ANERKENNUNGSPRAKTIKUM ERZIEHERIN?!

Hello,
und zwar bin ich momentan etwas am verzweifeln.
Ich habe vor einigen Wochen meine schulische Ausbildung zur Jugend- und Heimerzieherin abgeschlossen. Jetzt fehlt mir nur noch das Anerkennungspraktikum, dass würde ich am 24.8 Anfangen, und zwar in einer Schulkindbetreuung.
Nun ist es so, dass ich schwanger geworden bin und eigentlich ja Beschäftigungsverbot unter den Erzieherinnen liegt. Und durch Corona gibt es ja wieder andere Regeln.

jetzt bin ich mir unsicher was ich tun soll. Wenn ich am 24.8 anfangen würde, wäre ich genau in der 11. ssw.
Mein Vertrag ist schon unterschrieben, ich weiß nur nicht wann ich es dem Arbeitgeber sagen soll, oder ob ich es überhaupt sagen soll vor der 12. ssw.

Weil wenn ich nicht arbeiten gehe, bekomme ich auch kein Geld, weiß da zufällig auch jemand was ich alles beantragen darf und kann?

Liebe Grüße

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Ich bin auch kurze Zeit nach Beginn des Anerkennungsjahres schwanger geworden. Du wirst durch den Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot kommen und erhälst aber trotzdem bis zum Mutterschutz dein volles Gehalt.

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Genau, ich wurde auch schwanger vor Beginn meines Anerkennungsjahrs und habe direkt ein BV bekommen. Habe es am ersten Tag gesagt.
Im BV bekommst du dein volles Gehalt weiter und kannst nachher auch in Elternzeit gehen.
Elterngeld erhälst du aber nur solange wie dein Vertrag befristet ist.

Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft.

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„ kannst nachher auch in Elternzeit gehen.
Elterngeld erhälst du aber nur solange wie dein Vertrag befristet ist“

Genau anders herum:

Elternzeit geht nur bis Vertragsende und Elterngeld bekommt die TE wie jeder andere auch für 12 Monate (Basiselterngeld)

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Erzieherin heißt - zumindest in meiner Region - nicht automatisch Beschäftigungsverbot. Bei uns wird man vom Betriebsarzt auf bestimmte Antikörper untersucht und bis zum Testergebnis freigestellt.

Getestet wird, ob man immun gegen die gängigen Kinderkrankheiten ist, zusätzlich Ringelröteln und Cytomegalie (und vielleicht noch was mehr, aber mehr fällt mir gerade nicht ein). Ich habe keine Antikörper gegen die letzten beiden und bekam deshalb ein Beschäftigungsverbot "für die Arbeit mit Kindern bis zum Vorschulalter" ausgesprochen, war also aus der KiTa raus. Hort und Jugendarbeit hätte ich also wohl ohne Weiteres machen dürfen.

Bis zu deinem Praktikum sind es ja noch ein paar Tage. Lass dir vielleicht erstmal die Kontaktdaten des Betriebsarztes geben und besprich das Vorgehen mit der Praxis. Beenden wirst du das Praktikum aber so oder so nicht nächsten August, also würde ich es an deiner Stelle schon beim Arbeitgeber ansprechen, bevor er es "hintenrum" über den Betriebsarzt erfährt.

LG und alles Gute für deine Schwangerschaft 🌸

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Achso, gekündigt oder nachträglich abgelehnt werden kannst du nicht, davor schützt dich das Mitterschutzgesetz. Wie das jetzt aktuell mit Corona aussieht, weiß ich nicht.

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Bei Schulkindbetreuungen wüsste ich nicht, weswegen es da ein Beschäftigungsverbot geben sollte. Wickeln usw. fällt da ja nicht mehr an.

Ich habe als Grundschullehrerin auch ganz normal weitergearbeitet.