Geerbt, aber wie komme ich jetzt an das Geld?

Hallo liebe Urbiagemeinde,

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten, ich bin etwas ratlos.
Leider ist mein lieber Papa vor einigen Monaten gestorben 😔 Mit ihm habe ich ein enges VerhĂ€ltnis gehabt, mit meiner Mutter leider nicht.
Er hat sich anscheinend nie um ein Testament gekĂŒmmert und da meine Eltern alles gemeinsam besitzen, erben mein Bruder und ich einen Teil.
Das Problem ist, dass wir nicht wissen, wann und wie wir unser Geld ausgezahlt bekommen.
Das Konto gehört jetzt meiner Mutter und sie macht keinerlei Anstalten, uns den Erbteil zu ĂŒberweisen. Sie ist sehr schwierig, muss man dazu sagen.

Man muss immer aufpassen, was man wie sagt, sonst nimmt sie es persönlich und blockt alles ab.

Weiss jemand, ob sie offiziell vom Gericht oder Finanzamt angewiesen wird, uns das Erbe auszuzahlen oder mĂŒssen wir uns privat mit ihr auseinandersetzen?

Danke fĂŒr jeden Hinweis.
Gigi

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Hallo,

Rein rechtlich erst du du natĂŒrlich einen Teil. Aber moralisch wĂŒrde ich davon Abstand nehmen, aber da ist meine ganz persönliche Meinung.

Da deinen Eltern alles gemeinsam gehört, hat dein Vater 50 Prozent des Vermögens zu vererben. Davon steht deiner Mutter 50 Prozent zu, die anderen 50 Prozent geht durch alle Kinder. Das heißt 75 Prozent von allem gehört nun deiner Mutter und 12,5 Prozent dir und 12,5 Prozent deinem Bruder.

Deine Mutter bekommt keine Aufforderung von einer Behörde das Erbe an euch aus zubezahlen. Wenn kein Testament vorliegt, dann ist es eine Famikienangelegenheit in die sich der Staat nicht einmischt, außer das Erbe ist so hoch, dass Erbschaftssteuern anfallen. Wenn du also darauf bestehtst, dass deine Mutter dir das Erbe ausbezahlt, dann kannst du sie bitten dies zu tun. Wenn sie sich weigert, dann musst du den Erbteil einklagen. Die frage ich halt ob sich das lohnt.

LG Morgaine

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Danke, das hilft mir weiter. Einklagen klingt schrecklich, das möchte ich unbedingt vermeiden. Ich werde mich mit meinem Bruder beraten, wie wir am besten mit unserer Mutter sprechen.

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Keiner zwingt dich zum Einklagen. Du kannst auch einfach verzichten und warten bis deine Mutter stirbt, dann erbt ihr zwei eh. Wenn ich ehrlich bin hörst du dich etwas "geldgeil" an.

Bei uns ist es einfach klar, dass wir den Erbteil nicht einfordern. Das haben weder meine Eltern bei ihren Eltern gemacht noch werden meine Geschwister und ich es tun, wenn es einmal so weit sein sollte. Mein Mann wird es auch nicht machen. Soll das ĂŒberlebende Elternteil das Geld nutzen um sich einen schönen Lebensabend zu machen.

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Holt euch bitte schnellstmöglich einen Anwalt.
Geht zusammen hin.
Ihr bekommt doch im Fall der FĂ€lle GERICHTSKOSTENBEIHILFE.
Und wenn nicht, ihr aber Geld eerbt, dann bezahlt ihr den Anwalt davon.
Außerdem könnt Ihr dem Anwalt ohne Probleme eure Finanzielle Situation schildern. Die wissen was zu tun ist und wie Er euch helfen kann!
Ohne Anwalt wĂŒrde ich da nichts machen und es wĂ€re auch ziemlich blöd Ohne Anwalt zu arbeiten.
Bitte lasst keine Zeit verstreichen.

