Anwalt

Hallo

ware schon ewig nicht mehr hier :-)

Mein Sohn 13 Jahre Autismus PG3 SBA 80% B+H
Förderschwerpunkt Lernen & Autismus

und vieles anderes und wir brauchen wollen Hilfe vom Jugedamt.
1 ) Schulbegleitung

2) Eingliederungshilfe Zwecks Übernahme der Kosten Autismusambulanz

Seit Wochen werden wir Belogen& ver....t das geht garnicht.


Fazit mir Platz der Kragen

In welche Richtung Fachanwalt kann ich mich wenden ,um für die Rechte meines Sohnes zu Kämpfen


Danke für Informationen


LG

Edith

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Hallo,
so wie das bei dir klingt, ist das Jugendamt doch gar nicht zuständig, sondern das Sozialamt. Habt ihr das denn mal prüfen lassen? Oder kennt ihr bereits die Zuständigkeit?
Mein Ältester war auch so ein wackliger Fall. Ich habe beim Gesundheitsamt eine Überprüfung der Zuständigkeit beantragt und was dort dann gesagt wurde, hatte Bestand. Da dürften sich Sozialamt und Jugendamt nicht die Akte hin und herschieben mit dem Verweis "nicht zuständig".

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Wende Dich mal an den VdK!

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Hätte ich jetzt auch vorgeschlagen.

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Fachanwalt für Medizinrecht.

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Hallo Edith,

für Asperger Autismus, Atypischer Autismus (ohne Intelligenzminderung) ggf. noch
frühkindlicher Autismus auf High Function (ohne Intelligenzminderung) ist das Jugendamt zuständig. Und der Rest, also Autismus mit Intelligenzminderung das Sozialamt.

Und für euch ist ein Fachanwalt für Sozialrecht zuständig. Am besten noch jemand, der sich mit Behindertenrecht auskennt.

LG Hinzwife

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Habt ihr einen schriftlichen Antrag auf das alles beim Jugendamt eingereicht und das Gutachten mitgeschickt?

3 Monate danach dürft ihr erst Untätigkeitklage erheben.

Bei uns hat die Prüfung des Gutachtens durch das Gesundheitsamt 10 Monate gedauert.