In der Ez schwanger und AG

Abend,
Ich hoffe ihr könnt mir nochmal helfen 🙈
Also ich bin noch in EZ bis März. Meine Situation ist etwas verstrickt. Wir üben gerade für Kind 2. Wollte eigentlich 2 Jahre abstand aber meine Chefin hat mir damals gesagt in der EZ das sie mich gerne kündigen würde (ich weiss es geht nicht so leicht aber sie hätte es schon hinbekommen, so löuft das eben bek uns) Jetzt hat sich die Situation plötzlich bei mir auf der Arbeit geändert und ich soll für 20-25Std zurück zur Arbeit kehren, weil Not am Mann ist..
Nun könnte es ja passieren, das ich bis März nochmal schwanger bin. Dann würde ich ja zurück bis zum Musch zur Arbeit gehen.

Wie ist das aber jetzt mit meinem Gehalt? Ich habe vorher 35Std gearbeitet aber noch nichts jetzt neu unterschrieben etc. 35 Std wird sie mir ganz sicher nicht geben. Kennt sich jemand mit sowas aus?

1

Also nach der EZ hast du ein recht auf 35std/Woche. Einigt ihr euch einvernehmlich dann kannst du natürlich auch 20-25std arbeiten.

Dein EG berechnet sich aus dem aktuellen Gehalt. Also wird es entsprechend weniger sein bei weniger Stunden.

Wenn du da wirklich arbeiten willst, aber lieber 35std dann wäre eine erneute Schwangerschaft bis März ein Kündigungsschutz. Wobei es auch ohne Schwangerschaft nicht so einfach ist einen zu kündigen

2

Sie wird mir keine 35Std geben. Ich weis das es nicht so einfach ist, aber wir sind ein kleiner Betrieb und sie würde mich defenitiv kündigen, wenn ich keine 25 Std arbeit einwilligen würde.

Wir haben zwar über Std Reduzierung gesprochen, aber ich habe weder zugesagt noch etwas unterschrieben. Und über Gehalt hierzu haben wir noch garnicht gesprochen.

Daher weis ich nicht, wie es dann sein wird.

10

Schwanger kann sie keine Kündigung durchbringen. Auser du verstößt gegen den Vertrag etc

3

Das kommt jetzt etwas drauf an wie du dir dein jetziges elterngeld auszahlen lassen hast. Es gibt ja die 12 basismonate. Die werden bei der Berechnung des neuen Elterngeldes ausgeklammert. Hast du elterngeld plus bezogen, fließt dies mit in die neue Berechnung ein. Ebenso die Monate die du bis muschu wieder arbeiten gehst.

Angenommen du wärst im Januar wieder schwanger und dein muschu würde im August anfangen (ich weiß das ist jetzt ziemlich grob.. )

Bsp 1:
Du bekommst bis März das basiselterngeld. Dann würden die 12 basisMonate ausgeklammert. Berechnet wird dann einmal Die Zeit vor der 1.ss und Die Zeit bis zum neuen muschu.

Bsp 2
Du hast erst basiselterngeld und dann elterngeld plus bezogen. Dann würden wieder die 12monate basiselterngeld ausgeklammert werden für die neue Berechnung aber die plus Monate werden mit eingerechnet.

In meinem Fall wäre es so.. ich hab mein elterngeld auf 1.5jahre auszahlen lassen. Das waren 6monate basiselterngeld und 12monate elterngeld plus. Würde ich jetzt in der Elternzeit schwanger werden wäre das finanziell der volle Reinfall. Da mir die 12 plus Monate mit angerechnet werden (je nach weite der Schwangerschaft)

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich ausdrücken 🙈🙈🙈

5

Genau so habe ich es auch verstanden

6

So wie du es ausgedrückt hast, stimmt es nicht, es werden bei einfach maximal die ersten 14 Monate EG Bezug ausgeklammert fürs neue Elterngeld.
Die plus Monate werden niemals in irgendwas miteinberechnet.
Dass das neue EG in deinem Beispiel niedrig wäre, liegt nicht daran, dass das EG in einer bestimmten Länge ausgezahlt wird, sondern einfach daran, dass kein Geld durch Erwerbstätigkeit nach dem 14. Lebensmonat verdient wird.

weitere Kommentare laden
4

Dir stehen 35 Stunden zu.
Mal nebenbei könntest du auch einfach ein 3tes Jahr Erziehungszeit dranhängen ohne dass der AG zustimmen muss (falls man vorher 2 Jahre hatte) und du hättest noch 1 ganzes Jahr Kündigungsschutz. Allerdings auch kein Geld.

16

Dass fällt raus, da ich keine 2 Jahre EZ hatte.

18

Was möchtest Du denn, und wieviel kannst Du arbeiten?

Wenn Deine Elternzeit endet und Du vorher nichts anderes unterschrieben hast, dann haben Du und Dein AG wieder Anspruch auf die Stunden aus Deinem Vertrag vor der Elternzeit. Ist die Betreuung des ersten Kindes so geregelt, dass Du 35 Stunden arbeiten könntest?

Bis Ende der Elternzeit könntest Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Das ist auf 30 Wochenstunden begrenzt. Wenn Du noch im Elterngeldbezug bist, müsstest Du den Verdienst angeben.

19

Ich könnte wieder voll Arbeiten gehen. Aber meine Chefin möchte mir keine Vollzeitstelle mehr geben. Ich weis viele sagen jetzt das es nicht so eknfach kst, aber ein Streit vor dem Arbeitsgericht kostet Zeit und Geld.

20

Deine Chefin muss Dir keine Vollzeitstelle geben, wenn Du eine hast. Nach der Elternzeit gilt der Vertrag von vor der Elternzeit wieder, und zwar für beide Seiten.