Frage zur ärztlichen Kita-Bescheinigung

Hallo Ihr Lieben,

habe von unserer Kita eine Bescheinigung bekommen, bei der unser Arzt ausfüllen muss, ob unser Kind Kitatauglich ist, oder nicht.

Folgendes sollte unser Arzt dort angeben: Allergien, unverträglichkeiten oder sonstige Leiden, Seh- oder Hörschäden, Organische- oder Haltungsschäden.

Er weigerte sich, dies auszufüllen, weil diese Angaben der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

Er hat mir jetzt eine Bescheinigung mitgegeben, auf der nur steht, dass unser Kind keine ansteckenden Krankheiten hat, und nichts gegen den Besuch der Kita spricht.

Was mußtet Ihr bei dieser Bescheinigung alles angeben? Haben Eure Ärzte sie ohne weiteres ausgefüllt?

Mein Sohn hat keine Allergien, Schäden oder sonstiges. Und wenn es so wäre, hätte ich die Kita davon auch ohne Bescheinigung in Kenntnis gesetzt.

Also ist es bei uns relativ egal, dass der Arzt den Vordruck nicht ausfüllen wollte. Frage mich nur, ob es bei anderen Ärzten auch so ist, und sie sich auf ihre Schweigepflicht berufen.

Liebe Grüße

mamab

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Bei uns gabs sowas nicht, wir mussten nur-falls vorhanden-den IMpfpass mitbringen

LG

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So einen Fragebogen gab es bei uns auch nicht. Wir (die Eltern) haben diese Fragen beim Ausfüllen des Kiga-Antrages beantworten müssen.
unser Kinderarzt mußte nur einen Schein ausfüllen das Ben Kiga-tauglich ist (und das heißt frei von ansteckenden Krankheiten ist.) , mehr nicht. und der Schein war bei uns kostenfrei ;-)

LG
Sandra mit Max, Ben und Lea

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Hallo,

wieso hat sich der Arzt geweigert Dir eine Bescheinigung über das Kind auszustellen? Dir gegenüber muss er doch keine Schweigepflicht einhalten. Ob Du diese Bescheinigung dem Kindergarten gibst ist dann wieder Deine Entscheidung.

Für den Kindergartenalltag sind Allergien, Unverträglichkeiten sowie Hör- und Sehstörungen schon sinnvoll bekannt zu sein.

Wenn Dein Kind gesund ist und keine dieser Störungen hat, ist auch diese Bescheinigung nicht erforderlich.

LG, Andrea

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Hallo
Das ist mehr so eine prinzipielle Sache. Da braucht er sich nicht auf die Schweigepflicht berufen, wenn DU als Erziehungs- und Personensorgeberechtigte ihm den Wisch bringst und möchtest, dass er den ausfüllt, dann entbindest Du ihn damit ja von der Schweigepflicht.
Wenn Du nicht möchtest, dass der Kindergarten das alles im Detail mitgeteilt bekommt, dann gib die Bescheinigung ab, dass er gesund ist und fertig.

Genauso verhält es sich mit der Einsicht in ärztliche Unterlagen, wie Impfpässe, U-heft und Mutterpass etc.. Du kannst z.B. die Einsicht ins U Heft Deines Kindes verweigern und nur eine Bestätigung abgeben, dass Dein Kind die Us alle gemacht hat.

Bei uns war die Frage nach Impfungen (was aber keine Auswirkungen hat- egal ob geimpft oder nicht), ansteckenden Krankheiten und altersgemäße Entwicklung.
Unser Arzt hat sie ohne mit der Wimper zu zucken ausgefüllt, aber eben nachdem er gefragt hat, ob er die Angaben alle ausfüllen darf.

Ansonsten hat der KiGa Einsicht ins U-heft gefordert, haben sie auch bekommen, allerdings hat mein Mann da kurz gemeutert und überlegt, ob er nicht nur eine Bescheinigung vom Kinderarzt holt. Nachdem aber eh nix drin steht, außer alles ohne Befund, war mir das zuviel Tamtam ums Prinzip. Den Mutterpass wollten sie auch sehen, aber den habe ich nicht hergegeben, ich finde das geht sie nun wirklich nichts an.

LG

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Ich brauchte so eine Bescheinigung noch nie.

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Unsere Bögen sind kürzer, bzw. mittlerweile wird nur noch eine Kopie vom Impfpass und der letzten U-Untersuchung verlangt - Kitas müssen ja überprüfen, dass U-Hefte geführt werden.

Ich denke, die Kita will da einfach nur die Besonderheiten mit auf einem Blatt haben, auch weil immer wieder Eltern eine Allergie vergessen anzugeben, und dann bekommt das Kind doch Tomatensoße und schaut am nächsten tag aus wie ein Streußelkuchen - und die Schuld wird dann hin- und hergeschoben. Kann ja auch sein, dass eine Mama das mal morgens beim Abliefern nebenher sagt "ach geben sie dem Maxl doch keine Tomaten mehr" - und das vergisst dann jemand in der morgendlichen Hektik, da hat man es schon irgendwo lieber schriftlich.

Dein arzt stellt sich aber auch etwas an, wenn Du den Zettel ausfüllen lässt entbindest Du ihn ja damit von seiner Schweigepflicht...

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"Kitas müssen ja überprüfen, dass U-Hefte geführt werden."

Warum "müssen" das Kitas überprüfen? Entweder die Untersuchungen sind verpflichtend (wie hier in Hessen), dann überprüft quasi die Sammelstelle, oder diese Untersuchungen sind freiwillig.

Ich habe übrigens das Vorzeigen des U-Heftes verweigert, da dort u.a. auch medizinische Informationen über mich bzw. die Schwangerschaft verzeichnet sind. Das geht den Kindergarten nichts an.

LG

Kyrilla

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Hier in Bayern verlangt das das Jugendamt... wir müssen uns die U-Hefte zeigen lassen. Ist nicht unsere idee.

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Nein, so ausführlich wurde das von uns nicht abverlangt. Dein Arzt hat sich meiner Ansicht nach zurecht geweigert. Bei uns wurde bisher in allen beiden Kitas die meine Tochter besucht hat eine Tauglichkeitsbescheinigung vom Arzt gefordert, die bestätigte, dass das Kind gesund ist und ohne ansteckende Krankheiten. Mehr nicht. Einsicht in Impfpass, U-Heft, Mutterpass usw. finde ich absolut unmöglich und wurde von mir noch an keiner Stelle verlangt. Meine Große wird jetzt 5. Der Kindergarten hat keinerlei Informationspflichten bezüglich der U-Hefte. Das ist Sache der Eltern bzw. ggf. zwischen Gesundheitsamt (die schreiben uns immer an und erinnern uns) und den Eltern.

Grüße
Sooza

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Nicht in jedem Bundesland... in Bayern ist es Aufgabe der Kitas und Schulen, die U-Hefte zu kontrollieren.

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hallo,

bei unserer bescheinigung stand bei beiden kindern auch nur drauf, dass sie kita tauglich und frei von ansteckenden krankheiten sind.
dazu mussten wir noch den impfpass mitbringen.

lg sonnnenbluemchen2006

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Der Arzt spinnt.
Er hat Dir/Euch gegenüber doch keine Schweigepflicht und wem Ihr als Eltern dann wiederum diese Infos gebt, ist nicht seine Entscheidung.

Gruß,

W