Freiberuflich arbeiten in der Elternzeit

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe von jemanden der sich auskennt...

Ich möchte ab Februar bei meinem bisherigen Arbeitgeber (aber ein anderes Tochterunternehmen) wieder stundenweise einsteigen. Mein Chef wäre einverstanden, nur die Bezahlung ist unklar (im Rahmen eines 400€ Jobs, Teilzeitjob oder auf Rechnung).

Darf ich in der Elternzeit auch Freiberuflich arbeiten?
Weiß jemand wie man den Ertrag versteuern muß und ob man Kranken- und Rentenversicherung zahlen muss?
Lohnt sich das oder muss ich viel selbst versteuern?
Wohin könnte ich mich wenden um Infos übers Freiberuflersein (nur in der Elternzeit) zu bekommen ???

Vielen vielen Dank schon vorab.

Helean + #baby

1

hallo! ich bin selbst selbständig, seit angelina da ist, weil man da mit dem teilzeitstundensatz einfach mehr verdient als wenn man angestellt ist.

natürlich darfst du auf selbständiger basis arbeiten, wenn du erziehungsgeld oder elterngeld bekommst, darfst du nur mit den einnahmen auch nicht höher liegen als diese grenze, die da festgelegt ist (sorry, die weiß ich nicht, ich hab von vornherein nix bekommen).

du musst ein gewerbe anmelden und dann die üblichen 19 prozent umsatzsteuer (entspricht also der mwst.) auf deine einnahmen zahlen. gewerbesteuer zahlst du als unternehmen mit geringen einnahmen (unter 24.500 €) nicht!
krankenversichern musste ich mich selbst, wie das allerdings bei jemandem ist, der noch in der firma angestellt ist, weiß ich nicht - wer zahlt denn die krankenkassenbeiträge in der elternzeit? der arbeitgeber? ich zahle um die 270 € monatlich (AOK) - meine tochter ist da mitversichert. Rentenversichern musst du dich nicht - du hast bei Antritt deines Mutterschutzes ein Schreiben von der Rentenkasse bekommen, in dem steht, dass du eine bestimmte zeit von der rentenversicherung freigestellt bist und das der staat für dich übernimmt, weil in dieser hinsicht die erziehung der kinder auch als arbeit angesehen wird! aber auch sonst bist du als selbständige von der gesetzlichen rentenversicherung ausgeschlossen, heißt, du musst keine beiträge zahlen.

so, ich hoffe, ich konnte dir helfen und hab alles richtig erzählt, wenn jemand etwas besser weiß, bitte posten, nicht dass ich mist erzählt hab #hicks
so isses also zumindest bei mir!

lg und viel glück bei der "unternehmerschaft" - bianca

2

Hallo,

ich würde dir in dem Fall dringen zu einem Termin mit einem Steuerberater raten. Krankenversicherungspflichtig bist du, allerdings kann man sich Familienversichern lassen, wenn die Einnahmen unter einem bestimmten betrag liegen. Den erfährst du bei deiner Krankenkasse. 30 Stunden darfst du nicht überschreiten in der Elternzeit. Wie du versteuern musst, kommt drauf an, was du auch tatsächlcih tust. Entweder du mußt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz machen. Wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, muss du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und dann natürlich auch Umsatzsteuer zahlen, was nicht weiter schlimm ist, du musst nur drann denken alle 3 Monate. Besprich das alles mit einem Steuerberate, der kann dir die Vor- und Nachteile nennen.
Ich weiß allerdings nicht, ob es geht, in der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber freiberuflich zu arbeiten.

3

Hallo,

ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt, da ich auch vorhabe als Freiberufler während der Elternzeit zu arbeiten.

So lange ich die 30 Stunden Woche und 350 Euro im Monat verdienst nicht überschreite, bin ich weiterhin über meinen AG versichert und während der Erziehungszeit von den Beiträgen befreit.

Beim Finanzamt habe ich wegen der Versteuerung angefragt. Als Freiberufler muss ich nämlich kein Gewerbe anmelden. Allderings wird mein Verdinst mit dem meines Mannes zusammengerechnet laut FA. Schau mal unter www.geschäftsidee.de nach. Da stehen viele Antworten zu deinen Fragen im Forum.

Grüße
Cristina und Ruben (2)