beitragsbefreiung nachträglich???

Hallo,
eigentlich sollten meine kinder erst nächstes jahr eingeschult werden.... nun ist es aber so, dass sowohl von erzieherinnen eine vorzeitige einschulung empfohlen wurde die direktorin gerne mitzieht, die schuleingangsuntersuchung super gemeistert wurde etc etc etc...(den punkt ob eine vorzeitige einschulung gut ist, möchte ich hier NICHT diskutieren)
sprich: es ist so gut wie fix, dass die kinder im sommer in die schule kommen.
Wie ist das denn aber mit der beitragsfreiheit im letzten kindergarten jahr??? Schließlich sind sie ja somit nun auch im letzten jahr.
Gibt man da sofort dem träger bescheid, damit man quasi von nun an sofort befreit wird, oder geht das auch rückwirkend???? Oder machen die das rückwirkend nicht?
Weil bei zwei kindern ist das natürlich ein haufen schotter, der da über ein jahr zusammenkommt....!!!!

Wenn jemand bescheid weiß, wäre ich für infos dankbar.
grüße a

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Soweit ich weiß,geht das wohl auch rückwirkend.

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Doch, du bekommst das Geld rückwirkend sobald du die Bescheinigung der Schule über die Einschulung hast.

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Hallo #winke

Puuh, ich glaube ganz soooo einfach ist das mit dem rückwirkend erstatten nicht... #zitter
Zumindest nicht hier in Bayern, in welchem Bundesland wohnst du denn?

Meine Tochter ist auch ein "Kann-Kind" und wird voraussichtlich im September eingeschult (darüber besteht meinerseits ebenfalls kein Diskussionsbedarf... :-p).

Ich musste mit Stichtag 31.01.13 den von der Rektorin der Schule gegengezeichneten "Antrag auf vorzeitige Einschulung" beim Träger des Kindergartens vorlegen, darüber informiert wurde wir per Mail vom Ministerium ganze vier Tage vorher... #augen.
Nach der Schuleinschreibung (in unserem Fall nächste Woche) muss ich noch den Nachweis über die "geplante Aufnahme des Kindes in der Schule" beim Träger des Kigas vorlegen.
Wir bekommen nun seit Februar den in Bayern üblichen 50,-€ Zuschuss für das letzte Kindergartenjahr, die Monate September bis Januar wurden und werden uns aber nicht zurückerstattet.
Sollte unsere Tochter nun doch nicht eingeschult werden (theoretisch kann ich meinen Antrag ja auch nach der Schuleinschreibung noch zurückziehen) bekommen wir im nächsten Jahr nur noch für die Monate den Zuschuss die wir im Vorjahr nicht bekommen haben (da muss erstmal einer durchblicken #schwitz).
Allerdings sind ja im Herbst Wahlen #ole, also erstmal abwarten mit welchen Neuerungen die Wähler noch kurz vorher geködert werden sollen.... #schein

#herzlich Corina

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Hallo A,

bei uns in der Einrichtung wird das Geld rückwirkend gezahlt bei Kann Kindern.

Da es ja theoretisch sein könnte, dass es die Eltern anders sehen, als die SChule oder die Schulärzte.

Ich weiß aber dass es bei uns problemlos zurück gezahlt wird. (Hessen - städtischer Träger)

LG

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Hallo,

wir wohnen in Nordrhein Westfalen. Da hier auch noch drei Jahre später Kindergartenbeiträge nachgezahlt werden dürfen (2010 für 2007)...

....würde ich auch auf die Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge bestehen!

LG, Andrea