Hessen: Anspruch auf Zuschuss zur Tagesmutter in Elternzeit mit No. 2?

Hallo ihr Lieben,

in den nächsten Tagen dürfte sich No. 2 bei mir auf den Weg machen.

Derzeit ist mein Großer bei der Tagesmutter untergebracht. Hier in Frankfurt wird die Tagesmutter vom Stadtschulamt bezahlt, wir zahlen dann ein Betreuungsentgelt an das Stadtschulamt.

Meine Überlegung ist nun, ob ich weiterhin einen Anspruch auf die Bezuschussung der Betreuung durch die Tagesmutter habe oder nicht.

Teilweise habe ich gehört, dass nur noch ein reduzierter Anspruch besteht? Oder hat sich das durch die Gesetzesänderung, wonach jedem Kind über einem Jahr ein Betreuungsplatz zusteht, erledigt?

Über eure Antworten / Erfahrungen würde ich mich freuen.

tantessa

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hallo!
warum sollte dein großer überhauot zur TM, wenn du komplett zuhause bist? ich kann mir nicht vorstellen, dass der staat für sowas aufkommt.
lg & eine schöne, entspannte geburt :-)

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Solche Kommentare find ich so RICHTIG Scheiße!
1. Eine Betreuung des älteren Kindes ist ne riesige Entlastung für die Mama, die dann auch mal Zeit für das Kleine Kind hat
2. Ein Geschwisterchen zu bekommen ist eh schon eine riesige Umstellung für das Kind, warum dann auch noch den gewohnten Tagesablauf komplett ändern, ihm die "Freunde" und andere Gewohnte Dinge wegnehmen?

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Gesteh doch bitte anderen eine eigene Meinung zu.
Ich bin auch der Ansicht, dass nicht jede Bequemlichkeit staatlich finanziert werden muß
und wenn die einzige Freude für ein Kleinkind der Aufenthalt in "Fremd"betreuung ist, läuft innerhalb der Familie nicht alles so ganz rund, oder?

gruß,

W

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Du hast nach dem Mutterschutz einen Anspruch auf Mindestbetreuung.

Bei uns sind das 6h/Tag.

VG

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Da so Sachen eh überall anders geregelt sind, ruf doch einfach beim Stadtschulamt an und frag nach!

Hier können 10 Leute 10 verschiedene Antworten geben und du bist immer noch nicht schlauer:-)

lg, verena

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Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für eure Antworten.

Hier meine Erkenntnisse aus dem WWW:
In Frankfurt ist es so, dass man einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz von 4 Stunden/ Tag hat, egal was man dann so treibt. Mehr gibt es nur, wenn man arbeitet/studiert/sich fortbildet usw.

Wobei ich meine, dass die Betreuung eines Säuglings ja jetzt nicht gerade nur Wellness und Erholung ist. Da bin ich schon froh, dass der Große bei der Tagesmutter, die er heiß und innig liebt, volle Aufmerksamkeit und einen schönen Platz zum Spielen hat.

bis bald

tantessa

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Hallo, der gesetzliche Anspruch ist ja ein Halbtagsplatz (also 4 Stunden). Der wird auf jeden Fall bezuschusst. Ob Frankfurt mehr zahlt, musst du dort erfragen, weil es hier ja in jeder Stadt anders gehandhabt wird.

VG
B

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Sind 4h nicht schon wirklich ausreichend, wenn man bedenkt, dass ein Elternteil komplett Zuhause ist?
Überleg Dir mal, was "den Staat" die Betreuung eines Säuglinges noch kosten soll...

LG

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