Schwerbehinderten Ausweis 70%

Hallöchen, hab da mal ne Frage,
gestern kam der Bescheid das der Schwerbeschädigten Ausweis genehmigt wurde, mein Stiefsohn ist geistig Behindert und bekommt 70%, er hat in dem Ausweis das G und B bekommen.
Nun zu meiner Frage, welche Vorteile bringt der Ausweis meinem Mann, u.a auch auf Arbeit? er meinte etwas von mehr Urlaubstage, kann das sein? Er arbeitet im öffentlichen Dienst.

Würde mich über viele Antworten freuen und danke Euch schon im voraus.

Lg
Silvi1974

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du kannst mit bus und bahn kostenlos fahren und hast vorteile bei der steuererklärung

kannst billiger ins kino ,oder zoo ,oder schwimmbad


ihr zahlt keine kfz steuer

glg sonja

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hat er nicht auch noch das "H" auf seinem Ausweis? Mein Sohn hat alle drei Buchstaben bekommen, wobei das "B" nur für Begleitperson steht. Das bedeutet das Dein Kind und ein Ihn begleitender Erwachsener kostenlos Bus fahren kann. Ich bin auch im öffentlichen Dienst, aber Zusatzurlaub gibt es leider nicht, nur wenn Du selbst die Behinderung hast. Ansonsten kann man sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte auftragen lassen, oder Du wartest bis zum Jahresausgleich.

LG Bea

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Mit Bus und Bahn kostenlos ? Ist mir neu - dachte nur bei 100% und bei aG und H für Hilflos - bzw Begleitperson, dann ist eine Person frei.....
Die verbilligten Eintritte beziehen sich bei uns nicht auf die Eltern, wenn z.B. Kinder bis..... ohnehin frei sind. Die Eltern zahlen trotzdem normal. Kommt eben drauf an, ob dieser Stiefsohn schon zahlen müsste, dann kriegt ER die Ermäßigung.
LG Moni

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Nein, ER bekommt nicht mehr Urlaub, da nicht er schwerbehindert ist. Sollte sein Sohn mal arbeiten, bekommt er mehr Urlaub. Aber Dein Mann bekommt einen Steuerfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte.
Weiterhin bekommt ihr wahrscheinlich den Familienpaß eurer Stadt mit Landesfamilienpaß = ermäßigte Eintritte. Geh in eurer Bürgerbüro vom Rathaus, da können sie euch mehr sagen. Wohnt der Stiefsohn in eurem Haushalt ? Das ist auch noch wichtig dabei. Ich glaube, ein Kfz kann man auch auf einen Schwerbehinderten anmelden, aber auch hier Bürgerbüro fragen.
LG Moni

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hallo,

bezügl. steuerfreibetrag und urlaub hast du ja schon die richtigen antworten bekommen.

wichtig, wäre noch zu wissen, ob das H nicht auch zusteht (ist eigentlich typisch bei geist. beh. kindern)!? nur dann kann er nämlich auch kostenlos mit bus und bahn fahren (sonst eigenbeitrag 30€ für ein halbes jahr). eine begleitperson darf kostenlos mit.
sollte H nicht zustehen: freifahrt im öpnv ODER kfz-steuer-ERMÄßIGUNG (wenn auto auf das kind angemeldet ist)
mit H: Freifahrt UND kfz-steuer-BEFREIUNG

freier eintritt in zoo u.ä. ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher nur eine freiwillige leistung (kann also noch an best. bedingungen geknüpft sein)

grüße
krümel

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hi, danke für eure antworten, also das H hat er nicht bekommen wundert uns eigentlich auch, und ja er wohnt bei uns und ist 12 jahre.
lg
silvi1974

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Hallo nochmal, vielleicht wäre es mal ratsam, beim Versorgungsamt eine neue Überprüfung zu beantragen in Bezug auf das H. Seine behandelnden Ärzte müssten auch wissen, inwieweit das auf ihn zutrifft.
Ohne Kampf geht leider garnichts - kenn ich auch.
Alles Gute
LG Moni

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Hallo!
Also als erste würde ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen ;-) Wir haben das ganze Spielchen mit Nick jetzt 2 Jahre lang gemacht #aerger M.E. müsstet ihr auch das H bekommen, weil ihr das B im Ausweis habt. Ich meine im Kopf zu haben, dass das B automatisch gegeben wird, wenn das H da ist - folglich also auch andersrum. #kratz

Für die Nachteilsausgleiche guck mal hier: http://www.stadt-koeln.de/2/soziales/02045/ (das gilt nicht nur für den Regierungsbezirk Köln, sonder für überall...). Da ist schön erklärt, was man wofür bekommt.

Dein Mann hat da übrigens nix von, zumindest nicht direkt. Ihr bekommt Steuerfreibeträge, die sich nach dem GdB richten (lasst den beim Amt direkt auf der Steuerkarte Deines Mannes eintragen).
Desweiteren: Habt ihr den Ausweis rückwirkend ab einem bestimmten Datum erhalten?! Wenn ja, könnt ihr gegen eine evtl. bereits gemachte Steuererklärung Widerspruch einlegen und bekommt den Steuerfreibetrag rückwirkend angerechnet. (Bei uns waren das 2 Jahre; hat sich gelohnt ;-) ) Außerdem könnt ihr auch Fahrtkosten ganz anders absetzen in der Steuererklärung (auch rückwirkend durch Widerspruch möglich). Haben wir auch alles gemacht für 2 Jahre rückwirkend - die Summe war "nett 4-stellig" :-)
Sucht euch dafür am besten für ein Jahr mal einen Steuerberater oder jemanden, der richtig Ahnung davon hat. Für die kommenden Jahre wißt ihr ja dann Bescheid und könnt es alleine machen (falls ihr die Steuererklärung selbst macht). Falls Du noch mehr fragen hast, kannst Du Dich auch gerne per VK melden - wie gesagt, wir haben das grad erst alles durch (vor etwa 3-4 Wochen *grrr*).

LG, Lindsey

P.S.: solltet ihr Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, beantragt direkt mind. GdB 80 mit. Der Freibetrag erhöht sich erheblich ;-)
Ich würde es zumindest versuchen!