Wann hat man Anspruch auf einen Krippenplatz?

Hallo!
Meine Frage steht ja schon oben, Ich werde ab Oktober studieren, Milena ist dann ein Jahr alt und ich dachte ich könnte sie ja dann in die Krippe geben...allerdings hab ich mich noch nicht nach einer umgesehen, ich weiß, selbst Schuld...
nun meine Frage, wie is das mit dem Anspruch? Habe ich als Studentin einen Anspruch auf einen Krippenplatz?
Wir könnten das zur Not auch anders Regeln, aber dann hätten mein Mann und ich nix von uns...ausser die Momente, wo wir die Kleine 'tauschen'...
Eine Tagesmutter kommt für mich nicht in Frage Meine Schwiegermutter ist zu unzuverlässig (sie hat ihre Kinder immer im Dorf rumrennen lassen, wusste nie wo sie waren, sie haben mehr Zeit bei den Nachbarn als anderswo verbracht, dabei arbeitet sie von zuhause aus)
Meine Mutter ist so ne Sache, mein Vater ist von Die-Samstag geschäftlich im Ausland, meine Mama hat in der Zeit die Firma, meine Nichte und den Hund zu versorgen....mit dem Resultata, dass sie immer nachts arbeitet, dass will ich ihr nicht zumuten...

Also, könnt ihr mir wieterhelfen? Hab ich als Studentin nen Anspruch oder nicht?

LG, Ana mit Milena Sunshine

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Hallöchen

Anspruch auf einen Krippenplatz gibt es keinen gesetzlichen.

Habe Vanessa auch in die Krippe geben wollen, da hieß es dann: Haste keine Arbeit, kriegste keinen Krippenplatz
Haste keinen Krippenplatz, kriegst du keine Arbeit

Ich find es so ungerecht!!!

Ich denke allerdings, das du dich mit der Anmeldung sputen solltest, sonst könnte dein Plan ganz schnell zerplatzen.


#liebdrueck
Micha

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Hallo,

also zunächst muss ich mal meinem Vorredner widersprechen.

Es gibt in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24.

Er gilt für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und bezieht sich, in der Regel, auf einen Halbtagsplatz. Die Länder haben eigene - zum Teil unterschiedliche - Ausführungsbestimmungen dazu in ihren Ausführungsgesetzen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz erlassen.

Also in Brandenburg ist es derzeit so, dass du dein Kind ab 3 auf jeden Fall in den KiGa bringen kannst. Darunter musst du nachweisen, dass der Rechtsanspruch besteht, weil es die familäre Situation erfordert. Dass heißt, dass Kind nicht betreut werden kann. Auch Studium zählt dazu!

Am besten ist, du fragst mal bei dem Amt nach, was bei Euch für die KiTa zuständig ist. Entweder der Landkreis. Am besten fragst Du beim Jugendamt mal nach.

Gruß,

Corinna.

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Die Frage bezog sich aber auf einen KRIPPENPlatz, und nichr auf einen KINDERGARTENPlatz

Die Krippe ist für Kiddies bis drei, und da gibt es keinen Rechtsanspruch. Habe es doch selbst versuch für Vanessa einen Platz zu bekommen.

Lg
Micha

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Rechtsanspruch haben Kinder erst ab dem 3. Lebensjahr, nicht im Krippenalter, also unter 3.

Also hatte die Vorrednerin recht, als sie meinte, es gibt keinen Rechtsanspruch für Krippenkinder!

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Ich würde in diesen Schritten vorgehen:

1. Liste aller Krippen, Krabbelstuben usw vom JAmt besorgen!

2. Überall eine Voranmeldung abgeben udn deutlich machen dass Du ab Herbst Studentin bist!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bitte um einen Rundgang damit Du einen Einblick hast in deren Arbeit!

3. Überlegen ob Du nicht doch über eine Tagesmutter nachdenken möchtest! Sicher ist nicht JEDE Tagesmutter qualifiziert aber Du solltest Dir überlegen was Dir wichtig ist!
Ich war selber auch Tagesmutter eines , zu Beginn 8 Monate alten Babys, bevor ich zurück zur Arbeit ging!
Aus dieser Tätigkeit hat sich eine tolle Freundschaft zwischen mir und der Familie entwickelt.

Es muss also nicht unbedingt etwas negatives sein eine Tagesmutter zu haben!

Dann immer mal wieder in den Wunscheinrichtungen anrufen und nachfragen!

Ich drücke Dir die D#kleeaumen




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Hallo,

mich würde intresieren wieso Du keine Tagesmutter möchtest. Ich bin selbst Tagesmutter und bin immer für neue Denkanstöße offen. Mein Tageskind war auch noch sehr klein als es zur ersten Tagesmutter kam. Dort passte es einfach nicht und es gab nur Probleme. Hier dagegen war es überhaupt kein Problem. Schau Dich doch erstmal um.

liebe Grüße dore die grad das Nachbarskind 14 Monate zu Besuch hat, das sich freut soooooo viel Spielzeug für sich ganz alleine zu haben wärend die großen noch im Kiga sind.

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Hallo,

bei uns in Dresden hat man nur einen (theoretischen) Anspruch auf einen Krippenplatz, wenn beide Elten arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, bei Alleinerziehenden halt der betreuende Elternteil. Aber das heißt nicht, dass man auch wirklich einen bekommt

Viele Grüße

Heike mit Leon (der das Glück hatte, zwei Jahre in die für uns tollste Krippe der Welt gehen zu dürfen)

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Ich habe doch glelesen, dass der bisherige Anspruch auf einen Kitaplatz für ein dreijähriges Kind runtergesetzt werden soll auf ein zweijähriges Kind. Aber der Anspruch heisst noch nicht, dass Du auch eine Platzgarantie hast. Den Anspruch kannst Du Dir an die Wand nageln, wenn es keine Plätze gibt.

Unabhängig davon liegt es glaube ich an Deinem persönlichen Engagement. Ich habe meinen zweiten Sohn mit vier Mnaten in den Kindergarten gegeben und es auch geschafft. Hartnäckigkeit führt ans Ziel. Als erstes solltest Du nach einer Tagesstätte fahnden, die Plätze für Einjährige anbietet. Danach solltest Du Dich nach dem Aufnahmeverfahren erkundigen. Gehe denen immer wieder auf den Keks, nur so kannst Du Dein Interesse bekunden.

LG
Twig

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Hallo Ana,

nein - hast Du nicht, weil es den gar nicht gibt.

Ist bei Dir überhaupt eine Krippe in der Nähe? Ich hatte nämlich bei uns auch gesucht, aber die nächste Kinderkrippe ist 50 km weit entfernt und hat lediglich 3 Stunden am Vormittag geöffnet. Das lohnt sich für mich also überhaupt nicht.

Viel Glück bei der Suche,

Sabine mit #stern Janis Céline