Steuerklassenwechsel vor Schwangerschaft sinnvoll?

Hallo zusammen, wir arbeiten aktuell am 2. Kind :-) Allerdings sind wir uns unsicher mit der Steuerklasse.
Aktuell arbeite ich in Teilzeit und bin in 5 & mein Mann Vollzeit in 3. So haben WIR am meisten € raus.
Jetzt lese ich überall, dass immer die Frauen bzw. die die in Elternzeit gehen, in die 3 wechseln, damit sie mehr Elterngeld bekommen. Ja bzgl Elterngeld macht es ja auch Sinn aber dadurch hat der Mann ja weniger raus und somit auch beide als Paar in Summe weniger oder sehe ich das falsch?

Ich würde eigentlich unsere Steuerklassen so belassen, damit wir immernoch in Summe also beide Gehälter am meisten Netto haben.

Freue mich auf hilfreiche Antworten.

Danke

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Also die Eingruppierung in Steuerklassen dient sozusagen nur "Vorauszahlungszwecken". In bestimmten Steuerklassenkombinationen (z. B. Drei und Fünf) muss dann nach Jahresende eine Steuererklärung abgegeben werden. D.h. es ist nach Erstellung der Jahreserklärung egal, ob du die Fünf oder die drei hattest.
Vereinfachtes Beispiel: die Steuerschuld beträgt im Jahr lt Steuerbescheid 7.000 €
Wenn dein Mann die Drei hatte und du die Fünf, dann hast du beispielsweise 2.000 € Lohnsteuer bezahlt und dein Mann 4.000 €. D.h. ihr müsst 1.000 € nachzahlen.
Wenn du die Drei hast und dein Mann die Fünf , dann hast du 1.000 € und dein Mann 7.000€ Lohnsteuer bezahlt. D.h. ihr bekommt lt. Steuerbescheid 1.000 € erstattet.

Merke: am Ende zahlt man in beiden Kombinationen gleich viel Steuer. Nur unterm Jahr ist's in der einen Kombi etwas mehr und in der anderen etwas weniger.

Beim Elterngeld zählt jedoch das letzte Nettogehalt. Das ist bei Steuerklasse drei höher d.h. du bekommst mehr Elterngeld.

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Egal welche Kombi an Steuerklassen man hat, die eigentlich Steuerschuld ist die gleiche! Das was man monatlich abführt ist quasi nur eine Vorauszahlung und die Endabrechnung erfolgt dann mit der Steuererklärung.

Wenn du also in die Steuerklasse 3 wechselst und dein Mann in 5, dann habt ihr monatlich erstmal weniger Geld zur Verfügung. Dafür bekommt ihr bei der Steuererklärung dann eine ordentliche Erstattung. Wenn ihr das gut überbrücken könnt, dann könnt ihr das schon machen. In Summe habt ihr keinen Nachteil.

Für das Elterngeld spielt die Steuerklasse tatsächlich eine Rolle (wobei ich mich echt frage, wer sich das ausgedacht hat und warum…). Vorausgesetzt natürlich, man ist noch nicht über dem Maximalbetrag, aber das schafft man mit Teilzeit ja eher selten.

Falls euch die monatlichen Einbußen zu groß sind durch den Wechsel von 3/5 auf 5/3, dann könnt ihr auch 4/4 als Mittelweg überlegen. Da habt ihr auch weniger monatlich, aber nicht so viel weniger und beim Elterngeld bekommst du entsprechend auch ein bisschen mehr, aber halt nicht so viel mehr wie mit Steuerklasse 3.

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Aufgrund von Doppelpostimg stillgelegt.

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