U3-Kind zuhause betreuen? (Finanzielle Konsequenzen)

Hallo,

Ich stehe vor der schweren Entscheidung die Krippeneingewöhnung meines Kindes (11 Monate) abzubrechen und es zuhause zu betreuen. Die Entscheidung hat Gründe und ich muss sie letztendlich alleine treffen... Allerdings bin ich erstaunlich ahnungslos was finanziell auf mich zukäme, wenn ich mein Kind weiterhin zuhause betreuen würde.

Ich habe keine Elternzeit (befristeter Vertrag lief am 31.12.2019 im Babyjahr aus) und beziehe Elterngeld bis Ende Juni. Ab Juli muss ich mich arbeitslos melden und beziehe dann ein Jahr Alg1. Was passiert, wenn ich mein Kind noch länger als ein Jahr zuhause betreuen muss? Muss ich mich selbst krankenversichern? Was kommt ansonsten noch finanziell auf mich zu? Rentenversicherung? Ich stehe da gerade auf dem sprichwörtlichen Schlauch... 🙈. Eigentlich KANN ich doch gar nicht Alg1 beziehen, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe, oder?

Kann mir jemand helfen? Gibt es eine Webseite, wo ich mich informieren kann?

Liebe Grüße

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Du hast dann keinen Anspruch auf ALG 1 aber du kannst alg 2 beziehen. Am besten du machst dir einen Termin bei Pro Familia die beraten kostenlos und helfen auch mit Anträgen.

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Zu wenig Infos.

Bist du verheiratet oder AE?

ALG 1 bekommst du nur wenn du einen Nachweis über die Kinderbetreuung hast.

Bist du verheiratet muss dein Mann für euch sorgen.

Bist du allein bekommst du ALG 2

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Ich bin verheiratet, also muss mein Mann für mich sorgen.

Muss ich mich dann selbst krankenversichern? Was ist mit den Rentenjahren? Zählt Kinderbetreuung da mit rein?

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Bei der Rentenversicherung kann ich dir noch helfen.
Aber Krankenversicherung kannst du über deinem Mann machen. Das ist dann eine Familienversicherung und kostenlos.

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Was sagt dein Mann dazu?

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Hallo,

wenn du nicht wenigstens für wenige Stunden einen Nachweis zur Kinderbetreuung aufbringen kannst, erhältst du kein ALG 1.

Sofern ihr unter gewisse Einkommensgrenzen liegt, könnt ihr Hartz 4 Aufstockung und ggf Wohngeld beantragen. Verdient dein Mann Zuviel, müsst ihr mit dem haushalten was ihr habt.

Krankenversicherung ist einfach in eine Familienversicherung für dich umzuwandeln.
Rentenversicherung: in dem Schreiben was du nach der Geburt bekamst, stand doch, dass dir 3 Jahre Durchschnittslohn berechnet werden. Dabei ist egal ob du eben 3 Jahre zu Hause bleibst oder nach einem Jahr wieder arbeiten gehst.

Gehe doch einfach zu gewöhnlichen Beratungsstellen.
Die kennen eigentlich die gängigsten Geldquellen und wo man was beantragt.
Die rechnen dir vorher auch schon aus, ob und wieviel Anspruch ihr haben werdet.

LG

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Eine Pro-Forma-Bescheinigung über Kinderbetreung, die tatsächlich nicht erfolgt, ist Betrug. Die Tatbestände des § 263 StGB wären relevant.

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Und was soll dein Kommentar mir nun sagen?
Schreibe ich, dass sie Falschaussagen tätigen soll? #kratz
Ich schreibe über die Voraussetzung für ALG 1 ohne zu werten oder Ratschläge zu geben.

Im übrigen zählt als vorhandene Kinderbetreuung auch schon, wenn Großeltern / Nachbarn etc schriftlich versichern, dass sie das Kind regelmäßig von x bis y Uhrzeit / Stunden betreuen können ;-)

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Sofern Dein Mann gesetzlich versichert ist, können das Kind und Du bei ihm mitversichert werden - wenn Du nicht mehr als 450€/Monat verdienst.

