Evtl schwanger...neuer arbeitgeber?elterngeld??

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen....
Ich habe eine 7 Monate alte Tochter, bin also noch in Elternzeit. Habe zum ende meiner Elternzeit bei meinem jetztigen Arbeitgeber gekündigt und fange zum 1.3. eine neue stelle an. Der vertrag ist von beiden seiten schon unterschrieben....
Jetzt mein Problem,ich glaube ich bin erneut schwanger (kann leider noch nicht testen,aber es fühlt sich genauso an wie bei der Schwangerschaft mit meiner Tochter) außerdem bewacht meine katze seit 2 tagen meinen bauch und ist extrem anhänglich,was sie sonst nur bei meinem Partner ist....
Weiß jmd ob ich dann jetzt schok vor einer Kündigung beim neuen Arbeitgeber geschützt wäre?und wie is das mit dem elterngeld?wird das an meinem jetztigen elterngeld dann errechnet???

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Tati(die total durch den wind ist) mit 👶an der Hand

1

Hallo 😊
Also ich an deiner Stelle hätte mal den test abgewartet. Auch wenn du die Symptome hast, ist ein Test ja am zuverlässigsten. Sonst machst du dich ja umsonst verrückt 🙈. Aber um dir mal ein paar Ängste zu nehmen, eine erneute Schwangerschaft ist kein Grund den Arbeitsvertrag wieder rückgängig zu machen oder dir zu kündigen. Das heißt den Job hast du schon mal 😄. Rein theoretisch darf man ja sogar eine Schwangerschaft verschweigen wenn es um eine neue Stelle geht, du hast es ja gar nicht gewusst dass du schwanger bist 🤷🏻‍♀️.
Mit denn Elterneld kann ich dir aber leider nicht helfen.

2

Vielen lieben Dank für deine antwort.
Du hast vollkommen recht,ein Test is am besten🤷 willte

3

Zu früh abgeschickt

Wollte mich nur schon mal auf den "worstcase" mental vorbereiten🙈
Es wär zwar kein drama aber zum jetztigen Zeitpunkt einfach noch nicht geplant

4

Hallo,
Also ich weiß nur von einer Freundin wie das bei ihr war. Sie hat zwar den Arbeitgeber nicht gewechselt, aber ihr zweites Kind bekommen, während sie noch in Elternzeit war und nicht wieder gearbeitet hatte. Sie hat dann die Elternzeit von Kind 1 zum Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 auslaufen lassen. Sie hat dann mutterscgaftsgeld für Kind 2 in der Höhe ihres Gehaltes bekommen, das sie vor Kind 1 verdient hat. Elterngeld hat sie allerdings dann nur den mindestsatz bekommen, da sie ja zwischen den Geburten nicht gearbeitet hat.

5

Vielen lieben dank...
Von Ende Elternzeit kind 1 bis zur geburt kind 2 wären es 3 monate. Würde noch ca 1,5 Monate arbeiten müssen bis zum erneuten mutterschutz...
Naja sollte es so sein werd ich mal bei der Elterngeldstelle anrufen... Hoffe dass ich dann nicht nur den mindestsatz von 300 euro bekomme.das wär nämlich dann schon echt knapp,da mein freund als Altenpfleger auch nicht mega verdient

6

Ich will dir da natürlich keine Angst machen, aber ich befürchte, dass du dann trotzdem nur den mindestsatz bekommst, Da du ja nur in den 3 Monaten dann was verdienst, zumindest wurde meiner Freundin gesagt, dass das Elterngeld nicht als Einkommen angerechnet wird.
Die Elterngeldstelle macht das leider nicht unbedingt zum Vorteil der Eltern. Ich selbst bin selbstständig und habe parallel noch in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet. Da werden dann nicht die letzten 12 Monate genommen, sondern das letzte Kalenderjahr. Da meine Tochter zu früh kam, wurde sie Ende Dezember 2016 geboren, Also war Grundlage zur Berechnung 2015. Problem mein Einkommen war 2016 etwa dreimal so viel wie 2015. Als ich das bei der Elterngeldstelle angesprochen habe, sagte mir die Frau dort ganz lapidar, dann haben Sie halt Pech gehabt.

weitere Kommentare laden
8

Das Elterngeld berechnet sich zwar aus den 12 Monaten vor Geburt, die ersten 12Monate (des schon vorhandenen Kindes) in denen Elterngeld bezogen wurde werden von der Berechnung ausgenommen. Wenn also dein Kind Nr.2 exakt 12 Monate nach Kind 1 zur Welt kommt wird dein Gehalt von dem Jahr vor Geburt des ersten Kindes genommen. Wenn dein erstes Kind wie in deinem Fall 15Monate alt ist wird die Zeit des Elterngeldes für die Berechnung ausgespart (3monate danach, 9 davor) dies gilt aber nicht wenn man sich das Elterngeld über einen längeren Zeitraum ausbezahlen lässt wie beim Elterngeld plus.

13

Ich wurde wieder schwanger, da war unser Kleiner 6 Monate alt. Sie sind knapp 15 Monate auseinander. Ich war dann auch noch 1,5 Monate arbeiten bis zum nächsten Mutterschutz und bekomme jetzt etwas mehr Elterngeld als beim ersten Kind wegen dem Geschwisterbonus.

LG

14

Vielen lieben dank😄
Jetzt bin ich doch was das finanzielle angeht etwas beruhigter