Wie funktioniert das mit den Kinderkrankentage?

Hi,

Die Frage steht ja schon oben, was muss man machen?
Wie sieht das eigl aus, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, das andere Elternteil und Kind privat?
Ich konnte bisher nur herauszufinden, das mein Mann wohl 4 Tage hat und ich gar keine. Und nun?
Wie habt ihr das, die ihr so eine Konstellation habt, gelöst?

LG Ghost

1

Hallo,die Kleine und ich sind privat versichert mein Mann allgemein.
Ich habe Kind-krank-Tage,mein Mann nicht.
Wenn sie krank ist,habe ich eine Bescheinigung vom Kinderarzt bekommen und diese bei meinem Arbeitgeber abgegeben.Wenn ich keine Tage mehr übrig hatte,keine Oma Zeit hatte musste ich mich krankschreiben lassen.
Urlaubstage habe ich als Lehrer keine,die man zur Not noch nehmen könnte.

5

Aber die Kind-Krank-Tage hast du nicht über die Versicherung, sondern aus Kulanz vom Arbeitgeber, oder?

6

Genau,die sind vom Arbeitgeber und auch deutlich weniger als „normal“.
Wenn sie gesetzlich versichert wäre,hätte ich keinen Anspruch.Zusätzlich hätten sie in der gesetzlichen Versicherung auch zahlen müssen.

weiteren Kommentar laden
2

War für uns ein Grund, das Kind mit in die gesetzliche Versicherung zu nehmen. Denn ja, wenn das Kind über einen Elternteil privat versichert ist, stehen den gesetzlich versicherten anderen Elternteil keine Kinderkrankentage zu.

3

Evtl ist dein Arbeitgeber kulant. Wir (arbeite in der Personalabteilung einer gr. Behörde) gewähren Eltern von privat versicherten Kinder die selbe Menge an Kind-krank-Tagen wir den gesetzlichen. Dann aber bezahlte Freistellung

4

Mein Sohn ist privat versichert beim Papa. Mir stehen keine Kind-Krank-Tage zu. Meinem Mann auch nicht, da es nicht versichert ist und der Arbeitgeber keine aus Kulanz gewährt.

Ich baue also dann Überstunden ab und arbeite teilweise im Homeoffice.

7

Bei uns sieht es so aus:
Kinder + ein Elternteil privat versichert
Anderer Elternteil gesetzlich
Wenn die Kinder krank sind, teilen wir die Zeiten. Der gesetzlich versicherte Elternteil kann auch mit einer Krankmeldung von Kinderarzt zuhause bleiben um die Kinder zu betreuen. Er kann aber kein Krankengeld von der Kasse dafür bekommen, das geht nur wenn das Kind gesetzlich versichert ist.
Was die geringen „kindkrank“-Tage für Beamte angeht: mal nachfragen, was die Personalabteilung sagt. Unsere Personalvertretung und -abteilung haben sich zum Beispiel darauf verständigt, dass eine geringere Gewährung von solchen Tagen für Beamte eine Diskriminierung gegenüber den Angestellten darstellen würde. Deshalb haben wir prinzipiell den gleichen Anspruch (unter weitergewährung der Bezüge). Brauchen wir mehr Tage können wir ggf unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen.