schwanger und in der pflege berufstätig

Hallo,
ich hab gestern erfahren das ich schwanger bin muss in 14 tagen wieder hin.
Mein Freund und ich sind überglücklich.
Unsere ganze Familie und Freunde freuen sich mit uns.

Ich hab nur eine sorge, ich arbeite in der Pflege im pflege heim, was darf ich und was nicht ??? Was muss die Firma tun?

vieleicht kann mir jemand helfen

libe grüsse

lauraleonie

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Du darfst nicht mehr schwer heben, das weiß ich...
Wie es ansonsten mit Kontakt mit Kot usw aussieht weiß ich leider nicht.

Hoffe da kann dir noch jemand helfen, aber damit die Mutterschutz Bestimmungen für dich gelten musst du es deinem Vorgesetzten sagen, damit er alles für dich umsetzen kann.

LG

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danke für deine antwort.

ja das wede ich machen am donertag tun

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Du musst gleich morgen früh mit Deinem Chef reden - Du darfst nur noch sehr bedingt arbeiten, insbesondere Kontakt mit Fäkalien ist verboten, das meint nicht nur Windeln, sondern auch Toilettenstühle reinigen oder Waschen.

Normalerweise bekommst Du ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgesprochen oder wirst in anderen bereichen eingesetzt (Büro oder Küche). Dazu braucht der Arbeitgeber eine einfache Bescheinigung vom Frauenarzt, mit vorraussichtlichem Geburtstermin und Schwangerschaftswoche.

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Also das mit dem beschäftigungsverbot finde ich etwas übertrieben, ich hab in meiner ersten ss als krankenschwester gearbeitet uind habe alles gemacht ausser schwer heben und den kontakt mit infektiösen patienten .
Es gibt da eine bestimmte regel das du nicht alleine auf station sein musst und keine nachtschicht etc. .
Du bist ja nicht krank sondern nur schwanger!!!!!!

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dazu muss ich sagen das bei mir auf den wohnbereich über die helfte schwere bewohner sind.
da ist das lagern schon schwer.

am we sind wir auf einer seite nr zu zweit und machen dann die schweren allein

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Ich war in beiden Schwangerschaften auf der Geriatrie. Die erste Schwangerschaft habe ich Stützpunkt gemacht und bei der Kleinen jetzt war ich erst krankgeschrieben und bin ab der 14. Woche ins BV. Meine ehemalige arbeitsKollegin, jetzt im Altenheim ist sofort ins BV. Sie sagt, bei ihr im heim bekommen das alle.
Herzlichen Glückwunsch!

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Hallo bin von Österreich
Als erstes musst du es deinen Arbeitgeber melden, sollte jetzt was passieren, und du hast es nicht gemeldet trägt er keine Verantwortung.

Erst danach kann er dich auf einen Schondienst geben.
Bei euch wird es doch ein Exemplar aufliegen was du darfst und was nicht oder.

kein Nachtdienst, keine Wochenende, kein Feiertag mehr, nur noch 8 Stundendienste von Montag bis Freitag
Nicht körperlich schwer arbeiten.
keine Infektiösen Patienten behandeln.

Ich habe Medis ausgeteilt, Leerbetten gemacht und essen eingegeben und arbeiten erledigt die für mich zumutbar waren http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11435&article_id=52138&_psmand=37

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Herzlichen Glückwunsch!

Bin Krankenschwester und Du dafst NICHT mehr:

-Nach 20 Uhr arbeiten
-alleine mehr als 5kg heben.
-Alleine arbeiten, egal in welcher Schicht
-Du musst nach 6 Tagen einen Tag frei haben
-Du musst 1h Pause machen, 30 min sind zu wenig
-Keine Tätigkeiten mit Blutkontakt (auch kein BZ messen etc)!
Eigentlich keine Tätigkeiten mit Urin und Stuhl (daran habe ich mich nicht gehalten, das wäre unmöglich)
- Tätigkeiten mit sonstigem Körpersekret (Wundflüssigkeit....)durchführen
- Spritzen geben, auch s.c. Spritzen wie z.B. Insulin oder Heparin geben
- Fahrtätigkeiten (falls du auch ambulante Pflege machst)
- Patienten mit HIV,HEP,Röteln, Windpocken (die letzten beiden sind im Heim zum Glück ja selten:-p) MRSA, sonstigen Keimen, falls bekann, betreuuen.

Alles Gute!

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Hallo,

erstmal herzlichen Glückwunsch zu dem kleinen Wunder :-)!

Ich habe in einer Kita gearbeitet und weil mir der Immunschutz gegen einen bestimmten Virus gefehlt hat, habe ich ohne Probleme ein Beschäftigungsverbot mit vollem Lohn (kriegt der Arbeitgeber von der Krankenkasse zurück) bis zum Mutterschutz bekommen.
Lass dich von deinem Frauenarzt beraten, krank geschrieben zu werden, ist zumindest vom Geld her blöd. Bei einem BV verfällt auch dein Urlaubsanspruch nicht (nach der Elternzeit, hab ich mal so im Kopf, bin aber im öffentlichen Dienst). Vielleicht ist es bei dir ja anders.

LG

Monika