Integrationskraft Kiga

Hallo,

bin neu im Forum und hätte gleich mal eine Frage...
Töchterlein ist fast 3, entwicklungsverzögert (sprachlich u. motorisch), lebensmittelallergisch.
Nächstes Jahr soll sie in den Kiga kommen. Habe vor sie in einem "normalen" Kiga anzumelden und eine Integrationskraft zu beantragen. Jetzt habe ich gehört die würden grundsätzlich nur 4 Stunden pro Woche kommen - bei einem Kind das bei allem Hilfe braucht und bei dem man auch schauen muss dass es nicht msl versehentlich von einem fremden Teller isst erscheint mir das ganz schön wenig...
Kennt sich da jemand aus und kann mich aufklären? Sind aus Bayern falls es da Unterschiede gibt.
Danke schonmal!

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Grundsätzlich gibt es nicht. Aber grundsätzlich ist es ein ziemlicher Krampf mit den I-Kräften im Kiga. Zum einen, weil es keine gibt und zum anderen weil die Sozialämter nicht genügend Stunden genehmigen.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Kind eine 1:1 I-Kraft bekommt, nur weil es eine Nahrungsmittelallergie hat und daher eine Überwachung brauchen soll, damit es nicht ausversehen vom falschen Teller isst. Sorry, aber weißt du, wieviele Kinder Allergien haben? Das mit den Allergien (auch wenn lebensgefährlich) müssten bei uns die Erzieherinnen immer allein schaffen. Da gab es keine Hilfe. Ein normal intelligentes Kind musste beim Start des Kiga-Alters soweit sensibilisiert sein, dass es wusste, dass es niemals aus der Brotdose des Nachbarn aß. Der Kindergarten regelte dann den Rest.
Etwas anderes sind die Entwicklungsverzögerungen. Mein Jüngster bekam damals eine 1:1 Betreuung (3 Stunden täglich) bei geistiger Behinderung (und allem was damit einhergeht), Autismus und diversen Fehlbildungen. Mein Ältester hatte sich seine I-Kraft mit einem anderen Kind geteilt. Er hatte nur Autismus mit einer massiven Sprachstörung. Außerdem muss dir natürlich auch klar sein, dass das Sozialamt dann ganz schnell und gern davon ausgeht, dass dein Kind zwar einen Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz hat, aber 3 Stunden täglich erfüllen den ja auch... Naja, ich habe das Theater hinter mir - zum Glück. In der Schule wird es besser.

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Mir geht es auch mehr um die Kombination Entwicklungsverzögerung + Allergie...
Dass es mittlerweile viele Kinder mit Allergien gibt ist mir klar - dieser Kiga hat bisher kein einziges.

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Die Erfahrungen des Kigas spielen dabei keine Rolle. Du musst als Mutter/Vater selbst entscheiden, in welchen Kiga oder in welche Schule du dein Kind gibst und welche Erfahrungen die bisher haben. Für das Sozialamt ist das völlig egal.
Ich hatte dich in deinem Ausgangsthread eigentlich so verstanden, dass dein Kind eine eher motorische Entwicklungsverzögerung hat und eben geistig nicht retardiert ist. Falls es natürlich doch eine geistige Retardierung hat, dann bekommt es deswegen eine I-Kraft. Aber da spielt die Nahrungsmittelunverträglichkeit auch keine Rolle. Die I-Kraft gibt es wegen der Retardierung.
Ich wollte dir eigentlich wegen deiner Argumentation nur helfen. Du kannst nicht mit der Allergie argumentieren. Schon mal gar nicht als Hauptargument. Das kannst du im Nebensatz mal mit erwähnen. Die Allergie zu managen ist nicht Aufgabe der I-Kraft. Wenn ich damit so zu unserer Sozialamtdame gegangen wäre, hätte die das glatt nicht genehmigt - obwohl das Kind so vielleicht einen Bedarf gehabt hätte.

Eine richtig schwere Allergie, die mit starken Einschränkungen einhergeht, wird ganz gern auch mal vom Sozialamt gleich abgewälzt auf die Pflegekasse. Da bist du dann sofort wieder im schönsten Zuständigkeitsgerangel.
Ansonsten musst du natürlich die Sprache und die Motorik begründen. TEILHABE lautet das große Ziel. Das Sozialamt zahlt über die Eingliederungshilfe weil der behinderte Mensch am gesellschaftlichen Leben TEILHABEN darf laut Gesetz. Das ist leicht zu begründen. Also je nach Stand der Sprache: Hilfestellung beim Anbahnen von Freundschaften, Fördern in Kleingruppenspielen, "Dolmetschen", Hilfestellung im Spielkreis,...
Motorik teilst du in Grob- und Feinmotorik und listest eben dort auf, wo er Hilfe braucht im Kiga-Alltag. Also z.B.: muss gefüttert werden/ essen kleingeschnitten werden,...

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Hi,

Ich bin kein Freund von Inklusion. Auch wenn das für viele Eltern bequemer erscheinen mag.

Ein Kind mit Behinderungen oder einer Entwicklungsverzögerung braucht einfach ganz andere Unterstützung und die kann es im normalen Kindergarten einfach nicht bekommen.

An deiner Stelle würde ich mir nochmal Alternativen anschauen.

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Lach...
Bei uns in Hessen gibt es seit sehr, sehr vielen Jahren schon keine Sonderkigas mehr. Wie lautet da dein Vorschlag?
Im übrigen sind hier die Regelkindergärten mittlerweile sehr gut auf I-Kinder vorbereitet, auch auf "sehr schwer behinderte Kinder".