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Danke fĂŒr Deine Antwort. Es ist so traurig, dass es jetzt so lĂ€uft und ĂŒberrascht uns doch nicht, da wir unsere Mutter kennen. Ich wĂŒrde trotzdem gerne so einen heftigen Weg mit Anwalt vermeiden, ich hoffe immer, dass sie nur Zeit braucht. Immerhin ist ihr Mann gestorben und sie ist auch in Trauer. Ich werde mit meinem Bruder sprechen. Hoffentlich geht es noch ohne Anwalt 😔

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Das ist nicht "heftig"...

Wenn deine Bremsen kaputt sind und du eigentlich mit dem Auto in die Werkstatt mĂŒssten, sagst du doch auch nicht:

Uih. Werkstatt. Heftig. Ich hoffe, wir bekommen es ohne Werkstatt hin.

Es gibt nur zwei Wege: Entweder es ist euch wichtig. Dann nehmt einen Anwalt. Oder es ist euch egal. Dann lasst es halt und verbringt eure Lebenszeit mit was Schönem.

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Üblicherweise geht man in 2 Schritten vor:

1. Schriftliche Aufforderung an deine Mutter, ein Nachlassverzeichnis aufzustellen und euch bis zum 31.7.2022 zuzusenden. In einem Nachlassverzeichnis sind laienhaft ausgedrĂŒckt sĂ€mtliche Aktiva (Konten, GrundstĂŒcke, GegenstĂ€nde) und Passiva (Kredite, Schulden, Grundschulden usw) aufgefĂŒhrt.

2. In einem weitere Schreiben an deine Mutter: Nachweis eines Testaments, Erbvertrags oÀ bis zum 31.7.2022 vorzulegen.

3. Wenn 1) nicht erfolgt: Nachfrist setzen.

4. Wenn 3) immer noch nicht erfolgt: Antrag beim Gericht auf Auskunft (Rechtspfleger hilft in solchen FĂ€llen gerne).

5. Sollte deine Mutter das Nachlassverzeichnis ĂŒbermitteln, mĂŒsst ihr euren Erbteil konkret ausrechnen (konkret bezifferter Betrag) und diesen schriftlich gegenĂŒber der Mutter geltend machen (natĂŒrlich jeder fĂŒr sich). Frist 4 Wochen, Bankkonto nicht vergessen.

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MĂŒsste man nicht als erstes mal einen Erbschein beantragen? Dann fordert das Gericht doch die Erben eh auf ein Nachlassverzeichnis zu erstellen?!

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Der TE braucht keinen Erbschein. Er will nur das Nachlassverzeichnis und sein Erbe (falls kein Testament vorliegt). Und dieses Ziel erreicht er mit seinem Auskunftsbegehren.

Da gibt es ganz viele Vordrucke im Internet.
Wenn er Probleme hat, soll er es hier schreiben und ich helfe ihm.

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Wenn es das Eigentum beider Eltern war, erbst du erst mit dem Tod deiner Mutter.

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Nein, das ist nicht korrekt.
Wenn beide gleichmĂ€ĂŸig EigentĂŒmer waren, dann gehört jedem 50%.

Die 50% des Verstorbenen gehen zu 50% an die Witwe und zu 50% an die Kinder - jedes Kind bekommt also 25% seines Anteils bzw. 12,5% vom ‚Ganzen‘

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Aber nur wenn die Ehegatten im Stand der Zugewinngeneinschaft gelebt haben., §1371 I BGB.

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Da einige mir unterstellen, geldgeil zu sein, eine kurze Information. Mein Vater hat sicher gewollt, dass wir unser Erbe bekommen und es fĂŒr uns nutzen können. Das war bei ihm damals auch so und er hat es mehrmals von sich aus erwĂ€hnt. Leider fand er es nicht notwendig, ein Testament festzulegen, da er wusste, dass man als Kind einen Pflichtteil bekommt.

Meine Mutter ist vermögend und muss sich in keiner Weise einschrÀnken, wenn sie uns den Pflichtteil auszahlt, wirklich nicht.

