt erwähnen.

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Er hat momentan noch Pflegegrad 2, es KANN aber sein, dass sich dieser nun erhöht, da werde ich morgen zurück gerufen um es zu besprechen. Im So der kinder harte ist er angemeldet, da warten wir auf einen Platz. Soll ich das dann einfach so dazu schreiben?

Der Bericht vom SPZ kommt die nächsten Tage, heute haben wir nur die ergebnisse von der genetik bekommen. Der herzfehler wird erst in 2 Wochenende nochmals genauer überprüft.

Ich hatte halt das pech, als junge, ahnungslose Helikopter mutter hingestellt zu werden vom Kinderarzt, als ich meinte da stimmt noch was anderes nicht, und so ist das ganze erst kurz vor dem 3. Geburtstag ins rollen gekommen (außer die Klumpfüße natürlich, die werden seit geburt behandelt). Auch jetzt noch muss ich quasi auf knien angekrochen kommen, wenn ich eine überweisung brauche für einen anderen arzt oder verschiedene Therapien.

Dann kopiere ich mal noch den Befund vom Pflegegrad und lege den dazu, oder meinst du ich soll lieber warten ob er höher gestuft wird und dann den neuen Bescheid hinsenden?

Und zum Thema steuern, ich mache die steuern immer sofort zu beginn des neuen Jahres, wie hast du das gemacht, die sachen nachzureichen? Oder hast du einfach in den Jahren nicht direkt die steuer gemacht sondern gewartet?

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Du beantragst das rückwirkend ab Geburt. Wenn der Bescheid dann da ist für rückwirkend ab Geburt schickst du das SOFORT zum Finanzamt und bittest um Korrektur der betreffenden Jahre - eben bis zum Geburtsjahr deines Kindes.
Das Finanzamt zahlt Dir sogar Verzugszinsen für die 4 Jahre.

Relevant und einfach zu beantragen und zu berücksichtigen sind:
Behindertenpauschbetrag
Pflegepauschbetrag

bei Merkzeichen G und der entsprechenden übertroffenen zumutbaren Belastung werden auch bis zum Steuerjahr 2020 3000km anerkannt als Pauschale

bei Merkzeichen H darf man bis 2020 sogar 15.000km absetzen ... aber man muss jeden einzelnen Kilometer nachweisen. Das ist rückwirkend echt schwierig.

Seit dem Jahr 2021 gelten andere Regeln. Es ist einfacher geworden.

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Hallo,
zu den beiden Gendefekten kann ich dir nichts sagen. Es gibt ja unendlich viele. Mein Jüngster hat eine Deletion an 3p26.3 - die verursacht Autismus und eine leichte kognitive Beeinträchtigung.
Habt ihr denn eure humangenetische Beratung NACH der Diagnose nicht in Anspruch genommen? Wir sind da zu irgendeinem wohnortnahen Humangenetiker gegangen. Ihm hatten wir im Voraus den Befund geschickt, dass er sich vorbereiten konnte. Wir waren damit wirklich sehr zufrieden. Das war ca. 1 Stunde, wo unsere Fragen beantwortet wurden.

Der SBA ist schon nützlich. Aber was genau er „bringt“ ist sehr stark abhängig davon, was ihr überhaupt genehmigt bekommt. Deine Beschreibung klingt ja nun so, als ob dein Kind eine globale (?) Entwicklungsverzögerung hat. Bei deiner Beschreibung insbesondere bezüglich der Sprache (wenn das auch auf die anderen Bereiche zutrifft) sollte da ein sehr hoher GdB mit Merkzeichen bescheidet werden. Ich würde das jetzt eher mit meinem Jüngsten vergleichen, der übrigens auch mit 4 Jahren vollkommen nonverbal war. Also doch eher in die Richtung 100 B, G, H...
In dem Fall ist es steuerlich definitiv sinnvoll, aber auch die meisten Freizeitparks, Bäder, Zoos, Museen,... geben für den Behinderten ermäßigte/kostenlosen Eintritt und oft auch für seine Begleitperson. Nicht selten hat man dann schon das Geld für einen Imbiß für die Familie zusammengespart. Man kann natürlich auch sagen ... man hat den Sprit für die Therapiefahrten der Woche zusammen.
Bus/Bahn darf die Begleitperson mit B kostenlos nutzen...immer in der gleichen Klasse wie der Schwerbehinderte.

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Das mit den Bus und bahnfahrten wusste ich gar nicht, Ich dachte, das sei nur, wenn er nicht alleine laufen könnte. Sorry ich hab von der ganzen Thematik noch gar keinen richtigen Plan, mein Mann war dort, und wurde auch gesagt dass der eine Genfehler Autismus verursacht, adipositas, leichte bis schwere Entwicklungsverzögerung, teilweise eine geistige behinderung und es gibt sogar Fälle, bei denen die Entwicklung (global, also sprache, motorik, kognitiv usw) einfach irgendwann stoppt, und das Kind dann immer auf dem Stand bleibt. Zudem ist der Genfehler auch für den Herzfehler verantwortlich. Der andere seiner Genfehler kann eine Fehlbildung der Füße verursachen, vielleicht daher die Klumpfüße.

