Arbeitgeber schickt Unterlagen fürs Elterngeld nicht

Ich benötige noch die Bescheinigung vom Arbeitgeber über seinen Zuschuss bezüglich des Mutterschaftsgeldes.
Leider arbeite ich in einem Unternehmen was keinen direkten Ansprechpartner hat bzw diese sitzen 6 Stunden von mir entfernt. Auf Emails wurde nicht reagiert, genauso wenig wie auf Telefonanrufe. Habe über unser Portal eine Aufgabe erstellt und hoffe, dass ich so jemanden erreiche.
Ich bin seit Juni im Mutterschutz und wir wollten normalerweise alles direkt nach Erhalt der Geburtsurkunden (Kind wird wohl Ende Juni geholt) alles abschicken. Jedoch bezweifle ich, dass das klappt. Es hat schon ewig gedauert, bis mit mir eine Gefährdungsbeurteilung gemacht wurde (Pflege) und der Arbeitgeber hat verlangt, dass ich so lange arbeite bis die durch ist, was rechtlich gesehen nicht erlaubt ist. Solange der Arbeitgeber nicht in die Puschen kommt, ist man im temporären Beschäftigungsverbot. Beschäftigt der Arbeitgeber trotzdem weiter ,gibt's ein Bußgeld. Hat jemand ähnliches durch ?

1

Aber das sind doch einfach die beiden Abrechnungen mit mutterschutzleistungen. Hast du die nicht normal bekommen wie deine Abrechnungen sonst?

2

Laut Elterngeld stelle wollen sie wohl explizit eine Bescheinigung über den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Beispiel: am Tag verdiene ich 50€ die Krankenkasse zahlt ja immer bei jedemb13€ und hat mir bereits eine Bescheinigung geschickt, dass sie für die 6 Wochen 500 und ein paar zerquetscht zahlen.
Die Elterngeldstelle möchte quasi genau das Gleiche nur vom Arbeitgeber haben

3

Das sind doch normalerweise die Abrechnungen die du bekommen hast seit du im Mutterschutz bist. Versuch es einfach damit.

weiteren Kommentar laden
4

Du bekommst doch normale Lohnabrechnugen, da steht das drauf.

5

Steht entsprechend ausgewiesen auf den Lohnabrechnungen

8

Das weiß ich aber die Elterngeldstelle möchte dies zusammengerechnet für 6 und für 8 Wochen Mutterschutz.

7

Meine Elterngeldstelle wollte die Bescheinigung vom AG gar nicht, sondern nur die Abrechnung. da hat auch ein Minst gereicht, wo Mutterschaftsleistung gezahlt wurde. du bekommst aber von der Krankenkasse eine "Endbescheinigung" wo auch die Leistungen des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt drauf steht (also der gesamte Mutterschaftszeitraum mit entsprechender Leistung) und diese Bescheinigung ist für die Elterngeldstelle relevant. D.h. vorher bringt dir nichts. du musst nach der Geburt die entsprechenden Ausfertigung der Geburtsurkunde an die Krankenkasse schicken und danach erhältst du die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld was die Krankenkasse gezahlt hat und diese braucht dann die Elterngeldstelle, zumindest ist das bei meiner Elterngeldstelle so. Du hast also noch was zeit, bis du die Bescheinigung vom AG brauchst. der Mutterschutz muss übrigens nicht zuende sein, sondern nur das Kind geboren, weil ja theoretisch das Kind auch nach E.T. geboren werden kann und sich dann der Mutterschutz verändert. Aber wenn das Kind da isr, dann ist ja auch klar, bis wann der Mutterschutz geht und die Krankenkasse zahlt das restliche Mutterschaftsgeld ja in einem schlag aus (einmal bis einen Tag vor E.T. Welches zu beginn des Mutterschutzes ausgezahlt wird und dann nochmal den Rest also E.T.-Tag plus die 8 Wochen wenn das kind geboren und entsprechend der Krankenkasse gemeldet ist)

Bearbeitet von Nini-Ja
9

Dauerte bei mir auch 5 Wochen, weil der Arbeitgeber und die Krankenkasse nichts ohne Geburtsurkunde ausstellen (und die kam nach 5 Wochen). Seit gestern ist alles da und bei der Elterngeldstelle, mein Baby kam vor fast 7 Wochen.
Es dauert halt alles… zumindest das Kindergeld hab ich heute drauf gehabt

10

Die können dir das doch noch gar nicht schicken, weil das Kind noch nicht da ist und entsprechend nicht klar ist wie lange der Mutterschutz wohl dauert und was genau gezahlt wird. Da musst du wohl oder übel warten. Und ja Elterngeld-Bearbeitung dauert. Da muss man durch. Dein Arbeitgeber wird den offiziellen Wisch wahrscheinlich nach der Geburt schicken. Sobald geklärt ist wann deine Elternzeit genau anfängt. Hängt ja immer vom tatsächlichen Geburtstag des Babys ab.