Elterngeld bei erneuter SS.

Hallo ihr Lieben #winke

Vielleicht kann mir ja jemand helfen und meine frag beantworten.
Mein kleiner ist am 27.7.22 geboren, nun habe ich letzte Woche positiv getestet.

Wie verhält sich das mit dem Elterngeld für das Baby was 23 geboren wird.?

Wird das dann vom jetztigen Elterngeld prozentual berechnet, wie die 65% vom Lohn?

Lieben Dank schon mal für eure Antworten

Bianca #schwanger#baby

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Würde mich Suchmaschinen Interessiere. Ich häng mich mal dran

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Mich auch *

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Huhu,

Ich hatte dazu eine Beratung bei profamilia und die haben mir das so erklärt, dass du beim zweiten Kind 14 Monate ausklammern kannst, in denen du Elterngeld beziehst. Es werden dann die 65% (bei einem Jahr Elterngeldbezug) von dem Gehalt, was du vorher erhalten hast, zur Berechnung genutzt. Wenn das Kind aber beispielsweise 18 Monate nach dem ersten Kind kommt, werden von 4 Monaten Elterngeldbezug des ersten Kindes die 65% zur Berechnung genutzt, da du ja nur 14 Monate ausklammern kannst. Die restlichen Monate zur Bestimmung des durchschnittlichen Elterngeldes beim zweiten Kind, sind dann die 8 Monate Gehalt, die du vor der Geburt des ersten Kindes erhalten hast.
Hoffe man kann das irgendwie verstehen.

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Lieben Dank für deine Antwort . #liebdrueck
Ich denk das ich es verstanden habe.

Somit bekomme ich das selbe Elterngeld beim zweiten wie jetzt gerade auch.

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Wirst Du denn nach den 12/14 Monaten Elterngeld wieder genauso viel arbeiten, wie vor dem ersten Kind?

Bearbeitet von onthebrightside
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Du kannst 14 Monate ausklammern, aber Achtung: dazu musst du mindestens 4 Monate EG+ beziehen, damit du auf 14 Monate EG-Bezug bekommst.
Alle weiteren Monate nach den 14 Monaten, also ab dem 15. Monaten gehen mit dem Gehalt ein, was du dann verdienst. Soll dein EG also genauso hoch sein wie das erste (+10% Geschwisterbonus), musst du Vollzeit bis zum neuen Mutterschutz arbeiten.

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Ich habe volle 14 Monate Elterngeld Basisgeld genommen.

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Das funktioniert nicht. Ein Jahr Elternzeit und damit ein Jahr Basiselterngeld ist zum 1. Geburtstag des Kindes vorbei. Die ersten zwei Monate Mutterschutz zählen da nämlich mit rein.
Ich war in fast der gleichen Situation wie du. Unsere beiden sind 1 1/2 Jahre auseinander. Ausklammern konnte ich nur 12 Monate, da ich nur Basis-EG bezogen hatte. Das ist ein riesen großer Fehler, den man schnell macht, wenn man es nicht weiß. Ich hatte nur Glück und konnte wegen Corona noch den 13. und 14. Lebensmonat ausklammern. Am Ende des 15. begann mein neuer Mutterschutz.

Du solltest also die letzten Monate noch in EG Plus umwandeln. Das geht, solange sie nicht ausgezahlt wurden.

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Das jetzige Elterngeld kann nicht als Berechnungsgrundlage für das neue EG dienen da es eine Lohnersatzleistung ist. Braucht es in deinem Fall aber auch nicht,

Das EG berechnet sich wieder anhand der 12 Kalendermonate vor Beginn des neuen Mutterschutzes.

Dein VET ist im Oktober, dein Mutterschutz beginnt im September 2023 (19.9.2023 hattest du errechnet). Bemessungszeitraum für das neue EG wäre dann 09/2022 - 8/2023. Du kannst bis zu 14 Monate EG-Bezug ausklammern das passt hier: Dein EG-Bezug geht, da du alleinerziehend bist 14 Monate bis zum 26.9.2023.
Damit brauchst du auch keine EG-Plus-Monate um keine Lücke zwischen EG-Bezug und neuem Mutterschutz zu haben die länger als 1 Kalendermonat ist.
Damit können alle Monate ausgeklammert werden und die Bemessungsgrundlage für das EG verschiebt sich komplett auf die Zeit von vor dem 1. Kind. du reichst also die selben Unterlagen wie beim letzten EG-Antrag ein.

Damit bekommst du das gleiche EG wie beim ersten Kind + 10% Geschwisterbonus (mindestens aber 75€)

Du beendest deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes.
Damit wird dir zwar das Mutterschaftsgeld+ Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG auf die 7 Tage im September auf das EG angerechnet (19.9.23 - 26.9.23) und dieses taggenau gekürzt (nicht vergessen das der EG-Stelle für das alte EG zu melden!), aber dein Mutterschaftsgeld+ Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG sollte höher als das EG sein.