Nein, unser Gespräch (bzw mein mann war dort, da wir noch 2 kleine geschwisterkinder haben und die nicht mit dürfen) war bei der ganz normalen ärztin im SPZ, die auch die Untersuchung gemacht hat damals. Wir sollen uns nun bei dem Genlabor melden und uns testen lassen, um zu schauen ob unser sohn einfach 'pech' hatte oder ob es vererbbar ist und die kleinen es auch haben könnten. Über eine Humangenetische Beratung wurden wir gar nicht informiert, vielleicht kommt das, wenn wir den endgültigen, vollständigen SPZ berichten haben. Das war ja erstmal nur das Ergebnis vom Labor.

Vielleicht kann ich da einen Termin machen, bei dem wir dann auch unsere ganzen Fragen stellen können.

Das kam jetzt alles irgendwie auf einmal, ich wusste, etwas stimmt nicht, aber mir wurde vom kinderarzt immer eingeredet, ich sei überfürsorglich und er ist mit der entwicklung so zurück, weil er so lange die Gibse hatte. Laut Kinderarzt hängt bewegung und sprache zusammen und durch die gibse konnte er halt nicht wie andere kinder.
Auf einmal heißt es evtl geistige behinderung, evtl autismus, herzfehler, 2 Genfehler.
Ich mein ja ich sollte froh sein, es hätte natürlich schlimmer kommen können. Aber ich hab das heute alles so "vor den latz geknallt" gekriegt, ich bin aus allen wolken gefallen, obwohl ich es geahnt habe.

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Quatsch. Sowas ist doch nicht das Ende der Welt. Das hört sich nur so an. ;-)
Schau mal das sind die Haupt-Diagnosen meines Jüngsten:
Geistige Behinderung
Frühkindlicher Autismus
Epilepsie
kombinierte Fettstoffwechselstörung
Ess- und Fütterstörung
Taub rechts
Strabismus rechts
Hypertonie

Er ist heute in der 8. Klasse. Aber trotz seiner ganzen Einschränkungen haben wir immer dafür gesorgt, dass er in die Inklusion geht, natürlich immer mit I-Kraft. Und so hat er sehr, sehr viel gelernt. Letztes Schuljahr konnte er vom Förderbedarf Geistige Entwicklung auf Lernen wechseln.
Ich habe nicht die Illusion, dass er einen Regelschulabschluss machen kann, aber das ist ein Kind, welches kein Wort bei seiner Einschulung sprechen konnte. Heute kann er nicht nur die Lautsprache (die hat er in der 1. Klasse gelernt), sondern auch noch lesen und schreiben. Aber nicht nur das ... er liest mittlerweile auch Bücher in Englisch. Ein geistig behindertes Kind kann sehr, sehr viel ... wenn es nur gefördert wird in seiner Geschwindigkeit. Und er ist so stolz, wenn er wieder etwas gelernt hat.

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Unser Sohn hat einen GdB von 100. Es hat ein paar Wochen gedauert, bis wir den Ausweis hatten.

Wirkliche Vorteile hatten wir durch den Ausweis BISHER noch nicht. Aber er schadet auch nicht.

Demnächst ziehen wir um. Dann ist es ganz praktisch, eine Fahrtkostenerstattung zu Untersuchungen und Therapie zu erhalten. Das hängt aber glaube ich auch vom GdB ab.

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Hallo,
die Fahrkostenerstattung der Krankenkasse gibt es nur stationär oder ambulant z.B. bei der ambulanten Dialysebehandlung, jedoch NICHT bei Therapien oder dem normalen Arztbesuch.

Eine Ausnahme bilden hier Patienten mit einem SBA MIT Merkzeichen (!) - der GdB selbst hat keine Relevanz. Notwendig dafür ist wenigstens eines der Merkzeichen aG, Bl oder H.
Eine Erstattung beantragen dürfen ebenfalls Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5.
Bei Pflegegrad 3 muß zeitgleich noch eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden.

Wenn ihr umzieht, müsst ihr euch außerdem noch im Vorfeld eine sehr, sehr gute Antwort auf die Frage einfallen lassen, warum ihr nicht den Arzt/Therapeuten wechselt.

Ich musste nur einmal auf KK-Kosten zum Neurologen mit meinem Sohn (er hat Anspruch auf die Beförderung) und da hat die Kasse dann schon genauer nachgefragt.

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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html

Ganz vergessen...

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Eine bessere Beratung wie Kati kann ich Dir nicht bieten, trotz auch einschlägiger Erfahrungen, die allerdings schon länger her sind.
Habe nur einen Zusatztip: Es sieht momentan so aus, als käme noch einiges an Formalkram auf euch zu, auch absolut notwendige Einsprüche auf ablehnende Bescheide (die IMMER kommen!) - da kann man selbst als Verwaltungsmensch, wie ich es war, an seine Grenzen stoßen.
Eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband, z.B. dem VdK ist sehr hilfreich! Sie helfen Dir bei allem, können raten, haben Informationen, die Du nicht hast usw. Den Mitgliedsbeitrag kann man sogar steuerlich absetzen.
Sie formulieren Dir z.B. auch Einsprüche.
LG Moni

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Vielen lieben Dank für deine Antwort, dann werde ich da mal schauen und eine Mitgliedschaft dort anmelden.

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Ich wollte gerade genau das gleiche raten wie fuechenomi.
Ich empfehle dir eine Mitgliedschaft im Vdk, du hast rechtliche Beratung, die Anträge werden dir abgenommen, wenn erforderlich... Widerspruchsverfahren geführt usw. usw.
Ich habe das Gefühl, das Behörden gleich wesentlich "wohlwollender" beurteilen wenn die Anträge vom VdK kommen. Weil sie ja wissen, dass im Zweifelsfall direkt Widerspruch eingelegt wird.
Alles Gute für euch