Pflege eines behinderten Kindes

Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Anliegen und zwar Pflege ich meine Behinderte Tochter. Zeitweise wenn der Hort geschlossen z.b. In den Sommerferien. Hat ein Freund von mir für ein Paar Stunden die Pflege übernommen. Allerdings habe ich erst jetzt erfahren, dass man durch die Verhinderungspflege die Summe erstattet bekommen hätte die man an die ersatzpflege Person gezahlt hat. Mittlerweile weiß ich auch, dass man das verhinderubgspflegegeld auch nachträglich erstattet bekommen kann. Ich habe keine Krankenkasse kontaktiert aber die sagen mir nur, das wäre nicht möglich. Ich habe zwar keine Quittungen aus den Jahren weil ich mit Bargeld bezahlt habe aber ich habe ein Formular indem ich die Zeiten dokumentiert habe und die Summe die pro Stunde gezahlt wurde. Ist es nicht möglich das erstattet zu bekommen? Und wenn ja was muss man tun um keine unnötigen Diskussionen mit der Krankenkasse zu bekommen?

Lg Marvin

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Hallo, du musst dich schriftlich an die Pflegekasse wenden. Dein Bekannter sollte eine Kopie des Formulars unterschreiben.

Gruß Sol

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Der Bekannte muss es unterschreiben. Eigentlich hätte eure Pflegeberatung euch darauf hinweisen müssen- ich nehme an, deine Tochter hat einen Pflegegrad, denn dann kommt die Pflegeberatung regelmäßig.

Rückwirkend geht es mindestens 1 Jahr. Ob es länger aus Kulanz bezahlt wird, musst du fragen.

Viele Grüße

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Hallo,

wir lassen nach jeder Betreuung, eine Quittung unterschreiben. Einmal im Quartal reichen wir alle Quittungen und ein Formular ein. Kannst vielleicht nachträglich Quittung unterschreiben lassen und die einreichen.

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Hallo,
so wie du es erzählst, ist es auch nicht möglich.
Du kannst Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend abrechnen, aber du brauchst dazu:
1.: das vollständig ausgefüllte Formular der Pflegekasse
2.: den Kontoauszug mit der Überweisung/ eine Quittung
3.: die Unterschrift und Adresse der Ersatzpflegeperson

Ist der Freund verwandt mit deiner Tochter (bis zum 2. Grad) gelten andere Regeln. Wohnt der Freund mit deiner Tochter zusammen in einer Wohnung, geht es auch nicht.

Wenn der nächste Pflegeeinsatz ist, frage doch mal nach, für was du konkret die Verhinderungspflege nutzen kann. Frage auch nach den 1500€ jährlich für die Entlastungsleistungen. Vielleicht kannst du die über den Pflegedienst nutzen. Die haben zwar wahnsinnige Stundensätze, aber anders darf man das Geld ja eh nicht verwenden und so bekommst du wenigstens eine saubere Wohnung.

Meiner Erfahrung nach diskutieren Krankenkassen gar nicht, sie zahlen einfach nicht, oder weniger. Man muss dann selbst nachhaken. :-D

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Ach so...
Auch wenn die Pflegekassen gern Gegenteiliges behaupten:
Ein ANTRAG (und womöglich noch vor Inanspruchnahme) auf Verhinderungspflege ist nicht notwendig. Verhinderungspflege ist eine Leistung, die mit dem Pflegegrad automatisch einhergeht, genauso wie z.B. bei der häuslichen Pflege das Pflegegeld.

Du darfst allerdings Verhinderungspflege erst in Anspruch nehmen nach mindestens 6 monatiger Pflege.