Dich kann niemand zwingen, vor dem 3. Geburtstag Deines Kindes wieder arbeiten zu gehen, das ist wichtig - denn:
verdient Dein Mann zu wenig um euch zu ernähren, wäre die erste Anlaufstelle die Wohngeldstelle, habt ihr auch dafür zu wenig Geld, dann ist das Jobcenter die erste Anlaufsstelle der Wahl.
Im Jobcenter/Alg2 muss man ja eigentlich auch arbeitswillig sein... es sei denn, das Kind ist unter 3 Jahren, dann müssen sie nur zahlen und dürfen im Gegenzug nichts fordern.

Rentenpunkte kriegst Du in der Zeit natürlich nur im Rahmen des Ausgleichs von Deinem Mann und für die Kindererziehung. Lediglich Kranken- und Pflegeversicherung wird durch den Mann oder die Elternzeit übernommen - ich glaube, deine ALG1-Ansprüche bleiben hiervon unberührt, bin mir aber nicht sicher, da ggfs. beim Arbeitsamt direkt (!) nachfragen, nicht beim Jobcenter - dort sind die meisten nur, damit sie nicht auf der anderen Seite des Schreibtischs landen.

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Arbeitsamt gibt es nicht mehr. Agentur für Arbeit (Anspruch auf Arbeitslosengeld) oder Jobcenter (Leistungen nach dem SGB II und die Mitarbeiter dort sind nicht aus Langeweile etc dort. In den Jobcentern herrscht massive Arbeitsbelastung und nicht jeder Antragsteller hält sich an übliche Umgangsformen. Nicht umsonst gibt es in den Dienststellen Sicherheitskräfte.)

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Eine Bekannte von mir hat nach einem Jahr Elternzeit/Geld auch ein Jahr ALG1 bezogen.
Sie ist zu den Terminen der Arbeitsagentur gegangen. Hat sich beworben.
Pädagoge+Bürokauffrau, vorher selbst bei der Arbeitsagentur tätig.

... Alle Vorstellungsgespräche die sie hatte, führten bei ihr leider nie zum Erfolg.... ...
Die Arbeitszeiten passten irgendwie nie oder die Chemie oder oder ... ...

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Um Arbeitslosengeld zu beziehen musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. eine Arbeitsstelle auch annehmen können, weil Kinderbetreung gesichert. Also bleibt Dir dann Leistungen nach dem SGB II zu beantragen. Was ist mit dem Kindsvater? Kommt dieser seinen finanziellen Verpflichtungen Euch gegenüber nach? Das Jobcenter wird das prüfen, er ist rechtlich zur Auskunft verpflichtet.

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Bist du verheiratet, alleinerziehend oder unverheiratet zusammenlebend?

Unverheiratet: solltest du dich dringend um eine Krankenversicherung kümmern.
Ab dem Moment wo dein Vertrag ausgelaufen ist.

Direkt mit der Krankenkasse sprechen, in wie weit du noch versichert bist, warst, wie du dich selbst versichern kannst.

Und auch, dass dein Kind bei dir familienversichert ist.


Wenn du verheiratet bist: informiert euch gemeinsam, ob du in die Familienversicherung deines Mannes wechseln kannst und wenn ja, wann dies stattfinden muss.

Und auch so, dass euer Kind bei ihm auch familienversichert ist.

Wenn er privat versichert ist, weitere Regelungen beachten.


ALG1 geht nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Manche möchten eine Bescheinung zum Krippenplatz/Tagesmutter, anderen Sachbearbeitern reicht ggf. die sichere Zusage, dass Großeltern x Stunden übernehmen können.
ALG 1 gibt es aber nur für die Zeit, in der die Betreuung gesichert ist. 20 Stunden Betreuung => ALG1 für 20 Stunden


Ob es Anträge für Zuschüsse gibt, ist regional unterschiedlich und hängt auch mit von der familiären Situation ab. Auch hier gibt es regionale Unterschiede.

Als erstes würde ich mich um die Krankenversicherung kümmern.
Das muss geregelt sein.

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Hallo,

so etwas würde ich nicht im Forum fragen, sondern mich ausschließlich fachlich korrekt beraten lassen mit Personen vis a vis.

LG