Tagesmutter Beitragszahlung

Hallo,

wir möchten unsere Tochter zur Tagesmutter geben, damit ich Vollzeit arbeiten gehen kann
Derzeit beziehe ich halbes ALG 1 (da ich derzeit Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe).

Nun ist es ja so, dass die Kosten einer Tagesmutter anhand des jährlichen Brutto Einkommens berechnet wird.

Meine Frage ist:

Zählt zu dem Brutto Einkommen nur das Einkommen meines Mannes? Oder wird das ALG 1 mit berechnet? Und wird das Kindergeld ebenfalls angerechnet?

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Ruf doch bei der Stelle, die die Plätze und Zuschüsse verwaltet mal direkt an 😉

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Bei uns steht das auf der Internet-Seite der Stadt.
Google doch mal „Elternbeiträge Tagesmutter/Tageseinrichtung und deine stadt“

Kindergeld ist bei uns kein Einkommen, ALG weiß ich nicht.

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Ich meine das ALG wird wie das Elterngeld angesehen. Es gilt generell als Einnahme, ist zwar steuerfrei, erhöht aber das Steuerbrutto.

Aber, wenn du arbeitest, dann beziehst du ja kein ALG mehr, oder? Dann eledigt sich das Thema doch.

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Ist das bei euch so? Bei uns werden die Kosten für die Tagesmutter nicht am Einkommen festgemacht sondern sind fix. Das ist wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Denke daher wird auch die Berechnung unterschiedlich sein und es keine allgemeingültige Antwort geben, so lange keiner weiß von welcher Stadt wir hier eigentlich sprechen.

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Da das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann, würde ich bei eurer Stadt anrufen und nachfragen. Allerdings sehe auch ich es so, dass sich die Frage spätestens dann erledigt, wenn du wieder arbeitest. Denn dann wird der Beitrag angehoben, egal ob du vorher ALG bezogen hast.