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Frage: Hat Dein Kind einen Schwerbehindertenausweis? Hat es einen Pflegegrad? Ich hoffe doch, leider gibt es immer noch Eltern, die hier nichts beantragen .
Bitte ruf beim nächsten Pflegestützpunkt, Malteser o.ä. an und bitte um den Besuch eines Beraters, die kommen auch ins Haus. Dann bekommst Du alles genau gesagt, was Du wie und wo beantragen kannst. Sich durchs Internet zu hangeln, hilft Dir letztendlich nur lückenhaft, Du brauchst eine ausführliche Beratung, sonst verschenkst Du Geld UND Hilfen. Ohne Pflegegrad bekommst Du garnichts. LG Moni

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Nachtrag: Bitte nicht falsch verstehen. Da ich in meiner Familie Behinderungs- und Pflegefälle hatte, bin ich immer wieder auf Familien getroffen, die weder einen SBA noch einen Pflegegrad beantragen wollten, weil es ja sonst "offiziell wäre, dass mein Kind behindert ist" - oder auch "ich mag nichts beantragen, ich komme mir da blöd vor".
Eine ordentliche Beratung ist wichtig, dann bekommst Du auch Argumentationshilfen gegenüber der Pflegekasse.
LG

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Vielen Dank erst mal für eure schnellen und tollen Antworten. All das ist nicht das Problem, es existiert ein Ausweis und der Pflegegrad 3 ist auch gegeben. Schon fast von der Geburt an, daher ist auch die Zeit schon von mindestens 6 Monaten bereits in Pflege eingehalten. Es ist lediglich so, dass die Krankenkasse einfach sagt, dass die nachträgliche Erstattung des Geldes für die Verhinderungspflege nicht auszuzahlen wäre. Da es keine Überweisung der Summe gegeben hat, kann ich da auch über mein Konto nichts nachweisen. Lediglich, dass Geld abgehoben wurde mehr nicht. Und klar mein Bekannter würde auch das Formular von der Krankenkasse ausfüllen und somit bestätigen, dass er das Geld erhalten hat. Aber laut Krankenkasse würde das nicht reichen. Ich bräuchte garnicht versuchen das ausgefüllte Formular (siehe Anhang) einzureichen, weil das sinnlos wäre.

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Noch als Ergänzung.

Wird keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen kann ein Teil des Geldes auf die Verhinderungspflege angerechnet werden.

Wir nutzen die Verhinderungspflege für die Babysitterin und über einen Pflegedienst kommt eine Hilfe im Rahmen der Entlastungspflege. Auch hier verfällt Budget. Lasse mir regelmäßig eine Übersicht geben.

Meine Tochter hat noch Pflegegrad 4, ab April dann 3 wenn sie 18 Monate alt ist.
Sie hat einen Grad der Behinderung von 70

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Ich hab mal etwas im Netz gelesen. Verhinderungspflege kann rückwirkend wohl immer nur für das laufende Jahr erstattet werden. Zum Jahresende verfällt der Anspruch.

Was mich wie üblich daran erinnert, dass es total mies ist wie wenig man aufgeklärt wird welche Leistungen einem zustehen.
Da hilft nur ein gutes Netzwerk

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Fand Verhinderungspflege im jeweiligen Kalenderjahr statt, kann diese noch vier Jahre lang zur Erstattung eingereicht werden (§ 45 SGB I). Wichtig ist, dass sie stattgefunden hat und dass man Nachweise hat (Quittung, Unterschrift des Leistungsempfängers). Das weiß ich alles nur weiß ich nicht, wie die Unterlagen genau auszusehen haben, denn das Formular was ich hier auch bereits eingefügt hatte behauptet meine Krankenkasse würde nicht „zählen“ daher wollte ich mal wissen wie hier so die Erfahrungen sind. Ob ich was falsch gemacht haben könnte. Lg

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Guten Morgen, ich hatte das selbe und habe mir den antrag online ausgedruckt und lief alles einwandfrei ab.
Kannst dich gerne bei mir privat melden
Mir wurde auch am Telefon gesagt das ginge nicht aber es ging sehr wohl
Bei welcher Krankenkasse bist du ?