Kinderakte im Kiga - kann ich Einsicht verlangen?

Hi,
da die Erzieher bei uns im Kiga ständig wechseln und jetzt im letzten Elterngespräch viel Schwarrn von der Erziehering über unseren Sohn erzählt/geschrieben worden ist möchten wir gerne Akteneinsicht haben, damit verschiedenes gelöscht wird, was definitiv nicht stimmt?

Haben wir die Möglichkeit, hier einzugreifen?

Grüße
Lisa

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Hallihallo
Du kannst in jedem Fall verlangen, dass die Erziehrein, mit der du das Eg geführt hast, das Gesprochene auch verschriftlicht.Einsicht kannst du meines Wissens nach auch verlangen, aber keine Unterlagen oder Kopien mit nach hause nehmen.


Lg Bianca..., auch Erzieherin (was ist Schwarrn?)

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`schmarrn´...
Kann ich denn verlangen, das sie aus der Akte Kommentare löschen, etc.
Oder muss ich immer wieder schriftliche Bestätigungen vom Arzt holen, um zu widerlegen, was dort geschrieben wird?

Z.B. mit 18 Monaten in der Grippe steht geschrieben "er sei Verhaltensauffällig und sollte im Kindergarteneintritt in die Integrationsgruppe"....Im Gespräch kam dann heraus, das er die Spielsachen seiner Zwillingsschwester wegnimmt....Der Kinderarzt hat gesagt, das das in diesem Alter normal sein und sicherlich kein Zeichen für Verhaltensauffälligkeiten.
Jetzt sagt die Erzieherin "er was ja schon immer Verhaltensauffällig, sogar in der Krippe"....Du siehst, da wird der Rattenschwanz immer länger, weil im Endeffekt endweder nicht alles niedergeschrieben worden ist, mündliche Gespräche nicht schriftlich fixiert worden sind....

Grüße
Lisa

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Achso..., Schmarrn#rofl

Du kannst nicht verlangen, dass solche Beobachtungen gelöscht werden (soweit ich informiert bin). Ich denke, dass die Beobachtungen, die die Erzieherinnen gemacht haben, nicht nur aufgrund dieser Spielsachengeschichte geäußert wurden. Es ist natürlich ziemlich inkompetent, sie ausschließlich hiermit zu kommentieren. Und widerlegen mußt du doch schon dreimal nix. Letzten Endes ist es doch dein Kind und du mußt dich vor dem Team nicht rechtfertigen. Ne Integration ist auch nicht einfach so und just for fun genehmigt. Da muß schon jemand fachkompetentes (und hiermit meine ich KEINE Erzieherin, denn diese hat die fachliche Kompetenz NICHT in dem Maße) dein Kind in einem verbalen oder auch nonverbalen Intelligenztest überprüfen/oder aber durch Beobachtungen dein Kind im ganzen Kindergartengefüge sehen und einschätzen..., ergo soziale Kompetenzen ect. (das ist in unserer EInrichtung IMMER ein Mitarbeiter des Kreises, der spezialisiert ist durch entsprechende AUs- und Fortbildungen). Erzieherinnen waren bis vor einiger Zeit noch garnicht verpflichtet schriftliche Bildungsdokumentationen zu machen (wobei ich das IMMER gemacht habe)..., in dem Falle..., also bei einer
MÜNDLICHEN Einschätzung deines Kindes, kann ja auch nix gelöscht werden. ICH würde mich an deiner STelle noch mal mit der Erzieherin kurzschließen, ihr deinen Unmut (den ich abolut nachvollziehen kann) kundtun und versuchen gemeinsam an der Entwicklung deines Kindes zu arbeiten und nicht so wie die Dame es für richtig hält. Und wenn du doch unsicher sein solltest, würde ich zu nem Arzt gehen und dein Kind *testen* lassen

GlG Bianca

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bei uns ist das so, dass kein Außenstehender diese Akte ohne mein Einverständnis einsehen darf, nicht die Ärzte, nicht die Lehrer. Und nach der KiGa-Zeit bekommen wir sie ausgehändigt. Was wir dann damit machen, ob wir etwas löschen oder sie so behalten, das bleibt uns überlassen.

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Hallo!
Selbst das ist bei uns anders. Sie werden archiviert

Lg Bianca (die auch niemals ohne eine Ergänzungskraft ein Eg führen würde, in dem es um *mehr* geht). Akteneinsicht hat bei mir Gsd noch niemand verlangt, aber schon, dass das Eg verschriftlicht wird (was ne Arbeit...puh...)

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Also, Einsicht darfst du jeder Zeit in die Akte deines Kindes haben.

Was das Löschen einiger Sachen betrifft ist es schon schwieriger. Wenn es um die Beurteilung deines Kindes durch eine Erzieherin geht, wird das kaum möglich sein, weil die Erzieherin beurteilt wie dein Kind im Kiga ist etc.
Du wirst schlecht beweisen können, das etwas was da steht falsch ist und unbedingt gelöscht werden muss.

Aber ganz ehrlich, wenn in dem KiGa ständig die Erzieher wechseln, denke ich ist die Einrichtung an sich nicht besonders gut - denn normal ist das nicht, wenn da ständig ein Wechsel vollzogen wird.

LG Martina

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Huhu:-)

Na die Fluktuation in den Einrichtungen ist aber schon recht hoch, erst recht, wenn das Team aus ausschließlich ziemlich jungem Personal besteht. Deswegen denke ich nicht, dass man das pauschalisieren sollte. Auch bei häufiger wechselndem Personalschlüssel kann das Team durchaus kompentent sein

GlG Bianca:-)

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Hallo,
mal eine grundsätzlcihe Frage an alle, weil ich das jetzt wirklich nicht weiß:
Warum ist das denn so dermaßen wichtig, was in dieser Akte steht?
Wird ein Kind nicht aufgrund des Einschulungstest für schulreif befunden? Dann ist das doch gar nicht so wichtig?
Und es wird doch kaum eine Schule diese gesamten Unterlagen einsehen? Oder doch? gehört habe ich sowas jedenfalls noch nicht.
LG
donaldine1

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Hallihallo

Na..., wichtig ist es aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes (der mich als Mutter IMMER interessiert..., und erst recht objektiv beobachtet. Ich als Mutter nehme die Dinge doch ganz anders bzw. evtl. auch garnicht wahr, weil ich mein Kind immer sehe und das Verhalten völlig legitim und der Norm entsprechend empfinde).
Wenn ein Kind in den Kindergarten geht und Auffälligkeiten sowohl in der Entwicklung oder aber im Verhalten zeigt sollte schon ein Austausch zwischen den Erzieherinnen und den Eltern stattfinden, denn wie soll sonst das Kind effektiv gefördert werden?! Stell dir doch mal vor, eine Auffälligkeit (egal welcher Form) wird nicht früh genug erkannt...., was dann? Ich persönlich habe z.B. die Erfahrungen gemacht, dass mein Kia gesagt hat..., alles sei gut. Ich habe dann aber mit Nachdruck gefordert, dass ich gerne eine Testung möchte, und heraus kam, dass eine meiner Töchter eine ausgeprägte LRS entwickelte. Da würden dann die Testungen zur Schulreife nix mehr nutzen. Zumindest war das zunächst bei meiner eigenen Tochter so... Zu deiner Frage, die Schule DARF ohne EInwilligung der Eltern garnicht in die Akten einsehen, wobei ich denke, dass es wichtig ist als Eltern die AKteneinsicht zu erlauben, wenn die Schule es möchte (allerdings nur dann, wenn im Vorfeld AUffälligkeiten verschriftlicht wurden)


GLG Bianca

LG Bianca