Geteiltes Sorgerecht - Alternative???

Ich lebe mit meinem Freund und unserer Tochter glücklich zusammen. Das alleinige Sorgerecht habe ich.

Jetzt war ich mit unserer Tochter im KKH. Dabei wurde meinem Freund deutlich, dass er im Zweifelsfall nichts zu sagen hat - z. B. wenn ich nach einem Unfall im Koma liege., entscheidet ggf. das Jugendamt, was mit der Tochter wird. Er drängt jetzt auf gemeinsames Sorgerecht. Das möchte ich jedoch - aus verschiedenen Gründen nicht. Das hängt jedoch nicht damit zusammen, dass ich ihm nicht alle Rechte an seiner Tochter geben möchte. Kann ich ihm also irgendwo - ohne Sorgerechtserklärung, diese Rechte einräumen. Z. B. durch Patientenverfügung oder so?

LG H. #klee

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hallo,

sicherlich kannst du vollmachten ausstellen.#bla

was bei der sorgerechtsdiskussion meist vergessen wird: das Kind.#gruebel

Kinder merken ganz schnell, dass mam diejeniige ist, die die wichtigen dinge entscheidet und papa der ist, der nix zu sagen hat, wenns drauf ankommt. sowas prägt das vaterbild ganz entscheidend-#augen

im übrigen ist es ein "geteiltes sorgerecht" (mit der betonung auf teilen), sondern eine "gemeinsame sorge". Ein wichtiger Unterschied, wie ich finde.

Wenn ICH Vater wäre (also, gesetz dem Fall, ich wäre ein mann... ) und meine Freundin und die Mutter unseres gemeinsamen (!) Kindes würde mich derart in Rechten beschneiden wollen (und es geht mir grade nicht darum, dass das alleinige sorgerecht der mutter automatisch in kraft tritt, wenn das kind unehelich ist) , würde ich mir das Wort "Partnerschaft" nochmal gründlich überlegen.(und dann eine entscheidung fällen, b ich tatsächlich in einer partnerschaft lebe und ob ich das noch will) Denn Partnerschaft bedeutet gleichberechtigung und VERTRAUEN. (auch und gerade dem gemeinsamen kind gegenüber).#aha

Ich hoffe, das Du da wirklich (!) ganz triftige Gründe hast (Du musst Dich aber nicht rechtfertigen), denn irgendwann sürt deine tochter ganz genau, dass du ihrem papa nicht wirklich vertraust. und das hat eine ausstrahlende wirkung. Oft sind diese "Gründe", die manche Mütter haben, auf Vorurteilen und Ammenmärchen aufgebaut (weil einfach nict zutreffende "Tatsachen" zugrunde gelegt werden).

Aber hey:
Deine Entscheidung #blume

LG

Luise

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Du kannst problemlos solche Vollmachten für den Notfall ausstellen, ohne ihm das Sorgerecht zu übertragen. Wenn Du kein gutes Gefühl beim geteilten Sorgerecht hast, dann lass es bloß. Das bereust Du sonst später.

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Hallo,

also mein Partner und ich haben auch ein gemeinsames Kind, aber ich habe das alleinige Sorgerecht.

Wir wollten eigentlich das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt eintragen lassen, aber man stelle sich vor: Wir wurden von einem !!!Mann!!! beraten und er hat mir aus verschiedenen Gründen dringend davon abgeraten, das gemeinsam Sorgerecht zu erklären.

Er hat uns geraten, alles weitere über Vollmachten, Testament bzw. notariell beglaubigte Verfügungen zu regeln. Es lässt sich ja wirklich alles darüber regeln...wenn denn keiner der "Mitspieler" ein Problem damit hat.

Bei unserer KiÄ liegt eine Vollmacht für den Vater, Entscheidungen zu Behandlungen etc. zu treffen. Sollte Benjamin schwer erkranken und ins KH müssen, müssen die im KH ohnehin erst einmal behandeln und in der Zwischenzeit ist es kein Problem, dass durch die KiÄ die Vollmacht vorgelegt wird.

Per Verfügung geht das Sorgerecht automatisch auf den Vater über, sollte mir etwas schwerwiegendes passieren. Das Ganze ist dann zeitlich befristet, bis es mir wieder gut geht - im Todesfall ist es natürlich unbefristet.

