Tagespflege bei erneuter Schwangerschaft (gerne auch Tagesmütter)

Hallo, ich habe ja schon mal gelesen das hier auch einige Tagesmütter unterwegs sind, ich hätte da mal eine frage.Meine Tochter 16 Monate geht nun seit ich arbeiten gehe zu einer Super Tagesmutter , sie geht 4tage die Woche dort hin.Das Jugendamt übernimmt bei uns einen gewissen Anteil der kosten (wir sind beide bberufstätig und haben dadurch kein sehr hohes Einkommen) Meine Tochter ist total gerne dort und die anderen Kinder findet sie auch Super.Jetzt ist es so das baby Nr 2 unterwegs ist. ,jetzt die eigentliche frage ,bekommen wir den Zuschuss auch wenn ich eventuell in elternzeit gehe ? oder fällt der Zuschuss komplett weg und wir müssten in dem fall das wir die kleine bei der Tagesmutter lassen alles selbst zahlen?Ich will der kleinen nicht einfach ihre Tagesmutter und tagesgeschwister wieder weg nehmen, aber ich glaub wenn ich in elternzeit gehe und wir keinen Zuschuss bekommen, dann werden wir uns das nicht leisten können.Kennt ich hier jemand damit aus und kann mir weiter helfen?

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Hallo,

ab dem ersen Geburtstag besteht doch ein Rechtsanspruch. Und der Elternbeitrag ist Einkommensabhängig. Wenn Du in Elternzeit sein wirst, ist Euer Einkommen doch geringer als jetzt, also wird Euer Elternbeitrag nicht steigen.

Vielleicht könnte es sein, dass Du sie nicht mehr 45 Stunden/Woche, sondern nur noch tgl. vormittags betreuen lassen kannst, aber ich denke nicht, dass die Betreuung komplett gestrichen wird.

Frag doch einfach bei Eurer Stelle im Jugendamt nach. Machst Du davon abhängig, ob Kind Nummer zwei zur Welt kommen darf?

LG Andrea

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Ruf doch beim JA an.

Hier in HH bekommen wir in der gleichen Situation für die ersten 4 Monate nach der Geburt von Nr.2 die alte Stundenzahl bewilligt (nutzen wir nur im Notfall aus, aber ist ja trotzdem gut, anfangs Unterstützungsmöglichkeit in der Hinterhand zu haben. Hingehen wird er auch auf jeden Fall täglich). Danach bekommen wir 25 Wochenstunden bezuschusst (in HH sind diese jedoch eh kostenlos#pro)
#winke

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Sorry, bin in der Zeile verrutscht.#sorry Wollte der TE antworten...

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Hi,

Du hast einen Anspruch auf eine wöchentliche Betreuung von 20-25 Stunden, das musst Du mit dem Jugendamt klären, die die Tagesmutter ja auch bezuschussen. Je nach Einkommen wird auch die Höhe des Kostenbeitrages ermittelt.

Bin in der gleichen Situation und meine Maus geht jetzt wöchentlich 25 Stunden zur TaMu, weil ich sie auch nicht einfach "rausreissen" wollte.

Du wirst wieder einen neuen Antrag stellen müssen, beachte also die Bearbeitungsdauer ... am besten beim JA anrufen, Antrag zuschicken lassen und gleich alles fix machen, soweit möglich. Allerdings wollen die ja so viel Kram haben, den man noch nicht einreichen kann (Bescheinigung über die Höhe des Elterngeldes - das kannst Du ja noch nicht einreichen). In unserem Fall ist es so, dass wir zunächst - bis der Antrag fertig bearbeitet ist - in Vorleistung gehen, sonst steht ja die TaMu ohne ihren Verdienst da, was ich sehr blöd fände...

LG Daniela

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Ich werd morgen mal nachfragen, aber besonders nett sind die beibuns beim JA net. Echt schlimm.
Eine Gemeinde weiter ist alles so einfach.