Bequem ist es übrigens nicht. Es kann nur funktionieren, wenn Eltern sehr aktiv mitarbeiten. Keine Ahnung, wie du auf diese Vorurteile kommst. Hast du auch nur im entferntesten eine Ahnung, was es bedeutet, diesen angeblich bequemen Weg einzuschlagen?

Dann sag mir doch mal, welche Unterstützung und Betreuung behinderte Kinder brauchen, die sie in Regelkigas nicht bekommen?

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Nach dem was wir bisher an Förderung und Untersuchungen hatten und was ich über die Antragstellung gehört habe kann ich mir auch nicht vorstellen dass das der bequemere Weg sein soll :-P

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Hallo,

Ich komme auch aus Bayern und unser Sohn hat das Down Syndrom und geht in einen normalen Kiga. Er hat das Anrecht auf eine Einzelintegrationskraft und eine Integrationsbegleitung. Frag einfach mal beim jeweiligen Bezirk nach. Wenn du schon weißt in welchen Kiga sie gehen soll, dann würde ich mit dem Kindergarten sprechen, denn du musst es zwar beantragen, aber der Kiga muss einen Bericht schreiben, warum wieso weshalb es nötig ist.

Kämpfe darum es zu bekommen. Es lohnt sich und lasse dich nicht von deinem Weg abbringen. Macht ihr denn auch noch irgendwelche Therapien wie Logo, Ergo, Physio?

Glg July1981

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Ähm... was ist denn der Unterschied zw. Einzelintegration und Integrationsbegleitung?
Wir sind 1x jährlich im SPZ, machen Physio, Heilpädagogin kommt 1x pro Woche, außerdem Osteopathie u. Heilpraktikerin.

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Der Unterschied ist, dass die Einzelintegrationskraft 4 Std die Woche kommt und die Integrationsbegleitung den ganzen Tag die ganze Woche da ist. Logo kannst du auch schon beginnen und Ergo auch. Seit ihr in der Frühförderung?

Glg July1981

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Hallo,

wohne zwar in BW aber unser Sohn hat ohne mit der Wimper zu zucken eine I.Kraft bekommen für 4 Stunden täglich das reichte denn ab dem Mittagessen sind in der Regel viel weniger Kinder da so das die Erzieherinnen hier auch Luft hatten/haben:

Er ist Entwicklungsverzögert um 2 Jahre und wir haben die Hilfe beantragt nachdem er 6 Monate im Kindergarten war und dann klar war er schafft es nicht alleine sowohl zum Thema Soziale Integration und Begleitende Integration dies hat er bis vor den Sommerferien dieses Jahr im vollem Umfang gehabt. Zusätzlich gab es das Sprachförderprogramm SPATZ was noch im Kindergarten angeboten wurde und auch da nahm er teil da er auch sprachlich leichte Differenzen hatte dies aber nicht so ausgeprägt war dass das SPZ Logopädie für notwenig hielt sondern befürworteten das SPATZ zu machen.

Wir haben ihn zurückgestellt und er geht nun in die GFK so ist es bei uns gelaufen bisher

Eine Lebensmittelallergie ist KEINE Indikation für eine I-Kraft so leid es mir tut und ich weiß auch das in BW 4Std/Tag das Maximum ist was man bekommen kann.

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Ok aber 4 Stunden pro Tag ist ja schon mal was ganz anderes als 4 Std. die Woche. Hat vielleicht jemand falsch verstanden...

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Hi, wenn dein Kind Diagnosen nach dem Paragraphen 35a (seelische Behinderung, bzw drohende selische Behinderung) hat, kannst du über das Jugendamt eine I-Kraft beantragen. Dort wird das Kind auch genauestens beschaut, und du musst Diagnosen vom Kinderarzt, Psychologen usw bei bringen.
Dort wird individuell beurteilt, wieviele Stunden das Kind benötigt. Das hängt vom Kind ab. Ich hatte einen Autisten in der Schule betreut, der musste vollbetreut werden, also über 30 Schulstunden, ein anderer Autist brauchte nur 12 Stunden betreuung. Zur Zeit betreue ich seit fast 2 Jahrwn einen ADS-ler, der bekommt 17 Stunden, und ab Februar wird reduziert.
Wünsche dir viel Erfolg
Conny

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Ob Schule oder Kiga ist leider ein sehr großer Unterschied. Im Kiga wird anders genehmigt als in der Schule. Für die Schule hast du Recht, im Kiga geht es jedoch nach den jeweiligen Richtlinien des Bundeslandes. Und die sind wirklich sehr verschieden.

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Ok, danke. Wieder was dazu gelernt. Im Kiga war ich bisher aber auch noch nie eingesetz.
Lg

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Hi!
Vorneweg,ich bin aus Hessen,wie es sich in Bayern verhält,weiß ich nicht.
Wir haben gerade heute das OK für eine I-Kraft bzw. heipäd.Maßnahme wird es genannt bekommen.
Meine Tochter ist etwas über 1 1/2 Jahre alt,noch in allen Bereichen etwas entwicklungsverzögert.Der Hauptgrund für die I-Kraft ist allerdings ihre Gedeihstörung,nun soll darauf geachtet werden,dass sie genügend isst und trinkt.
Bis zum Alter von 3 Jahren bekommt man 13 Stunden pro Woche,die Kita muss darlegen,dass sie selbst über geeignete Mittel für spezielle Förderung verfügt,oder jemanden einstellen.
Die I-Kraft ist dennoch hauptsächlich für die Unterstützung der komplette Gruppe da.
Wie du siehst,haben wir bzgl. Ernährungsproblemen eine Kraft bewilligt bekommen.Allerdings haben wir auch etliche Befunde vom z.B. SPZ,Spezialklinik usw. eingereicht.
Aber wie gesagt,die Kraft wäre nicht nur speziell für deine Tochter da.
LG Cinderella1978