Ärger mit Babyone

Hallo ihr Lieben

Muss mich hier mal ein bissl ausheulen

Wir haben vor einem Monat bei Babyone einen recht teuren Buggy für den Urlaub gekauft. Am dritten Tag im Urlaub ist uns erst der Bügel an einer Seite abgebrochen paar Minuten später ist das komplette Einklappgelenk auseinandergefallen. Den Buggy konnte man natürlich gar nicht mehr verwenden und es war schon ärgerlich,da wir diesen wirklich gebraucht haben.Aber gut,sowas kann nun mal passieren.

Wieder zu Hause sind wir am nächsten Tag direkt zu Babyone gefahren und wollten diesen reklamieren. Die Filialleiterin hat uns darauf hingewiesen,dass dieser zur Reparatur eingeschickt wird. Aber da wir noch in der Garantiezeit sind und nach Paragraph 439 BGB das Recht auf Nacherfüllung haben (wir können es uns aussuchen ob neue Ware oder Reparatur),wollten wir einen neuen Buggy. Die Frau hat sich geweigert und sprach dann von den AGB's, dass es so drinstehen würde. Wir haben ihr versucht zu erklären, dass diese hier nicht wirksam sind,da das Gesetz greift. Sie wollte allerdings nichts davon wissen. Letztendlich meinte sie,dass sie sich beim Händler erkundigen muss,wenn der bereit ist einen neuen Buggy zu schicken,dann würden auch einen bekommen. Häh? Was haben wir denn mit dem Händler zu tun ? Mein Mann meinte dann nach ner Stunde,dass wir so nicht weiterkommen, und dass er sich die Meinung von einem Fachmann holen würde. Die Frau ist dann komplett ausgetickt, hat uns angeschrien ,dass wir sie ausreden lassen und ihr ja nicht mit Anwalt oder Gericht drohen sollen. Wir haben sie bestimmt zwei Minuten wie versteinert angeguckt. Ihr hat weder jemand gedroht noch sie nicht ausreden lassen. Naja. Den Buggy haben wir wieder mitgenommen ( sie wollte drauf bestehen,dass wir den hier lassen da dieser ja eh kaputt sei und wir nichts damit anfangen könnten).
Mein Mann hat am selben Tag einen Brief verfasst mit einer Fristsetzung von 14 Tagen und hat alle wirksamen Paragraphen des BGB rausgesucht und alles noch mal schriftlich erklärt. Gestern haben wir der Frau diesen Brief abgegeben. Sie hat ihn sich durchgelesen und gemeint,dass ja das mit der Reparatur hier steht. Mein Mann erklärte noch mal,dass wir als Käufer die Wahl haben:entweder neue mangelfreie Wäre oder Reparatur. Sie hat uns nur böse angeguckt und gemeint,dass wir überhaupt keine Wahl hätten und wir das nicht zu bestimmen haben,wie es gehandhabt wird. Dann ist sie einfach gegangen mit den Worten,dass sie ja jetzt 14Tage Zeit hat,es abzuklären.

So nun sind wir mal gespannt,wie es weitergeht. Mir war klar,dass der Service bei Babyone nicht der Beste ist,aber sowas.....das ärgert mich einfach nur.
Sorry,dass es etwas lang geworden ist. Musste es einfach mal loswerden.

LG

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Hallo

nun wenn man sich so aufführt wie du, sollte man die Texte auch verstehen.

Erstmal ist völlig egal ob du Garantie hast. Denn Garantie hast du nur beim Hersteller. Babyone hat nichts mit der Garantie zutun. Garantie ist was freiwilliges.

Was du hast ist Gewährleistung und was völlig anderes. Denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei § der Nacherfüllung darf auch nicht der Kunde entscheiden, sondern der Verkäufer. Erst wenn es zu einer dritten Beanspruchung der Gewährleistung beim gleichen Teil kommt, hast du ein ein Anrecht auf einen neuen Buggy.

Die Verkäuferin hat völlig richtig reagiert.

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http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Bei Abschnitt 1 steht ganz klar,dass der Käufer die Wahl hat.

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Nun man sollte schon den ganzen § lesen und nicht nur den ersten.

Den im dritten steht ganz klar das der Verkäufer dir keinen neuen Buggy geben muss wenn dieses unverhältnismäßig ist und der Buggy reapiert werden kann.

Denn wenn nur Abs gelten würden, würde das heißen das z. B. bei einem Kinderwagen für 1.000 € dieser zurückgenommen werden muss, wenn dort z. B. das Verdeck nicht in Ordnung ist und für 20 € reapiert werden kann.

