Elterngeldfrage - Selbständig und Verlust

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage zum Elterngeld. Da ich selbständig bin, konnte ich im Vorfeld nicht wirklich sagen, was ich im Bewilligungszeitraum verdienen werde. Ich habe mal 200 Euro pro Monat angegeben. Habe nun aber die Gewinn-Verlust-Rechnung von meinem Steuerberater (der mir die Buchhaltung macht) bekommen und gesehen, dass ich in dem Jahr sogar Verlust gemacht habe!

Meine Frage wäre nun: bekomme ich die 200 Euro, die ich angegeben habe und die mir ja abgerechnet wurden, erstattet?

Wie ist das mit Verlusten im Bewilligungszeitraum? Weiß das jemand?

Danke und liebe Grüße

Li

1

Dazu frag mal deinen Steurberater und du musst der Berechnungsstelle sagen das du Verlust gefahren hast. Aber du musst doch zwei Sachen angeben beim Ausfüllen einmal die letzen 12 Monate deines verdienstes danach wird ja die Höhe berhaupt berechnet und dann musst du angeben was du wärend des Elterngeldbezugs verdienen wirst ungefähr. Und wenn das verlust ist wirst du mindestens 300 Euro bekommen egal was du im Vorjahr verdient hast weil du ja nun verlust gefahren bist oder bekommst auch mehr als 300 euro. Ich hatte mehr als 300 euro.

Liebe Grüße

2

Hallo

neee, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.

Ich habe 2007 viel verdient und dementsprechend viel Elterngeld bekommen.

Da ich vorhatte in der Elterngeldzeit ein bisschen zu arbeiten, habe ich angegeben, dass ich etwa 200 Euro pro Monat dazu verdienen werde. Die wurden mir dann ja bei der Berechnung der monatlichen Elterngeldsumme abgezogen (oder?)

Leider habe ich dann mehr ausgegeben als ich selbst zum Arbeiten gekommen bin und habe somit in dem Bewilligungszeitraum Verlust gemacht.

Nun war meine Frage, ob ich dann die 200 Euro monatlich, die ich angegeben hatte, zurückbekomme (weil die mir ja vom Elterngeld vorher abgezogen wurden).

Verstehst Du was ich meine?

Nehmen wir an, ich habe 1000 Euro Elterngeld bekommen, hätte aber 1200 bekommen sollen (wenn ich 0 Euro als Zuverdienst im Antrag angegeben hätte). Nun habe ich die 200 Euro ja monatlich gar nicht verdient (im Gegenteil, habe ja sogar noch Velust gemacht :-( ) und somit wäre meine Frage, ob ich die 200 Euro, die ich weniger bekommen habe, noch erstattet bekäme...

Verstanden?

Danke und liebe Grüße

Li

3

hallo!

ja eigentlich chon.
du wirst einen vorläufigen Bescheid bekomme nahbe nudn muß nun was nachreichen (EÜR oder ähnliches) und danach wird dann das TATSÄCHLICHE Elterngeld berechet. hättest du mehr verdient, hättest du nachzahlen müssen, hast du wengier Verdinet (verlust ist dein problem), dann bekommste es nachgezahlt!

lisasimpson

weitere Kommentare laden