Am Besten, Du machst einen Termin beim Jugendamt. Die können Dir dann ganz genau erklären, was Du wie regeln kannst, damit nicht Vater Staat (jetzt ja wohl Mutter Staat, dank A. Merkel ;-) ) Vormund Eures gemeinsamen Kindes wird und der leibliche Vater um das Sorgerecht kämpfen muss.

Dazu hat uns im Übrigen der Mann vom Jugendamt auch gesagt, dass das ohnehin nicht passiert, weil die Kinder grundsätzlich als Nächstes zum Vater gehen (oder eben - wenn der Vater nicht möchte/kann - zu anderen nahen Verwandten, wenn die das möchten und ihre Verwandtschaft natürlich nachweisen). Im Falle des Vaters vereinfacht sich das Prozedere dann ganz entscheidend durch eine vorliegende Vaterschaftsanerkennung.

Wie gesagt, suche das Gespräch mit dem Jugendamt. Die können das viel besser erklären als ich.

LG Kate75

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Hallo Kate,

bei uns ist es auch so wie bei Euch,
ledig-gemeinsames Kind-Sorgerecht habe ich.

Warum hat das Jugendamt davor abgeraten?#kratz
Wenn man heiratet bzw. bei der Geburt des Kindes schon verheiratet ist, dann haben ja auch beide das Sorgerecht.

Warum rät das Jugendamt dann bei einer "wilden Ehe" das ab?#augen

Grüsse Marion#blume

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Hallo Marion,

ich hoffe, Du liest das noch. Konnte leider nicht früher antworten.

Also: der gute !!!Mann!!! (ich muss das noch einmal betonen, weil ja sonst die Männer eher den betroffenen Männern beistehen) vom Jugendamt hat als hauptsächlichen Grund genannt, dass es quasi nicht rückgängig zu machen ist.

Ich muss dazu sagen, dass ich die treibende Kraft bei der ganzen Angelegenheit war; ich wollte, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben. Allerdings habe ich den Wunsch geäußert, für den Fall der Fälle das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich behalten zu wollen. Das geht allerdings seit einigen Jahren (2002???) nicht mehr. Entweder man hat gemeinsames Sorgerecht, oder man hat es nicht. Und das war der Punkt, an dem der JA-Mann dann sagte, er rät bei solchen Gedankengängen/in so einer Situation generell davon ab. Er meinte, sollten wir heiraten, hätten wir ohnehin automatisch gemeinsames Sorgerecht und wenn wir nicht heiraten wollten, hätte das wohl Gründe, die in der Beziehung lägen (Hobby-Psychologe, aber so abwegig ist das ja (leider) gar nicht) und dann sollte man das lassen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich wollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich allein behalten, damit ich im Fall der Trennung nicht betteln muss, um z. B. umziehen zu dürfen. Da mir das der Arbeit wegen relativ schnell passieren kann, wäre ich quasi mein Leben lang abhängig vom Vater des Kindes. Wenn er dann zum Umzug nein sagt, hab ich halt Pech. Unterhaltspflichtig ist er mir gegenüber trotzdem nicht, sondern nur dem Kind gegenüber, und ich hab dann das Problem, meinen und ja auch in Teilen den Lebensunterhalt meines Kindes zu finanzieren.

Da wir nicht vor haben, zu heiraten, haben wir für uns die Variante Verfügung mit notarieller Beglaubigung entschieden. Die Vaterschaft hatte ja mein LAG schon vor der Geburt unseres Sohnes anerkannt.

Sollten wir uns doch irgendwann entscheiden, zu heiraten, war das zwar "rausgeschmissenes Geld", aber es ist halt zurzeit die einzige Variante, mit der wir beide ohne negativen Hintergedanken leben können.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Naja, helfen sowieso nicht, aber vielleicht einige weitere Denkanstöße geben, um die Entscheidung zur Handlungsweise zu erleichtern und vor allem "dingfest" zu machen, so dass Du im Nachhinein das Ganze nicht bereust, weil Du einen Aspekt vielleicht übersehen hast.

LG Kate75