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1

Hast du dich denn beim Anwalt erkundigt?
Denn soweit ich weiß muß babyone erstmal nur dafür sorgen das der buggy repariert wird und dir einen Leihwagen geben

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Huhu....

Wir haben uns tatsächlich erkundigt und haben das Recht es uns auszusuchen: entweder Reparatur oder neuer Buggy.

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Dann hat man euch falsch beraten. Der Händler hat zweimal das Recht auf Reperatur, erst danach könnt ihr Ersatz verlangen bzw Geld zurück verlangen.

Das lernt man in Wirtschaftslehre in der ersten Stunde.

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2

Sorry, aber für dieses riiiiesen TamTam hab ich jetzt kein Verständnis.
Klar, wärs schöner wenn ihr einen neuen bekommen hättet und es ist doof das ihr jetzt keinen bekommen habt.
ABER: die zeit die ihr da jetzt Theater macht und warten müsst, hätte es sicher auch gebraucht um den Wagen zu reparieren.

Jetzt habt ihr gar keinen und wenn's doof läuft, müsst ihr ihn trotzdem reparieren lassen und nochmal länger warten.
Aber gut, es gibt eben immer diese Leute die aus einer Mücke einen Elefanten machen und denken der Kunde sei König, ist er nämlich nicht. ;-)
Komme selbst aus dem EH.

Würden mir Kunden direkt Paragraphen um die Ohren hauen, bin sicher auch nicht mehr, deren Lieblingsverkäuferin.

Wie's in den Wald reinshallt, schalts auch wieder raus.

LG bellis #winke

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Huhu....

Wäre es ein billiges Teil,würde ich wahrscheinlich erst gar nicht hingehen. Aber bei nem 200€ Buggy,der nach drei Tagen den Geist aufgibt? Hmm...

Außerdem wollte die Frau kein Kompromiss nichts schließen...bin mir nicht mal sicher ob sie uns überhaupt zugehört hat. Und wenn ich schon das Recht habe,warum sollte ich davon kein Gebrauch machen können? Ich muss mich nicht mit dem zufrieden geben,was sie uns vorschlägt.

LG

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Ich sehe das anders. Erstens nutzen viel zu wenige Kunden ihr Recht auf Reklamation und zweitens versuchen viele Händler Kunden die ihr Recht in Anspruch nehmen abzuwürgen. Manche Verkäufer(innen) kennen nicht mal den Unterschied zwischen Umtausch und Reklamation.

Ob sie die Wahl hat ob Reperatur oder neu kann ich nicht beurteilen, aber ich persönlich finde es richtig sein Recht einzufordern.

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5

Also ich kann die Verkäuferin verstehen.

Wer geht denn in einen Laden um etwas zu reklamieren und wirft erst mal mit Gesetzestexten um sich?? Da würd ich glaub auch erst mal austicken und die Welt nicht mehr verstehen.
Die Verkäuferin kann euch doch nicht einfach einen neuen Wagen mitgeben, wenn sie nicht mal weiß ob sie ihn ersetzt bekommt.

Einen reparierten/gebrauchten Wagen kann sie auch schlecht verkaufen. Da geht es ja auch um Umsatz und existenz...

Hättet ihr ihn einfach einschicken lassen, wäre der Wagen wahrscheinlich schon längst wieder bei euch. Wahrscheinlich hätte es der Hersteller sogar einfach nur durch einen neuen ersetzt. Heutzutage lohnt sich doch kaum noch die Reperatur eines Produkts für den Hersteller.

6

Huhu...

Das mit den Gesetztestexten kam erst in schriftlicher Form. Beim ersten mal wurde nichts davon gesagt,nur das wir lediglich das Recht dazu haben, uns einen neuen aushändigen zu lassen,da die Pflicht des Kaufvertrags von Seite des Händlers nicht erfüllt wurde...

Und die Gefahr,dass sie keinen neuen bekommt(vom Händler),wenn sie uns einen neuen aushändigt,das ist nun mal ein Risiko,den sie eingehen muss. Aber da ich ja nichts mit dem Hersteller zu tun habe, ist es eine Sache zwischen dem Hersteller und dem Händler.

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Der Verkäufering gegenüber sollte man die Gesetzestexte nicht erwähnen müssen, weil sie es von sich aus wissen sollte - das ist ihr Job!

Na du bist lustig, auf der einen Seite sagt du, dass es bei der Verkäuferin und "Umsatz und Existenz" geht und auf der anderen, soll der Händler dann den Wagen austauschen...bei dem geht es auch um Existenz und Umsatz.

Die Verkäuferin muss zusehene, dass sie ordentliche Ware vom Händler bekommt und wie sie die ersetzt bekommt. DAS ist nicht Sache des Kunden. Dessen Absprechpartner ist in dem Fall die Verkäuferin...

