Mutterschutzgesetz Heben und Tragen

Hey ihr Lieben,

ich bin heute in die 6. SSW gerutscht, hatte im Dezember eine Fehlgeburt in der 10. Woche. Ich hoffe sehr, dass diesmal alles gut geht!!!

Nun meine Frage: Ich arbeite als Kamerafrau beim Regionalfernsehen. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht Bescheid über die Schwangerschaft, da ich ja selbst noch nicht mal weiß ob alles ok ist. Meinen ersten Ultraschall habe ich in der 9. Woche.
Ich bin täglich auf Dreh mit Kamera (3,9 kg) und Stativ (5,5 kg) und hebe und bewege deshalb regelmäßig 9,4 kg. Das Heben passiert nach jeder 2. bis 3. Kameraeinstellung um die Perspektive zu wechseln und pro Dreh(tag) damit ca. 30 Mal.

Im Mutterschutzgesetz steht: "Schwere körperliche Arbeit ist für schwangere Frauen nach § 11 Abs. 5 Nr. 1 MuSchG
nicht gestattet. Sie dürfen insbesondere keine Arbeiten ausführen, bei denen sie regel-
mäßig (in der Regel mehr als 2-3 mal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg von Hand
heben, halten, bewegen oder befördern müssen. Das Heben, Halten, Bewegen oder
Befördern von Lasten über 10 kg ist für Schwangere nicht erlaubt."

Muss ich meinem Arbeitgeber jetzt SOFORT mitteilen, dass ich schwanger bin? Ich lese das so, dass ich mit meiner Arbeit eben in eine solch verbotene Tätigkeit reinfalle.
Kann ich alternativ auch noch bis zur 12. Woche abwarten und es meinem Arbeitgeber dann mitteilen? Ich denke er wird nicht sonderlich erfreut reagieren und die Situation eher runterspielen.

LG :-)

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Natürlich kannst du warten, es kann sich keiner zwingen die SS zu verkündigen.

Jede Schwangere mit dem zweiten Kind mit kurzem Abstand schleppt mehr als die 10 kg. Es gäbe keine Geschwister, wenn das so gefährlich wäre ;-)

Vielleicht kannst du ja die nächsten Wochen ein bisschen auf Rückenschmerzen machen und dir helfen lassen beim Heben? Du bist ja nicht alleine vor Ort oder?

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Hi,

aaaaaaalso, du kannst es so oder so machen😅
Im Grunde je nachdem, wie sehr dich die Heberei belastet - hast du keine Lust mehr drauf, dann sag es jetzt und dein AG muss einen geeigneten Arbeitsplatz für dich schaffen oder du sagst nichts, weil es dich nicht stört.
10 Kilo sind jedenfalls nicht die Welt, da wiegt meine Tochter deutlich mehr und die hebe ich pro Tage viele viele viele Male hoch oder trage sie in der Trage.
Einkäufe wiegen je meist auch über 5 bzw. 10 kg.
Also gefährlich ist es erstmal nicht, es geht bei dieser Vorgabe auch nicht darum, einer möglichen Fehlgeburt vorzubeugen, sondern vielmehr darum, dass sich bereits ganz früh in der Schwangerschaft, durch die Hormone, alles erweicht und lockert, wodurch es beim Heben von Lasten schneller zu Verletzungen kommen kann.
Wenn du erstmal nichts sagen willst, dann achte auf dich und dein Körpergefühl, merkst du es geht nicht mehr, dann lass es.

Ich habe meinem AG ganz bewusst (ok und weil ich Angst vor einer erneuten negativen Reaktion hatte) bis zum Beginn der 11. Woche nichts gesagt (hätte kein Laborpraktikum angestanden, hätte ich noch länger gewartet) weil ich ab dem Zeitpunkt in den Innendienst verbannt werde und ich hasse den ID - Schreibtischarbeit bäh 😅

Alles gute für dich und deine Schwangerschaft.

LG Ghost mit ❤️ 22 Monate und 🥜 11+5

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Die 5 bzw. 10 kg Regelung im Gesetz ist eine willkürlich erfundene Zahl, für die es keine Studien oder Belege gibt, dass alles darüber gefährlich wäre - vor allem, wenn man die Lasten gewohnt ist.
Wie in den meisten Fällen geht man bei Schwangeren einfach auf „Nummer sicher“.

Bleibt also dir überlassen es jetzt schon zu melden oder noch abzuwarten. ☺️

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Ganz so willkürlich ist es nicht. Denn allen Patienten mit Beckenbodenschwäche und/ oder Operationen diesbezüglich ist ausdrückliches tragen von mehr als 5kg untersagt. Daher kommen diese 5kg.

In der SS wird alles " weicher " und die Gefahr einer Beckenbodenschwäche ist deutlich größer als normal und erhöht sich zusätzlich später noch durch das Gewicht des Kindes.
Beim Heben wird der Beckenboden belastet, was dadurch eine Gebärmuttersenkung etc in deinen späteren Lebensjahren verursachen kann. Die Belastung des Beckenbodens kann eine Inkontinenz begünstigen.

Ist nicht unwichtig auf jedenfall. Es gibt sehr viele Mütter ,die nach der SS und Geburt darunter leiden, ist nur häufig ein Tabuthema. Für die SS /das Baby ist es irrelevant, aber kann halt bleibende Inkontinenz zur Folge haben, die oft nicht durch das bekannte Beckenbodentraining reversibel ist sondern erst durch eine OP.

Ich würde meine Entsxheidung wegen der Arbeit danach treffen wie gut du deinen Beckenboden einschätzt, manche haben einen super BB und alles ist gut und manche sind da ja auch genetisch vorbelastet und dann wäre es besser, es frühzeitig zu sagen.

Bearbeitet von Chrissi297
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Du kannst nur von dem Mutterschutzgesetz profitieren, wenn du es dem AG mitteilst, dass du schwanger bist.
Ich habe es bereits in der 7. Woche meinem AG mitgeteilt , weil mir das sonst zu unsicher gewesen wäre , die ganzen Aufgaben zu übernehmen