Berechnung Elterneinkommen Kiga Beiträge NRW

Hallo

Ich hoffe, es ist jemand hier und kennt evtl. eine Antwort. Und zwar wegen der Berechnung des Elterneinkommens für die Kindergartenbeiträge. In den vergangenen Jahren lag unser Einkommen immer mittig zwischen den Tabellensprüngen. Die Tabellensprünge betragen immer 10.000€
Nun wird es dieses Jahr wahrscheinlich so sein, dass wir ganz knapp die nächste Grenze reißen und auch wenn man nur 1€ drüber liegt, bedeutet das, dass man in die nächste Stufe eingestuft wird und den nächsthöheren Beitrag leisten muss. Der beträgt in unserem Fall ca 45€ monatlich mehr. Das ganze dann mal 12 und wir hätten eine unschöne Nachzahlung. Mich würde interessieren ob die Kindergartenbeiträge vom Elterneinkommen abgezogen werden? Das würde uns in diesem Jahr retten und wir bleiben dann in unserer jetzigen Einstufung.

Zur Not werde ich beim Jugendamt anrufen und das erfragen.

Bis dahin schon einmal vielen Dank!

LG

Loewenmama

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Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig, aber warum sollten die Beiträge, die ja anhand eures Einkommens berechnet werden von diesem wieder abgezogen werden? Das wäre ja ziemlich unsinnig.

Es wird einfach euer Einkommen herangezogen, wenn dieses höher ist als letztes Jahr und ihr in die höhere Stufe kommt müsst ihr die höhere Stufe bezahlen.

Wenn jetzt schon eine Nachzahlung absehbar ist müsst ihr etwas zurück legen.

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Hi,
Hast richtig verstanden. Es ist schon einige Jahre her (2014) aber da waren Kinderbetreuungskosten noch als Werbungskosten abziehbar und haben somit das Elterneinkommen gemindert.

Ich erkundige mich einfach direkt bei der Kommune. Danke dir trotzdem

VG

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Das gilt aber doch nur bei der Steuererklärung. Da kann man einen Teil der Kinderbetreuungskosten angeben.

Frag besser wirklich nach 😊

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Hallo,

es wird das Jahresbruttoeinkommen zugrunde gelegt abzüglich der Werbungskostenpauschale von 1.000,- Euro pro Elternteil. Liegen eure Werbungskosten drüber z.B. aufgrund der Fahrtkosten könnt ihr diese geltend machen anhand des Steuerbescheids.