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Hi,
bei meiner Recht Vorlesung, hieß es immer, dass man die ersten 6 Monate die Beweislastumkehr hat, also der Verkäufer muss beweisen, dass der Käufer was falsch gemacht hat in der Handhabung (um nicht zahlen zu müssen). Ansonsten habe ihr das Recht auf Nacherfüllung, das kann auch Reparatur sein. Erst wenn mehrmals die Nacherfüllung scheitert, dann könnt ihr vom Kauf zurücktreten. Was ist so schlimm an einer Reparatur? Ich hätte von Babyone eher erwartet, dass ich einen Ersatz-Buggy für die Reparaturzeit bekomme.
Meine Recht Vorlesung ist auch schon 8 Jahre her, vielleicht hat sich da mittlerweile was geändert....

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Huhu...

Genau...die ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen,dass er eine mangelfreie Ware verkauft hat. Da dies nicht beweisbar ist, kommt das Recht auf Nacherfüllung : Da kann der Käufer dann entscheiden, entweder Lieferung einer mangelfreien Ware oder Reparatur.

Reparatur möchten wir nicht. Hatten das schon ( in derselben Filiale), wo uns nach der Reparatur der komplette Griff am Kinderwagen abgebrochen ist mit Kind ! drin ( ich stand mir dem abgebrochem Griff und der Wagen ist weitergerollt). Da hatten wir auch jede Menge Stress damit,aber das ist eine andere Geschichte.

LG

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Falsch, nicht DU hast die Wahl sondern der Hersteller. Der kann dir entweder den Wagen reparieren oder einen neuen geben.

Ein Recht auf direkten Umtausch oder Geld zurück hast du NICHT.

Und erst Recht nicht ohne das der Herteller den Wagen überhaupt gesehen hat.

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Das ist schlichtweg nicht richtig!

Der Händler darf erst versuchen, die Ware zu reparieren oder einen Ersatz anzubieten. Wenn beides nicht klappt, kannst du einen Preisnachlass aushandeln oder die Ware gegen Geld zurückgeben.

Wenn babyone eine Reparatur anbietet, ist das ihr gutes Recht!

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Ich hätte erst gar nicht eine Stunde rumgefaselt. Viele Händler stellen sich doof und versuchen den Kunden zu verarschen und sich als Opfer darszustellen. Das ist gängige Praxis...lass dich nicht bequatschen.

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Nan sollte schon den ganzen § zuende lesen

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Nö, den hätte ich in dem fall sowieso nciht angewandt.

Sondern (2) 3. :

http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Find DU mal den Richter, der nicht durchpeitscht, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten darf ohne, dass vorher in irgendeiner Form Nacherfüllung betrieben wurde, wenn bei einem Kinderwagen das Klappgelenk kaputt geht. Im Ernstfall sitzt da nämlich das Kind drin und das wäre sehr unlustig, wenn der Wagen dann zusammenklappt.

Ansonsten: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=137%20C%20436/09

Bei einer Nutzdauer von popligen 3 Tagen, dürfte sie damit auch fast den vollen Kaufpreis zurückbekommen und hätte sich dann schön einen anderen Wagen kaufen können, am besten nicht bei Babyone...

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Das kann ich jetzt gar nicht nachvollziehen...

Wir sind mit unserem Kiwa 1 Monat vor Ablauf der Garantiefrist hin weil ein Knopf manchmal klemmte. Als ich es vorführen wollte klemmte er natürlich nicht. Trotzdem hat mir die Verkäuferin bei babyone geglaubt, den Wagen eingeschickt und mir einen Leihbuggy gegeben. Vom Hersteller habe ich dann einen nagelneuen Kiwa bekommen, weil wohl meiner unterwegs irgendwie "verloren" gegangen ist (keine Ahnung was genau da schief lief, aber ist mir auch egal, ich hab ja nach zwei Jahren nochmal nen nagelneuen Kiwa bekommen, und natürlich auch das neue Modell).

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Wir hatten das selbe bei babyone mit unserem Kinderwagen. Baby kam, wagen abgeholt , 10 Tage später fiel der Reifen ab.
Wir haben mt der Verkäuferin auch ewig diskutiert das wir den Wagen ja gern reparieren lassen , wir aber gerne mit dem Baby raus wollen, was man da machen könnte.
Erst als der Filialleiter dazu kam , bekamen wir einen Ersatz für das kaputte Unterteil geliehen.
Die Reparatur dauerte dann auch 8 Wochen.

Ich wünsch euch viel Erfolg