Kann Kindergarten usn ablehnen

Hallo, ich bin jetzt schon auf der Suche nach einem passenden Kindergarten für unseren Sohn(geht momentan in die Kita )
Da ich im November erstmal in Elternzeit bin ist während der Elternzeit natürlich kein problem vorhanden, aber ich muss nach 1-2JAhren auch wieder anfangen
Nun habe ich einen 70% Arbeitsvertrag , ich werden versuchen auf 50 % zu kommen, aber das wird sich schwirig gestalten, event. wird der Arbeitgeber das ablehnen.
Aufjedenfall hat unser Kindergarten in unserer Dorfgemeinde Öffnungszeiten bis 14.30Uhr....also mit 70% Job nicht machbar! (ist halt noch sehr dörflich hier, die meisten Mütter arbeiten nicht oder nur stundenweise), dann gäbe es den Kindergarten im umliegenden Dord(wir gehören zusammen zur Gemeinde) der lehnt uns ab mit dem Hinweis den Kindergarten im gleichen Dorf zu nehmen.
Aber ist ja auch nicht Sinn der Sache das ich nach der Elternzeit dann arbeitslos bin wegen den kurzen Zeiten .Ich habe niemand der jeden Nachmittag einspringen kann.
Kann mich der Andere Kindergarten wirklich ablehnen? (wie gesagt wir sind eine Gemeinde , bestehend aus 5 Dörfern)
Verstehe macnhmal nicht wie andere arbeitende Mütter das machen??#kratz

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Wann öffnet denn die Kita, kannst du evtl früher anfangen? hast du so weit bis zur Arbeit? Angenommen die Kita öffnet um 07:00Uhr dann wäre sie täglich 7,5 Std geöffnet, wären 37,5 Std/Woche.
Von einer 40 Std/Woche ausgehend wären 70% 28 Std wenn ich richtig gerechnet habe.

Falls es wirklich nicht geht:
Gäbe es bei euch alternativ Tagesmütter?

Lg

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In einer Nachbargemeinde ist es auch so, dass man nur einen Platz im Kindergarten des Teilorts in dem man wohnt bekommt. Egal welche Öffnungszeiten der hat und dass der Kita im Hauptort länger offen hat. Da ein Rechtsanspruch nur auf regelbetreuung besteht und die ja vermutlich bei euch gegeben sind, wirst du über den Rechtsweg nicht viel machen können. Such nochmals das Gespräch mit dem Träger. Schildere was du an Betreuungszeit brauchst und wo du das bekommst. Vielleicht haben sie ein Einsehen und machen eine Ausnahme?

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Also ich musste meinen Job kündigen und mir einen passenden Job während den Betreuungszeiten suchen. Das interessiert niemanden. Fakt ist/war: nur diese Plätze wären frei ..Also nach dem "friss oder stirb" Prinzip.

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Hierzu gibt es gerade ein interessantes Gerichtsurteil, dass gegen die Stadt Aachen ergangen ist. Die Eltern benötigten eine Kinderbetreuung bis 17.00 Uhr, alle Kitas schließen aber schon um 16.30 Uhr. Das Verwaltungsgericht in Aachen hat entschieden, dass der Betreuungsbedarf auch zu den erforderlichen Zeiten der Eltern passen muss und das die Stadt Aachen keine ausreichenden Gründe vorlegen konnte, warum dies nicht möglich sein sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt Aachen wird sicher ein Revisionsverfahren anstrengen, aber so kommt genau in dieses Thema gerade Bewegung rein. Hier auch eine Quelle https://www.sueddeutsche.de/news/panorama/prozesse---aachen-urteil-zu-kitaplatz-anspruch-betreuungszeit-nach-bedarf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180801-99-383092

Das hilft dir erst einmal nur bedingt, aber ich denke dein erster Ansprechpartner ist nicht der Kindergarten, sondern die Gemeinde, die für die Erfüllung des Betreuungsanspruchs zuständig ist. An diese solltest du dich wenden und ggf. mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung um Klärung die Situation und ggf. Prüfung einer Ausnahmegenehmigung zur Aufnahme im Kindergarten des Nachbardorfes bitten.

Alles Gute!