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Ich kann dir daher nur empfehlen dich rechtlich beraten zu lassen. Wenn es so ist, wie du schreibst und ihr eine Summe erbt, könnt ihr davon den Anwalt bezahlen.

Ansonsten kannst du auch beim Nachlassgericht anfragen. Der Rechtspfleger kann euch da auch weiter helfen.

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Du kannst ja einfach mal zum Anwalt gehen und dich beraten lassen. Du leitest damit ja keine Schritte ein..

Ich finde es erstaunlich, wie hier wie die HyĂ€nen zum Teil ĂŒber die Frage hergezogen wird. Ihr alle kennt die HintergrĂŒnde nicht und es ging der TE auch nicht darum, den moralischen Aspekt zu erörtern.

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woher wisst ihr dass ihr etwas geerbt habt? Gab es einen Termin im Nachlassgericht?
wenn deine Eltern z. B ein Berliner Testament hatten, beerben sie sich erst mal komplett gegenseitig. Da gint es fĂŒr die Kinder gar nichts. Falls das nicht so ist, wurdet ihr vom Nachlassgeroicht informiert

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Das Nachlassgericht informiert Beteiligte nur dann, wenn ein Verfahren (zB Beantragung des Erbscheins) eröffnet wurde. Dies hat ĂŒberhaupt nichts mit dem Vorliegen eines Testaments zu tun.

Wenn die Erblasserin diesen Erbschein nicht benötigt, wird auch kein Verfahren eingeleitet.

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Eine Erblasserin wird wohl keinen Erbschein nach sich selbst brauchen. Ganz davon abgesehen, das es hier um einen Erblasser geht.

Und wenn ein Testament hinterlegt ist, wird es von Amts wegen eröffnet mittels Eröffnungsprotokoll, was sodann der Erbnachweis ist, wenn es ein notarielles Testament ist. Das lÀuft selbstverstÀndlich automatisch, ohne das wer was beantragen muss.

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Ach je, die Leute im Forum wieder...erstmal draufhauen, egal ob man den Richtigen damit trifft.

Mach deinen Anspruch jetzt schon geltend. Es ist etwas anderes ob du weißt, was da ist und ob du deine Mutter aus dem Haus schmeißt.

Das ist vor allem auch dann wichtig, wenn sehr viel da ist, denn dann geht es auch um die FreibetrĂ€ge, die ihr ausschöpfen könnt. Als Kind sind 400.000 Euro erbschaftssteuerfrei. Wenn der Anteil am Erbe deines Vaters also darunter liegt, zahlt ihr keine Steuern. Erbt ihr alles von deiner Mutter und liegt ĂŒber 400.000 Euro pro Kind, mĂŒsst ihr Erbschaftssteuer zahlen.

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Hallo Lieberding,

ich habe die ganzen Antworten jetzt nicht gelesen, vllt ist meine Antwort dann jetzt doppelt:

Einer der Erben, also Du, Mutter oder Bruder, mĂŒssen einen Erbschein beantragen (Notar oder direkt beim Nachlassgericht). Das Prozedere kostet leider auch GebĂŒhren, die aus der Höhe des Nachlasses berechnet werden.

Wenn alles passt, wird das Nachlassgericht den beantragten Erbschein ausstellen. Diese Ausfertigung wird nur einmal erteilt und auch nur dem Antragsteller ausgehĂ€ndigt (durch den Notar oder das Nachlassgericht). Mit diesem Erbschein gehst Du zur Bank und klĂ€rst die wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse. Eine Auszahlung wird dann in Höhe Deines Erbanteils vorgenommen, der auf dem Erbschein vermerkt sein wird. Hier kommt es auch darauf an, in welchem GĂŒterstand Deine Eltern lebten.

Alles Gute! 004

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Warum sollten die Geschwister einen Erbschein beantragen? Den Erbschein brauchen sie doch gar nicht.

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Der Erbschein legimitiert sie als Erben. Ohne Erbschein keine Auszahlung der Bank. Im Erbschein sind alle Erben aufgefĂŒhrt zu ihrem jeweiligen Erbanteil.

Unterstellt, dass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.

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